Wieviel Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Hallo ihr Lieben,

am 08.02. ist unsere kleine Maus zur Welt gekommen.:-D

Seither habe ich nur Papierkrieg ... :-(

Ich hatte vor der Geburt eine Hauptbeschäftigung und war gesetzlich versichert bei der Techniker Krankenkasse.

Nebenher hatte ich noch einen 400€-Minijob - bei Bundesknappschaft versichert.

Von meinem Hauptjob habe ich von meinem AG Mutterschaftsgeldzuschuss bekommen und von der TKK die 13 € pro Tag.

Von meinem Minijob habe ich lediglich mein reguläres Gehalt bis zum Muschu (13.01.) bekommen und seither nichts mehr.

Ist das korrekt so?

Ich dachte im Mutterschutz hat man Anspruch auf seinen bisherigen Nettoverdienst?

Danke und liebe Grüße,
Sunny #blume

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Dein regulärer Nettoverdienst beeinhaltet aber nicht die 400 Euro vom Nebenjob - die sind ja auch steuerfrei und erscheinen nicht auf Deiner Jahresabrechnung.

Frag mich nicht nach Gesetzen, aber ein 400 Euro Job ist ein steuerlicher Vorteil, warum sollte dieser Betrag ins Mutterschaftsgeld eingerechnet werden?

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Doch fürs Mutterschaftsgeld und den Ag-Zuschuss beinhaltet es das schon!
Sie hätte auch die 400 Euro während des Mutterschutzes weitergezahlt bekommen müssen!

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Hallo,

wenn man einen 400 €-Job hat kann man einmalig ein Entbindungsgeld von € 210,00 bekommen...

LG

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Stimmt nur, wenn sie nicht in einem sozialversicheurngspflichtigen Job ist!

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#danke Das war mir nicht bekannt....

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Ich habe die gleiche Konstellation. Von der Knappschaft gibt es nix, sondern regulär die 13 €/Tag von deiner GKV. Diese werden anteilig auf beide Arbeitgeber verteilt, der Zuschuss wird auch von der Krankenkasse berechnet. Er muss auch von beiden bezahlt werden.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2__AG/11__arbeitgebervers/4__Erstattungsverfahren_20bei_20Schwangerschaft_20und_20Mutterschaft/Erstattungsverfahren_20bei_20Mutterschaft.html
(letzter Absatz)

LG Kathi

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Nein, das ist natürlich nciht korrekt.
Hattest du beiden AG und der KK mitgeteilt, dass du zwei Jobs hast?

Der Haupt-Ag hätte nämlich gar nicht 13 Euro täglich abziehen dürfen.