Geschenktes Grundstück verkaufen????

Hallo,
ich habe ein Grundstück vor 2 jahren geschenkt bekommen. Da wir ein Haus gebaut haben würde es uns gut tun dieses Grundstück zu verkaufen. Da es geschenkt wurde also es als Schenkung läuft, weiß ich nicht ob ich beim verkauf steuern zahlen müßte...Außerdem würde mich intressieren ob ich meine Geschwister auszahlen muss wenn ich das geschenkte Grundstück verkaufe. Weil wenn ich es behalte muss ich wenn meine Eltern in den nächsten 8 jahren sterben auszahlen. Liebe Grüße!!!!

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Alle Einnahmen müssen versteuert werden. Ich würde das Grundstück bebauen und dann lieber vermieten. So hast du Einnahmen und ne Altersversorgung.

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Würde ich niemals tun.schon alleine ob die mieteinnahmen die zusätzlichen Kredite decken würde ist fraglich. Und dann noch all die zusätzlichen Risiken eines Vermieters? Niemals!

LG

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Unsinn. Man muss natürlich mit Verstand planen und finanzieren. Und genauso die Mieter aussuchen. Wenn ein Grundstück vorhanden ist, ist das die beste Lösung.

Wenn man keine Ahnung vom Job hat, sollte man sich auch nicht selbstständig machen...

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puh, da würd ich mich beraten lassen
wie war es denn bei der schenkung? viel schenkungssteuer an?
es muß ja damals dann ein wert des grdungstücks ermittelt worden sein. ich nehmen mal an, daß da ähnliche kriterien gelten wie beim kauf und verkauf.
also daß nur der gewinn versteuert werden muß- bin mir aber nicht sicher

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Braucht denn keiner deiner Geschwister das Grundstück? Dann überlasse es doch ihnen, denn du hast nichts bezahlt und kannst nichts damit anfangen.

Wenn du es verkaufst, dann solltest du schon gerechterweise deine Geschwister auszahlen.

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Hallo,

hast du das Grundstück verkauft und sterben deine Eltern in den nächsten 8 Jahren, dann zählt die Schenkung zur Erbschaft und daran sind die Geschwister zu beteiligen (soweit sie nicht dafür auch einen Ausgleich erhalten haben) - auch, wenn du es in der Zeit verkaufst.

Für den Erwerb/Schenkung und die Veräusserung gilt nach wie vor die 10-jährige Spekulationsfrist, so dass es durchaus zu einem steuerpflichtigen Gewinn kommen kann. Hier gibt es aber diverse Sonderfälle, so dass ihr auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen solltet.

VG
B

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Wieso müsstest Du, wenn Deine Eltern innherhalb der nächsten 8 Jahre versterben, Deine Geschwister auszahlen? Gibt es irgendwelche Regelungen, die schriftlich niedergeschrieben wurden?

Ich weiß aber schon, worauf Du hinaus möchtest. Da Deine Geschwister Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod der Erblasser erfolgten, anfechten können....

Nun, da bringt Dir aber auch der Verkauf nichts. Denn das Geld, was Du aus dem Verkauf erwirtschaften wirst, kann genauso innerhalb der nächsten 8 Jahre angefochten werden und ggf. mit in die Erbmasse einfließen. Denn ob das Grundstück nun als Liegenschaft existiert oder versilbert wurde, ist vollkommen egal.

Was Du auch noch ganz dringend mal checken müsstest..... Wenn man Immobilien und/oder Grundstücke kauft und sie innheralb einer 10 Jahresfrist wieder verkauft, wird eine Spekulationssteuer fällig, die der Staat kassiert. Da man dann der Annahme ist, man betreibt dieses gewerbsmäßig. Da kann man sich auch nicht draus heraus reden, selbst wenn man es nicht gewerbemäßig betreibt, zahlen muss man trotzdem.

Und selbst wenn Du es versilberst und Deine Eltern versterben in der Tat innerhalb dieser Zeit, können Deine Geschwister einen Titel gegen Dich erwirken, so das Du Zeit Deines Lebens diese Schuld trägst..... Und immer dann, wenn Du Einnahmen hast, diese bis zur vollständigen Abzahlung Deiner Schuld an die Geschwister abtragen musst....

Haben Deine Geschwister nichts im Gegenzug erhalten?

Das alles hätten Deine Eltern schriftlich festhalten müssen. Denn wenn jeder schon zu gleichen Teilen bekommen hat, dann sehe die Sache schon wieder anders aus.....

Denn dann hebt sich das vom Wert her gegeneinander auf. Dann wäre es Schwachsinn, beim einen Geschwisterteil vor der Türe zu stehen und da was einzufordern, da der andere das wiederum genauso machen könnte....

Das lohnt sich nur, wenn die Werte der Geschenke stark voneinander abweichen würden.

Dir alles Gute, Janette