Ich verstehe es einfach nicht....Elternzeit/ Elterngeld

Tut mir leid wenn es sehr lang ist aber ich hoffe jemand von euch kann mir irgendwie helfen.

Zuerst hatte ich geplant für ein Jahr in Elternzeit zu gehen und anschließend wieder Vollzeit in meinem Job einzusteigen wegen dem finanziellen aber irgendwie bin ich mir da jetzt nicht mehr so sicher ob das richtig ist, da ich wenn ich Vollzeit wieder arbeiten gehen würde von meinem Kind nicht wirklich was hätte da meine Arbeitszeiten von 08:30 – 17:30 sind und ich mind. 40 Min. Autofahrt Hin und Zurück zur Arbeitsstelle hätte und das kann ich einem 1 jährigen Kind nicht zu muten will ich auch gar nicht.

So jetzt habe ich viel gelesen in unterschiedlichen Foren und viele beantragen 2 Jahre Elternzeit und wollen nach dem 1 Jahr für 30 Std. Teilzeit arbeiten gehen und jetzt kommen die ganzen Fragen wo ich gar nicht mehr durchsteige und hoffe bei Euch Rat und Tipps zu bekommen wie ihr das auch aus finanzieller Sicht macht.

1 Frage: Elternzeit ab wann beantrage ich diese ab dem Tag der Geburt also z.B. 20.03.2012 – 19.03.2014 oder nach den 8 Wochen Mutterschutz 15.05.2012-14.05.2014? Dazu habe ich gelesen das, das Elterngeld auf das Mutterschaftgeld bzw. AG-Zuschuss angerechnet wird wenn ich die Elternzeit vom ET 20.03.2012-19.03.2014 beantrage das wäre doch für mich ein Nachteil oder kann mir das mal einer erklären? Und dann lese ich immer etwas von 10 Monaten Elterngeld auch das verstehe ich nicht so ganz.

2 Frage: Wenn ich Elternzeit für 2 Jahre beantrage und nach dem 1 Jahr TZ arbeiten gehen würde wie verhält sich das mit dem Elterngeld, bekomme ich Elterngeld nur für das 1 Jahr und für 2 Jahr nichts oder kann man das splitten 1 Jahr die eine Hälfte und 2 Jahr die andere Hälfte + das was man Teilzeit vom Arbeitgeber bekommt? Ich verstehe einfach noch nicht welchen Vorteil das 2 Elternjahr bringt, denn man könnte doch auch mit dem Arbeitgeber vereinbaren 1 Jahr Erziehungsurlaub und dann Teilzeit arbeiten gehen zu können oder nicht ?

3 Frage: kann mein Arbeitgeber mir das 2 Jahr nicht gewähren da ich immer gesagt habe ich nehme nur 1 Jahr und dann komm ich wieder arbeiten, gut wenn ich jetzt 2 Jahre nehme dann würde ich ja trotzdem nach dem ersten Jahr wieder arbeiten gehen aber eben nur TZ wenn er mir eine Teilzeitstelle gewährt falls er dies nicht tun sollte kann ich das 2 Jahr sausen lassen und doch wieder Vollzeit arbeiten gehen bzw. mir für dieses Jahr woanders eine Nebentätigkeit suchen? Ich denke wegen der Teilzeitarbeit werde ich mich nach der Geburt mit meinem Arbeitgeber mal zusammensetzten und das besprechen und da dann auch den Antrag auf Elternzeit abgeben ich glaube das macht Sinn und ich wäre halbwegs auf der sicheren Seite oder was meint ihr?

Oh man ich Blick beim dem ganzen nicht durch, ich bin mir unsicher was richtig oder falsch ist, ich will eigentlich nur das Beste für mein Kind damit ich bzw. wir es gut versorgen können und keine großen Einbußen haben, wie macht ihr das? Sorry falls ihr die Fragen dumm findet aber ich hab absolut keinen Plan mehr.#zitter#zitter

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Hallo,

dann schauen wir mal:

1. Elternzeit gilt ab dem Tag der Geburt, Elterngeld gibt es ebenfalls ab dem Tag der Geburt (und dann für 12 bzw. 14 Monate)

Da sich aber Mutterschutzgeld und Elterngeld überschneiden, MuSchu-Geld höher ist, wird Elterngeld für die 8 Wochen des Mutterschutzes natürlich nicht ausgezahlt - also hat man theoretisch "nur" 10 Monate Elterngeld (sofern für 12 Monate beantragt).

