Ohne Zwischenzeugnis bewerben???

Hallo Ihr Lieben...

Kurz ein paar Infos zu mir. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und seit September 2010 in Elternzeit (Angestellte nach TVöD).
Da ich inzwischen 150 km von meiner derzeitigen Arbeitsstelle wegwohne, kommt es für mich nicht mehr in Frage, auf meine alte Stelle zurückzukehren.

Wie der Zufall es will, wurde hier an meinem jetzigen Wohnort eine Stelle ausgeschrieben, die meinem jetzigen Arbeitsgebiet entspricht und mich die Stelle sehr reizen würde.
Ich habe bereits Ende November meinen jetzigen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich nicht zurückkehre und habe um ein Zwischenzeugnis gebeten.
Leider habe ich bis heute immer noch kein Zeugnis zugeschickt bekommen, obwohl ich mehrfach schon schriftlich und telefonisch drum gebeten hatte. Immer wurde gesagt, es wird sich schnellstmöglich drum gekümmert.

Da ich nicht weiss, ob sich nochmals eine Stelle ausgeschrieben wird, unter den gleichen Bedingungen etc, bin ich mir unsicher, ob ich mich einfach ohne Zwischenzeugnis dort bewerben soll, mit dem Hinweis das ich auf die Referenz warte.

Kann ich meinen Arbeitgeber irgendwie zwingen mir schnellstmöglich das Zeugnis zuzuschicken???

Würdet Ihr euch einfach bewerben? Was schreibt Ihr dann rein???

Fragen über Fragen, ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.

Lg Meli

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Ich habe mich bisher immer ohne Zwischenzeugnis beworben und auch nicht gesagt, daß ich es erwarte und dann noch damit ankomme.

Es hat mich auch kein Mensch je danach gefragt.
Wenn man sich aus einer festen Stellung heraus bewirbt, fordert man ja nicht unbedingt noch so deutlich ein Zeugnis an ;-)
Man muß das doch alles gar nicht erwähnen.

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Kann ich meinen Arbeitgeber irgendwie zwingen mir schnellstmöglich das Zeugnis zuzuschicken???
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Gute Frage, rechtlich weiß ich es nicht, vllt gibt es einen Zeitraum #kratz

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Hallo,

hast du schon gekündigt?

Wenn ja, dann hast du ein Anrecht auf ein ordentliches Zeugnis, sobald du es anforderst.

Wenn nein, warum nicht? Du kannst jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen dein Arbeitsverhältnis beenden. Das bedeutet, dass du auch jetzt sofort zum 1.1.2017 kündigen könntest.

Für Zwischenzeugnisse gibt es keine verbindliche Regelung. Das wäre pures Entgegenkommen des Arbeitgebers. Warum sollte er zusätzlich Zeit in dich investieren?

Gruß

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Wenn nein, warum nicht?
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Warum nicht? Du stellst ja Fragen...
Warum sollte man kündigen BEVOR man etwas Neues hat?
(Weil man blöd ist oder krank?)

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Oh doch, für Zwischenzeugnisse gibt es sehr verbindliche Regelungen. Das wissen nur LEIDER viele Menschen nicht.

Ein triftiger Grund wäre es sogar neben Wechsel des Vorgesetzten, interne Umsetzung, Elternzeit wenn man über einen längeren Zeitraum noch nie eins vom AG bekommen hat und immer noch alte Stelle bekleidet.

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Wenn Du "nur" ein Arbeitszeugnis aus der Deiner Ausbildungszeit hast, wird es schwierig. Ich hatte nur eins aus meiner Ausbildungszeit und wurde nie eingeladen.

Wo ich aber mein Zwischenzeungnis in den Händen hielt und mich damit bewerben konnte, wurde ich oft eingeladen.

Hast Du noch Arbeitszeugnisse aus älteren Angestelltenverhältnissen kann man es wohl machen, aber halt, wie geschrieben, Schwierigkeiten entstehen, wenn man nur ein Arbeitszeugnis aus der Ausbildung vorweisen kann, wenn man schon längere Zeit aus dieser raus ist.

Du hast Anspruch auf ein Zwischenzeugnis (ich hoffe, Du hast vorher geklärt, ob Du ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Zeugnis haben möchtest, denn da gibt es himmelweite Unterschiede), ein triftiger Grund wäre z. B. Deine Elternzeit oder auch dann, wenn in Deinem Unternehmen turnusmäßig keine Beurteilungen erfolgen.

Der Arbeitgeber muss das Zeugnis unverzüglich ausstellen. Unverzüglich bedeutet innerhalb weniger Tage. Eigentlich! Du hast bei Verzögerung aber die Möglichkeit Druck zu machen. Ich würde erstmal nachfragen, woran es liegt, dass man bis jetzt immer nur vertröstet wurde.... Wenn da nichts kommt, eine Frist setzen und drauf hinweisen, dass sie es unverzüglich ausstellen müssen.

Kommt immer noch nichts, bleibt nur der Gang der Klage auf Ausstellung oder der Androhung auf Klage....

Das ist dann aber eine moralische Frage...... Denn wer droht schon seinem aktuellen Brötchengeber.....