gemeinsame Elternzeit / Elternzeit statt Arbeitslos?

Hallo zusammen,

ich bin schon seit einigen Jahren im Saisongeschäft (Sommer) 6 Monate von April bis September angestellt. Nun habe ich noch 2 Monate ALG I (Arbeitsamt) und werde ab Oktober wieder arbeitslos sein. Meine Lebensgefährtin bekommt im Juni unser gemeinsames Kind.

Meine Lebensgefährtin lehnt es (verständlicherweise ab) während meines "Winterurlaubs" arbeiten zu gehen, und mir währenddessen die Elternzeit zu überlassen. Ich habe heute zum ersten Mal von "gemeinsamer Elternzeit" gehört. Kann mir jemand in diesem Zusammenhang etwas zu unserer Elternzeit.

Vielen Dank in Voraus

Gruß
Jan

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Hallo,

wieso lehnt sie es "verständlicher Weise" ab? Ich finde das nicht verständlich.

LG
Sassi

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Hallo,

man kann zwei Partnermonate nehmen. Meinst du das?

Wenn du im Winter arbeitslos bist, sollte aber deine Lebensgefährtin zusehen, dass sie Geld verdient, auch wenn ich nachvollziehen kann, dass sie gerne beim Baby bleiben würde.

Wenn dafür aber kein Geld da ist, kann man sich diesen Luxus eben nicht leisten :-(.

LG,
delfinchen

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Wenn dafür aber kein Geld da ist, kann man sich diesen Luxus eben nicht leisten :-(.

Und deshalb finde ich es auch nicht "verständlich", dass die Partnerin zuhause bleiben will.

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Hallo,

man kann nicht nur 2 sondern sogar 7 Partnermonate nehmen.

Gruß

3

Hallo,

Elternzeit könnt ihr beide 3 Jahre nehmen, also auch 3 Jahre zusammen :)

ABER - da gibt es kein Elterngeld !!! Das darf man nicht verwechseln, Elternzeit und Elterngeld sind ganz verschiedene Schuhe !!! Elterngeld gibt es für max. 14 Monate und "normalerweise" bleibt die Mutter 12 Monate mit dem Geld Zuhause und der Vater 2 Monate (Partnermonate die er frei wählen kann vom 1.LM - 13.LM) aber ich glaube, das kann man auch variieren !!!?

Also könntest du in den Wintermonaten Elternzeit mit Elterngeld nehmen und sie geht wieder arbeiten !

Erdbeerschnee

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ihr habt gemeinsam innerhalb der ersten 14 monate anspruch auf 14 monate elterngeld (wobei zwei monate nur gewährt nehmen, wenn mindestens diese beiden vom partner genommen werden)
ihr könnt also z.B. beide 7 monate lang gemeinsam elterngeld beziehen.
aber ich bin mir nicht sicher, wie hoch dein elterngeld ausfällt, wenn du grundsätzlich nur 5 monate im jahr arbeitest.
ich denke mal, daß das wohl ehe die frage wäre, wie sich dies zukünftig vermeiden ließe- aber das ist ja eine andere frage

5

"wobei zwei monate nur gewährt nehmen,"

soll natürlich werden heißen....

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OK, da waren schon einige hilfreiche Tipps dabei. #pro

Wei schaut es nun aus, ist folgendes Beispiel möglich?

- 1. Juli - Geburt (Ende Juni bis Anfang Juli)

- Juli-August - Mutterschutz
- September - Elternzeit Mutter
- Oktober-März - Elternzeit Vater
- April-egal - Elternzeit Mutter

Sowas macht doch der beste Arbeitgeber nicht mit, oder? Bzw. kann man sowas verlangen? Das kann ich mir persönlich kaum vorstellen.

Elterngeld halbiert sich natürlich irgendwie bei 2-jähriger Elternzeit. Darauf geh ich mal nicht näher ein.

