Ende der Elternzeit, Chef will mich loswerden und das nach 15 Jahren...

Hallo,

meine Elternzeit endet am 15.03.2012. Mein Chef bietet mir aber nur eine Teilzeit an mit Arbeitszeiten die utopisch für mich sind (im Gespräch habe ich auch gemerkt, dass er mich loswerden will und am liebsten hätte das ich kündige). Nun habe ich vor wieder meinen alten Vetrag zu erfüllen und Vollzeit arbeiten zu gehen, solange bis ich eine Teilzeitstelle gefunden habe. Mein Chef weiß noch nichts davon. Jetzt meine Fragen:

1.) Muss ich meinen Chef informieren (ggf. schriftlich) dass ich am 15.03. wieder Vollzeit arbeiten komme oder kann ich an dem Tag einfach um 8 Uhr auf der Arbeit erscheinen und sagen, so da bin ich?

2.) Kann der AG mich dann einfach im Lager arbeiten lassen, vorher habe ich 15 Jahre im Büro gearbeitet? Oder muss er mich einen Platz im Büro geben (gleichwertig wie vorher) Oder ist Lager gleichwertig?

3.) Ist das Gehalt das gleiche wie vor der Elternzeit, auch wenn er mich ins Lager schickt?

Danke für Eure Hilfe.

LG Stephanie

1

Es kommt drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Wenn du als Bürogehilfin oder Sachbearbeiterin eingestellt wurdest, kann er dich nicht einfach ins Lager "verfrachten".

Über die Vollzeittätigkeit und auch dein Beginn würde ich auf jeden Fall mit ihm vorher sprechen.

Ich kann mir vorstellen, dass er inzwischen mit seinem Personal zufrieden ist und ihm dein Wiedereinstieg irgendwie quer sitzt. Aber das ist sein Problem.

Ich würde ihn schriftlich darüber informieren, dass ich am.... wieder in Vollzeit zur Verfügung stehe. Außerdem für die Tätigkeit, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Punkt.

Wenn er dich los werden will, wird er es eh schaffen, aber dann mit ner Abfindung. Mach es ihm nicht so einfach, quäl dich lieber zur Not drei Monate durch...

LG Sabine

2

Danke für Deine Antwort.

Ich habe in der Firma meine Lehre gemacht als Kauffrau im Groß- und Außenhandel und wurde danach auch übernommen, also als Kauffrau im Büro.

Das mit den 3 Monaten bekomme ich hin, da ich mich mit den Kollegen gut verstehe.

Obwohl wenn er mich kündigt dann ist doch meine Kündigungsfrist 6 Monate, oder? Da ich schon so lange (15 Jahre) da bin und wir über 60 Mitarbeiter sind. Dann ist doch auch nichts mit Abfindung, oder?

LG

8

Na ja, wenn er dir kündigt, dann solltest du Kündigungsschutzklage einreichen und DORT verhandelt man dann idR eine Abfindung.

Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass der Betriebsrat in dem Fall deiner Kündigung nicht zustimmen darf. Du solltest also mit denen reden (Falls es überhaupt einen gibt)

Elternzeit ist wie krank sein - wenn es zu Ende ist gehts weiter wie vorher.

3

1.
Hast du ihm denn auf sein schriftliches Angebot der Arbeitszeiten schriftlich mtgeteilt, dass es dir nicht zusagt? Sonst würde ich dann reinschrieben, daher stehe ich wie geohnt an meinem ersten Arbeitstag ihnen ab 8 Uhr in Vollzeit für die vereinbarten Tätigkeiten zur Verfügung.

Er kann dir natürlich am 1. Arbetistag dann kündigen, aber erst zum 30.9. nd du hast dann noch die Möglichkeit Kündigungsschutzklage einzureichen, was ich wohl tun würde, um eine ordentliche Abpfindung rauszuschlagen, wenn er dir nicht von alleine eine anbietet.

2. Eine gleichwertige Arbeit, also keine Lagerarbeit!

3. Gehalt bleibt gleich, egal was du machst, auch wenn du Däumchendrehen musst, weil er nichts hat!

4

Hallo ,

Du möchtest Teilzeit arbeiten gehen, hast aber eine Vollzeitstelle vor der Elternzeit bekleidet? Oder bietet Dir der AG nur eine Teilzeitstelle an?

Und woraus schlussfolgerst Du, dass er Dich loswerden möchte?

5

Hallo,

1) Ich würde den Chef informieren, dass Du (nachdem Teilzeit für Dich so nicht möglich ist) Du Vollzeit nach der Elternzeit wieder arbeiten wirst

2) Denselben Arbeitsplatz muss Dein Chef Dir nicht geben, und in der Regel wird sollte es dann schon auch ein in etwa gleichwertiger Platz sein, denn

3) das Gehalt ist das gleiche wie vor der Elternzeit, auch wenn Du ins Lager verfrachtet wirst.

LG

Anja

6

Lagerarbeit darf sie nciht machen, der Job muss gleichwertig sein!

7

So etwas ähnliches hatten wir hier auch vor kurzem.

##
1.) Muss ich meinen Chef informieren (ggf. schriftlich) dass ich am 15.03. wieder Vollzeit arbeiten komme oder kann ich an dem Tag einfach um 8 Uhr auf der Arbeit erscheinen und sagen, so da bin ich?
##
Ob du es ankündigen "mußt", weiß ich nicht, ich würde es aber schriftlich tun und dann pünktlich auf der Matte stehen, um eben die Arbeitsbereitschaft zu zeigen.

##
2.) Kann der AG mich dann einfach im Lager arbeiten lassen, vorher habe ich 15 Jahre im Büro gearbeitet? Oder muss er mich einen Platz im Büro geben (gleichwertig wie vorher) Oder ist Lager gleichwertig?
##
Es muß ja gleichwertig sein.
Wenn es im Lager kaufmännische Arbeiten gibt, Buchungen, Rechungen, Frachtpapiere, könnte es das sein, aber meinst du wohl nicht oder?

##
3.) Ist das Gehalt das gleiche wie vor der Elternzeit, auch wenn er mich ins Lager schickt?
##
Gehalt ist ja im Arbeitsvertrag geregelt und zur Lagerarbeit siehe 2.

9

Ich würde mich von einer Anwältin beraten lassen, wenn jetzt schon klar ist, dass es Probleme geben wird.

Wegen Deiner Rechte kannst Du auch hier mal schauen:

www.teilzeit-info.de

Gruß

Manavgat