Ist das Rechtens???Fehler auf Arbeit gemacht

Hallo #herzlich,

mein Mann arbeitet bei einem Elektriker als Elektrohelfer.
Nun hat er aus Versehen irgendein Kabel auf ner baustelle angebohrt und es musst vieles wieder aufgemacht und neu verkabelt werden ...kp was genau.
Auf jeden fall belaufen sich die Materialkosten auf angeblich 500 Euro und er soll diese nun bezahlen.Ist das denn rechtens?
danke und lg

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Hallo,

soweit ich weiß, sind Firmen gegen so etwas versichert.

Ich denke nicht, dass es rechtens ist, dass der AN selbst zahlen muss.

Gruß

Karen

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#pro

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Hallo,

für Schäden, die dein Mann während seiner beruflicher Tätigkeiten verursacht, muss er in Abhängigkeit vom Verschuldensgrad haften. Hat er vorsätzlich oder mit grober Fahrlässigkeit gehandelt, haftet er voll. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er gar nicht. Bei mittlerer/leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung zischen AG und AN in Abhängigkeit des Verschuldens aufgeteilt. Wichtig ist dabei , wie hoch der Lohn deines Mannes ist und welche Position er im Unternehmen hat.
Von daher ist es gundsätzlich möglich, den Arbeitnehmer haftbar zu machen, ob es bei euch aber rechtens ist, kommt auf die Umstände des einzelfalls an.

vg, m.

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oh ok,das nenn ich mal ausführlich :-)
danke #herzlich

hmm schwer zu sagen,da es nur ein 2-mann betrieb ist.sein chef ist meister und er eben nur der helfer und hat knapp 1350 euro raus.von daher würden uns 500 euro schon treffen :-(

zu dem verschuldensgrad kann ich nicht viel sagen,da er es aus versehen angebohrt hat,aber wie genau weiß ich eben nicht :-(

lg

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Naja, das ist natürlich schwierig. Vor allem, bei einem 2-Mann-Betrieb. Der Gang zum Anwalt ist dann auch schwierig. Für mich wäre von Bedeutung, ob er z.B. einfach darauf los gebohrt hat oder vorher geprüft hat. Musste er damit rechnen, dass dort ein kabel langgeht? Wenn er sich nichts vorzuwerfen hat, würde ich nochmal mit dem Chef reden, ihm auch evtl. die Haftungsregeln des Bundesarbeitsgericht vorlegen. Auch würde ich fragen, ob denn dafür keine Versicherung aufkommt.

Sollte er weder vorsätzlich noch groß fahrlässig gehandelt haben, dann muss der Chef ja auch mit haften. Fraglich ist auch, ob er auf Anweisung des Chefs gehandelt hat.
Ggf. würde ich um Stundung bitten, sodass er eben nicht alles auf einmal zurückzahlen muss.

http://www.rawuensch.de/arbeitsrecht/Arbeitnehmerhaftung.php

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Was steht denn bei deinem Mann im Arbeitsvertrag?

Gibt es da so eine Klausel mit Haftung bis zu einem bestimmten Betrag oder sowas in der Art?

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Hallo,

bei uns in der Firma gibt es genau für solche Fälle eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Ist einem unsere Monteure auch passiert, er bohrte eine Wasserleitung an und es mußte ein Notdienst kommen.
Mein Chef würde nicht auf die Idee kommen, es sei denn, es wäre Absicht gewesen, aber wer macht das schon.

Viel #klee

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hi

mein mann sagt, ihr sollt in seinem arbeitsvertrag nach einer haftungsklausel gucken. steht da nichts derartiges, kann er nur haftbar gemacht werden, wenn er absichtlich handelte. oft haben firmen auch versicherungen dafür. scheint bei deinem mann aber nicht der fall zu sein.

glg nicci und tommy

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Nein.

Der AG hat keinen Aspruch.

Gruß

Manavgat