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wie dir ja schon mehrfach hier gesagt wurde, sind Elternzeit und Elterngeld zwei völlig unterschiedliche paar schuhe

elterngeldtechnisch ist das, was du schreisbt so völlig o.k. die mutter hätte dann die monate juli-september, der vater 6 monate oktober-märz- bleiben den beiden noch 5 monate elterngeldbezug

elternzeit kannst du beim arbeitgeber einreichen.
du hast einen rechtsanspruch darauf, mußt aber wohl die zeiten für die ersten beiden jahre gleich zu beginn festlegen.
befindet man sich nicht mehr in elternzeit, ist kein kündigungsschutz gegeben und ob sich das AG auf so eine stückelung einlassen muß, weiß ich nicht

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Mal davon abgesehen, dass ihr das an die Lebensmonate anpassen müsst und es im seltensten Falle Kalendermonate sind, stimmt das so schon.

Der AG muss dies auch so mitmachen.
Du kannst Arbeitslos allerdings keine Elternzeit nehmen, sondern bleibst nur zur Kidnererziehugn zuhause und erwirbst damit Anwardschaftszeiten fürs ALGI.
Übrigens auch in Zeiten, wo du weder ALGI noch Elterngeld beziehst und das Kind unter 3 ist, wenn du vorher gearbeitet oder ALGI bezogen hast!

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hmmm...würdest du ALG I in den Wintermonaten bekommen?

Hast du mal ausgerechnet wieviel EG du überhaupt bekommen würdest?

es werden ja die letzten 12 Monatsgehälter zusammengerechnet (ALGI wird nicht mit gerechnet) und die Summe dann durch 12 geteilt und dieses "Monatsgehalt" ist dann die Grundlage für die EG_berechnung....

Vielleicht ist es sinnvoller deine Frau nimmt die 12 Monate (du im Winter zusätzlich 2) und wenn du kein ALGI bekommst, dann bekommst du ja vielleicht einen anderen Job für die zeit?

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Wie oben schon erläutert habe ich noch 2 Monate ALG I für den nächsten Winter übrig (ohne Neuansprüche aus diesem Sommer). Ausgerechnet hab ich noch nichts, da ich die genauen grundlagen nicht kenne.

Leider ist in unserer gegend kein fester Job über Winter zu bekommen, wir sind absolut Saisonabhängig! Ich hab diesen Winter sogar versucht einen Job 70km entfernt zu bekommen. Das hat leider nicht geklappt, jedoch hätte ich nach Abzug der Fahrtkosten auch weniger übrig gehabt, als Arbeitslosengeld. Doch das hätte ich in Kauf genommen. Und ein Ganzjahresjob ist lange nicht so lukrativ wie der Saisonjob und mehr "Freizeit" hat man auch noch.

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"
Leider ist in unserer gegend kein fester Job über Winter zu bekommen, wir sind absolut Saisonabhängig!"

Unfug.

Ich kenne einige Menschen, die in der Nähe von Schleswig leben und komisch - die haben das ganze Jahr über Arbeit. Na gut, dafür weniger "Freizeit".

VERSTÄNDLICHERWEISE!

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Wenn ihr beide Elterngeld beziehen wollt, dann habt ihr insgesamt 14 Monate, die bei mindestens 2 Monaten für einen beliebig aufgeteilt werden können.

Ich finde die Überlegung deiner Partnerin keinesfalls logisch!

Ich würde überlegen, da die Monate mit Elterngeld voll als Monate in denen du ALGI Anspruch erwirbst angerechnet werden, ob ihr das nicht so verteilen könnt, dass du damit dann einen neuen Anspruch auf ALGI hast.
Dir können ja dann maxmal 6 Monate Anwartschaft zum ALGI fehlen, also wäre die Überlegung, ob du nicht entweder gleichzeitig mit deiner Partnerin Elterngeld beziehst oder eben abwechseln.
Das sie dir die Monate nicht geben wll, finde ich nicht nur unlogisch, sondern egoistisch!
Wovon wollt ihr dann ind er Zeit leben? ALGII?!?

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Hallo,

warum suchst du dir nicht einfach für den Winter einen anderen Job? Dann braucht deine Frau verständlicherweise während deines Winterurlaubes auch nicht arbeiten zu gehen.

Problem gelöst!

vg

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siehe Antwort bei ohiticawin ;)

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#pro#pro#pro

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