Kein Gehalt bekommen - AG zahlt keinen Abschlag und nun?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Ich war den kompletten Januar krankgeschrieben - habe meinem Arbeitgeber die Krankmeldung per Post (Einschreiben) zukommen lassen - wir bekommen unsere Gehälter zum 20. - nun musste ich heute feststellen, dass ich kein Gehalt bekommen habe. Habe bei AG angerufen und die sagten, dass die Krankmeldung denen nicht vorliegt. Habe dann Druck gemacht und dort gesagt, dass ich die per Einschreiben geschickt habe. Die Dame nahm meine Telefonnummer auf und sagte sie meldet sich. Ne halbe Stunde später hat sie tatsächlich angerufen und mir mitgeteilt, dass meine Krankmeldung aufgetaucht ist - ich würde natürlich dann das Geld nächsten Monat bekommen! Hallo und wovon sollen wir Leben? Da sagt, die doch tatsächlich zu mir, dass würde sie nicht interessieren - es gäbe keine Abschlag das Geld kommt nächsten Monat.

Kann mir jemand von Euch einen Tipp geben wie ich jetzt an mein Gehalt komme für Januar vor dem 20. März - davon mal abgesehen, dass mein AG mir noch Geld von November schuldet was er irgendwie nicht auf die Reihe bekommt - bzw. kann mir jemand sagen wie ich ans Geld komme - kann doch jetzt nicht 1 Monat ohne Geld sein.

Unser Erspartes haben wir letzen Monat ins Auto gesteckt, damit es repariert werden kann und überm TÜV kann - somit haben wir nichts oder kaum noch was auf der Seite - das Gehalt von meinem Mann reicht für Miete, Strom, Telefon, Versicherungen, Fahrkarte für ÖPNV, Tanken, Kindergarten und sonstige laufende kosten - von meinem Gehalt wird eingekauft - wir müssen doch irgendwas essen diesen Monat und die kleine muss auch noch Windeln haben - irgendwie bin ich im Moment ganz am verzweifeln.

Schon mal vielen Dank.

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Setz deinen Arbeitgeber in Verzug und drohe ihm die einstweilige Verfügung an, sofern er nicht mit Tag X das dir zustehende Gehalt anweist.

Mit heutigem Tag liegt deinem Anwalt der Schriftverkehr vor, der, sollte die Sache nicht fluppen, sofort tätig wird.

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Ja, Du solltest die ausstehenden Gehälter schriftlich und per Einschreiben mit einer Fristsetzung (bis zum sounsovielten) einfodern.
Ich würde auch angeben, dass Du sonst einen Anwalt einschaltest.
Wenn das Geld nicht zum angegebenen Zeitpunkt da ist, ist Deine Firma in Verzug und ich würde dann sofort zum Anwalt gehen.
So geht es ja nun nicht!

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Zeitarbeit, richtig?

Setze ihm eine Frist, ansonsten ab zum Anwalt. Ich würde auch persönlich vorbeigehen, da wird doch immer noch mehr reagiert.

LG

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Nein, keine Zeitarbeit aber vielleicht wäre es dort besser!!!!!!!!!!!!

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Teile deinem Ag mit, dass er innerhalb einer Woche zu zahlen hat oder du klagst es ein.
Dann solltest du schnell etwas haben.

Denn wie er zahlt interessiert den Gesetzgeber gar nicht, wenn du nach dem Vertrag am 20. dein Geld zu bekommen hast, dann hat es da zu sein, sonst kannst du es einklagen.

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was die wenigsten wissen, es gibt keinen Generalanspruch auf Lohn. Grundsätzlich gilt, Lohn oder vereinbarten Lohn wie z.B. Tariflohn kann nur derjenige beanspruchen, der die tatsächliche vereinbarte Leistung mangelfrei erbringt.

Im Klartext heißt das, ein Fachgeselle der einen Tariflohn beansprucht muss auch mindestens die durchschnittliche Leistung eines durchschnittlichen Fachgesellen erbringen. Erbringt also ein solcher Fachgeselle diese Leistung nicht, so hat der Fachgeselle keinen Anspruch auf Tarifentlohnung. Der AG kann dann demnach den Lohn nach seiner tatsächlich erbrachten Leistung bestimmen. Erst durch erbrachte Leistung des AN kann dieser überhaupt einen Lohnanspruch gegen den AG herleiten. Bloße Anwesenheit begründet noch keinen Lohnanspruch.

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Alles gut und schön, aber hier hat jemand die Krankmeldung verbummelt und will dafür nicht gerade stehen

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Der AN allein hat die Nachweispflicht darüber, ob er seinem AG diese AU-Bescheinigung übergeben hat bzw. ob sein AG von dieser AU-Bescheinigung Kenntnis erhalten hat.

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Beantrag ALG2!

Wer weiß, ob Du jemals Geld sehen wirst.

Wegen der Nichtzahlung würde ich eine Anwältin beauftragen, die alle Register zieht.

Gruß

Manavgat