2. Elternzeit gilt ab dem Tag der Geburt und kann für bis zu 3 Jahren gewährt werden

Elternzeit hat den Vorteil, dass Du (bis auf Ausnahmen) unkündbar bist. Viele Frauen nutzen das und stellen nach 1 Jahr auf Teilzeit in Elternzeit um. Das heißt, sie haben nur für die Elternzeit einen Teilzeit-Vertrag und nach der Elternzeit wieder einen Vollzeit-Vertrag

Beantragst Du das Splitting auf 24 Monate, dann passiert im 2. Jahr nichts - denn das Geld wurde ja für 12 Monate ausgerechnet und wird auf 24 Monate verteilt, aber halt nicht auf den Verdienst angerechnet

3. Dein AG muss Dir die 2 Jahre gewähren, da gibt es einen Rechtsanspruch (bis 3 Jahre Elternzeit), sofern Du sie gleich von Anfang an beantragst. Er muss Dir aber nicht im 2. Jahr eine TZ-Stelle zur Verfügung stellen, da gibt es keine Pflicht. Aber mit Einverständis des AG darfst Du eine TZ-Stelle in einem anderen Betrieb aufnehmen für diese Zeit.

Ich hoffe, ich habe das jetzt alles richtig erklärt #gruebel

Gruß

Karen

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Nein, hast du nicht, Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz, die zeit wird nur angerechnet!
Sonst hättest du nach der Geburt keinen Anspruch auf den Ag-Zuschuss!

Und man muss sich am Anfang nur auf 2 Jahre festlegen, dass 3. Jahr kann später angemeldet werden, der Ag kann es trotzdem nicht ablehnen.

Und doch, wenn die Anzahl der Mitarbeiter eine bestimmte Grenze überschritten ist, kann der Ag nur aus dringenden betrieblichen Gründen eine Teilzeitstelle in Elternzeit ablehnen, das muss er dann aber gut begründen können!

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Ist dein Kind schon geboren? Wenn nicht, dann hast du ´doch noch Zeit dich festzulegen, wie lange Elternzeit, das also die Antwort auf 3.

1. Nach dem Mutterschutz, aber die Zeit wird angerechnet, also 14.5.2012 bis 19.3.2014.

2. Ja, das geht mit der Splittung so, wie du dir das vorstellst.

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Danke für Eure Antworten!

@ Susannea - Nein noch nicht aber es kann jeder Zeit passieren da wir schon über den ET sind und ich hab mir schon so viele Gedanken gemacht darüber und irgendwie bin ich auf keinen Nenner gekommen bzw. überall steht was anderes und das verwirrt mich.

1.Was bedeutet genau die Zeit wird angerechnet, kannst du mir das noch ein bisschen genauer erläutern, warum ab 14.05.2012 und nicht 15.05.2012 da ist doch das Kind geboren. Das, das Enddatum bis 19.03.2014 geht hab ich glaub ich begriffen d.h. ich würde ab 20.03.2014 wieder Vollzeit arbeiten richtig.

2.OK das bedeutet wenn ich nur 1 Jahr nehmen würde dann bekomme ich z.B. 800 € pro Monat und bei 2 Jahren dann 400 € im Monat richtig?. So und wenn ich jetzt das 2 Jahr 30h TZ arbeiten gehe und da zusätzlich z.B. 1000 € netto verdiene heißt das ich bekomme dann 1400 € oder wird das auch wieder angerechnet?

Falls das angerechnet wird, dann wäre doch die Überlegung wert, zwar 2 Jahre Elternzeit zu beantragen, das Elterngeld sich für das 1 Jahr z.B. 800 € pro Monat auszahlen zu lassen und im 2 Jahr 30h/ TZ arbeiten zu gehen für z.B. 1000 € oder geht das nicht?

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Angerechnet heißt, dass der Mutterschutz in der maximal möglichen Elternzeit mitzählt, auch wenn die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt!

Nein, das Kind ist in dem Beispiel nicht am 15.5. geboren, sondern am 20.3. ;)
14.5. war von dir vorgegeben, ich gehe davon aus, dass was nach dem Ende des Mutterschutzes (habe es aber nicht nachgerechnet).
DAs mit dem Enddatum stimmt.

DAs mit der Splittung und den Summen stimmt auch.

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Wichtig wäre noch folgendes... wenn man im ersten Elternzeitjahr arbeiten geht - egal wie man sich das Elterngeld aufgeteilt hat - wird der Lohn auf das Elterngeld angerechnet.

Im 2. Elternzeitjahr passiert dann nichts mehr.. auch wenn man EG bekommt.