Bundeswehr Trennungsgeld als Einkommen beim Elterngeld??

Hallo Liebe Leser & Liebe Leserinnen,

meine Frage ist etwas speziell.
Mein Mann ist Soldat bei der Bundeswehr und daher viel unterwegs, wir bekommen daher insgesamt 600€ sogenanntes "Trennungsgeld"

jetz frage ich mich, ob dieses Geld als Einkommen zählt und somit später ins Elterngeld einläuft?
Mein Mann scheidet nämlich Ende Mai aus der Bundeswehr aus.

Vielleicht weiß ja jemand Bescheid ;)

Viele Grüße

Babydoll

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Interessant wäre, ob die im Soldatenversorgungsgesetz stehen, wenn ja, wo da und wie sie genau danach heißen, denn nach dem BEEG sind: "Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge nach §§ 11, 11a Soldatenversorgungsgesetz
(SVG)," anzurechnen.
Evtl. guckt ihr auch mal, wie sie versteuert werden, wenn sie nämlich steuerfrei sind, fallen sie auch weg!

Aber nachdem, was ich bisher dazu gefunden habe, ird das wohl nciht als Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen.

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steuerfrei ist Trennungsgeld dann, wenn der Soldat nur verübergehend irgendwo hin komandiert wurde, ist er aber da auf längere Zeit(also praktisch der feste Arbeitsplatz), muss das Trennungsgeld vom ersten Tag an versteuert werden.

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Das Soldatenversorgungsgesetzt? Das ist ne ganz andere Baustelle. Und Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge haben mit Trennungsgeld in etwas soviel zu tun wie Wasser mit Feuer.

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Bekommt ihr das im Monat? Mein Mann ist auch bei der BW und die komplette Woche weg und wir bekommen lang nicht so viel Trennungsgeld.....

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Das Trennungsgeld richtet sich auch nach der Entfernung. Vielleicht ist da auch noch Reisebeihilfe mit drin.

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äh nein, das sind 7euro irgendwas am tag egal wie weit weg....

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Das würde mich auch mal sehr interessieren. Meines Wissens nach, zählt das nicht als Einkommen.

Aber wenn du EG beantragst, braucht man doch keine Lohnbescheinigung vom Ehemann, oder doch?

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Das hängt ja davon ab, wer es beantragt. Für die Partnermonate braucht man die natürlich!

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Das Trennungsgeld ist ja dafür da, die doppelte Haushaltsführung aufzufangen. Die Versteuerung geschieht ja einerseits durch die Bezügemitteilung und andererseits bei der Steuererklärung (ihr bekommt vom Refü ja daher extra die Bescheinigung für´s Finanzamt).

Um die Höhe des Elterngeldes zu berechnen, zählt ja das Einkommen von dem, der Elterngeld bekommen will. Wenn es dein Mann wird, so wird sein Gehalt angesetzt. Stellenzulagen dürften m. M. nach auch nicht berechnet werden.

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Ich hab jetzt mal den Kameraden mit Elternzeiterfahrung gefragt. Er sagt, das einfach das Netto zählt. Also mit Stellenzulagen, Trennungsgeld ect. Einige wechseln sogar vorher noch die Steuerklasse, um ein noch höhereres Netto zu erreichen.