Wann Scheidung einreichen bzw. Anwalt bemühen?

Hallo,

Frage steht oben. Ich möchte mich gerne scheiden lassen. Die Beziehung wurde am 09.90.2011 beendet und am 28.09.11 hat er sich umgemeldet.

Wann sollte ich mich um einen Anwalt bemühen? Habe ich evtl. bei sowas anrecht auf Beratungsschein oder Prozesskostenbeihilfe? Vermögen oder sowas ist nicht zu trennen bzw. ist erledigt.

Darf der Anwalt erst nach Ablauf des Trennungsjahres aktiv werden oder schon früher und der Termin darf erst nach Ablauf des Trennungsjahres stattfinden?

Wie ist es wenn mein EX aus boshaftigkeit oder anderen Gründen keine Scheidung will?

Wann wäre der beste Zeitpunkt einen Anwalt zu bemühen, beim Familiengerichtherrscht ja, glaube ich, Anwaltszwang, oder?

Bitte Rat!

GLG Susanne

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Eine Scheidung ohne Anwalt geht nicht.

Anwalt bemühen... kann man jederzeit. Ist bei Deinen Fragen vielleicht sinnvoll, denn der berät Dich entsprechend... der kann Dir sagen, ob Du Prozeßkostenhilfe bekommst und wie. Wenn nicht, kann er dir auch grob ausrechnen, was eine Scheidung kosten wird. Scheidung einreichen kann man immer.. es dauert ja eh, bis die Gerichtsmühlen mahlen... der Versorgungsausgleich ausgerechnet ist.

Wenn Dein Noch-Mann bzw. jeglicher Ehe-partner in eine Scheidung nicht einwilligt kann erst nach 3 Trennungsjahren geschieden werden.

LIchtchen

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Er ist aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und hat sich (hoffentlich) auch beim Einwohnermeldeamt umgemeldet. Damit lebt ihr getrennt von Bett und Tisch. 1 Trennungsjahr reicht für die Scheidung. Aber ihr müßt 3 Jahre getrennt sein, damit die Scheidung gemacht werden kann ohne Zustimmung des Partners.
Einen Anwalt hätte ich an deiner Stelle schon lange bemüht. Sind das nicht eure gemeinsamen Kinder, die in der VK stehen? Dann hast du Anspruch auf Trennungs-/Betreuungsunterhalt und natürlich Kindesunterhalt.

Ansonsten brauchst du einen Anwalt nur für die Scheidung selbst - also Antrag und vor Gericht. Natürlich könnte man auch eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt vor Gericht machen, aber so klingt es bei euch ja eher nicht.
Steuerklassen habt ihr hoffentlich gewechselt.

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Hallo, danke sehr! Ja, er hat sich umgemeldet beim Einwohnermeldeamt am 28.09.2011
Trennungs- und Betreuungsunterhalt ist nicht drin, ich erhalte UVG und er zahlt was er kann zurück (hoffe ich jedenfalls). Es reicht bei ihm nichtmal um den vollen Unterhalt zu zahlen.

Mein Problem ist, dass er sehr an mir hängt, und auch seine Reaktion an sich ist schwer abzuschätzen, deshalb weiß ich nicht, ob er nun zustimmen wird oder wieder rumzickt!

Steuerklassenwechsel habe ich durchgeführt nur der Mann hat es mal wieder nicht seinem AG gemeldet (nicht mehr mein Problem, ich habs ihm gesagt und seine Betreuung übernehme ich nicht mehr), deshalb berechtet sein AG ihn immernoch nach III. Er hat jetzt die I und ich II. Ich kann da nur auch nichts mehr tun, als ihn drauf hinzuweisen, das zu melden!

LG Susanne

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Scheidung einreichen kannst du wohl jederzeit.Allerdings muß das Trennungsjahr eingehalten werden.Vorher gibt es keine Scheidung,es sei denn es wird eine Härtefallscheidung mit den ausreichenden Gründen dafür.
Will dein Mann keine Scheidung,wirst du nach 3 Jahren automatisch geschieden.
Beratungsschein bzw. Prozesskostenhilfe kannst du beides beantragen,wenn dein Einkommen entsprechend gering ist.
Hab ich 2007 auch gemacht.

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Ich nehme mal an, dass es "gering genug" ist. Ich bekomme Elterngeld, NEbenjob aber dazu auch ergänzend ALG II und habe 3 Kinder. Wann muss man die Prozesskostenhilfe denn dann zurückgezahlt haben! Wie teuer ist sowas ungefähr?

Danke sehr!

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Prozesskostenhilfe muss man nicht zurückzahlen, wenn es genehmigt wird und man nichts verschwiegen hat.

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"Darf der Anwalt erst nach Ablauf des Trennungsjahres aktiv werden oder schon früher und der Termin darf erst nach Ablauf des Trennungsjahres stattfinden?"

Mit "tätig werden" meinst du vermutlich, die Scheidung einreichen? M.W. ist das erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres möglich...wenn ich mich recht erinnere, hat der Anwalt meines Mannes die Scheidungsklage eingereicht, als wir 10 Monate getrennt waren.

"Wie ist es wenn mein EX aus boshaftigkeit oder anderen Gründen keine Scheidung will?"

Wenn er der Scheidung nicht zustimmt, kann m.W. erst nach dreijähriger Trennungszeit geschieden werden...da fragst du aber besser noch mal beim Anwalt nach.

"Wann wäre der beste Zeitpunkt einen Anwalt zu bemühen,"

Ich an deiner Stelle würde so schnell als möglich einen Anwalt konsultieren, um mich zumindest beraten zu lassen.

"beim Familiengerichtherrscht ja, glaube ich, Anwaltszwang, oder?"

Mindestens einer von euch beiden muss sich anwaltlich vertreten lassen.