Unterhalt / Unterhaltsvorschuß Stiefkinder

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir bei folgender Frage helfen:

Seit letzten Montag leben die 3 Kinder (2x11 Jahre und 13 Jahre) meines Mannes bis auf weiteres bei uns. Seine Ex hat das Umgangsrecht, wenn die Kinder den Kontakt wünschen.

Sie arbeitet momentan in Teilzeit und kann jetzt, wo die Kinder nicht mehr bei ihr sind, auch Vollzeit arbeiten. Lt. ihren Aussagen wäre das bei ihr auch möglich.

Die Unterhaltspflicht liegt ja nun jetzt bei ihr. Nun war es die letzten vier Jahre, an denen die Kinder bei ihr waren so, dass sie mit allen Mitteln so viel geld wie möglich von meinem Mann wollte (er hat immer seinen teil bezahlt). Sie dagegen sagte letzte Woche gleich, dass sie keinen Unterhalt bezahlen wird.

Da mein Mann seinen Job verloren hat, gehe ich VZ arbeiten. Ich weiß, dass ich den Stiefkindern gegenüber nicht unterhaltspflichtig bin, aber wir leben ja alle von meinem Gehalt (und der Abfindung, die mein Mann derzeit noch hat).

Ich kann ja dann eigentlich den Unterhalt den ich zahle von der Ex zurückfordern, oder. So wie das JA den Unterhaltsvorschuß beim U-pflichtigen zurückfordert.

Wißt ihr dazu vielleicht mehr?

Danke schon mal für eure Hilfe.

1

Dein Mann sollte sich schleunigst einen Termin bei einem guten Anwalt holen.

2

Hallo,

sie unterliegt einer gesteigerten Erwerbobliegenheit. Ich schließe mich an, Dein Mann sollte schnellstens zum Anwalt gehen!

LG

3

Sie dagegen sagte letzte Woche gleich, dass sie keinen Unterhalt bezahlen wird.

Wollen kann sie viel.
Natürlich ist sie unterhaltspflichtig.
Wie schon gesagt,geht zum Anwalt.

4

Zur Info: Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zur Vollendung des 12ten Lebensjahres und max. für 72 Monate gewährt.

Somit fällt das 13-jährige Kind dabei schonmal 'raus und für die anderen Kinder würde ebenfalls nur bis zur o.g. Grende gezahlt.

Rat beim Anwalt bzw. beim Jugendamt, da kann bei Bedarf Unterhaltsbeistandschaft beantragt werden, solltet Ihr in jedem Fall suchen. Der Unterhaltsanspruch muss ggf. eingeklagt werden. Die Vorgehensweise werden Euch Anwalt oder JA erläutern.

5

Tausche D gegen Z

6

Unterhaltsvorschuss entfällt, weil der Vater verheiratet ist.

LG

weiteren Kommentar laden
7

Hi,

ich nochmal.

Wichtig ist, dass der Vater sich a) die Unterhaltstitel zurückholt, sofern es welche gibt. Wenn sie die nicht rausrückt, sollte er auf Herausgabe klagen und vorläufigen Vollstreckungsschutz beantragen, denn den Gerichtsvollzieher interessiert nur, was auf dem TItel steht, nicht ob die Rechtsgrundlage noch besteht.

Und b), sie sollte jetzt noch im Februar schriftlich in Verzug gesetzt werden, die Summe X und Y für Kind 1 und Kind 2 zu bezahlen. Wird eine Unterhaltspflicht dem Grunde und der Höhe nach gerichtlich festgestellt, dann gilt diese ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung.

Das heißt, Du bekommst keinen "Schadenersatz", aber die Kinder eben nachträglich den ihnen zustehenden Unterhalt.

Also ganz fix zum Anwalt.

LG

9

Ihr solltet für die Kinder das Kindergeld sofort umleiten und dann der KM Beine machen wegen dem Unterhalt.

Das geht am besten über eine Anwältin. Ich würde hier alle Register ziehen, einschließlich einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, sollte sie weiterhin bockig sein. Ihr müsst einen Titel erwirken und könnt dann auch pfänden: Gehalt (über dem Selbstbehalt), Mietkaution, Taschenpfändung und und und.

Die hat eine Meise.

Ob Du für die Kinder soziale Leistungen beantragen kannst, weiß ich nicht. Eventuell ALG2, aber das ist kompliziert.

wende Dich mal an www.tacheles-sozialhilfe.de

Gruß

Manavgat