Hallo.. Ich habe da ein problem.. Ich bin in der 37ssw und bekomme mein 2tes baby!! Ich lebe mit dem vater meines kindes nicht zusammen. Nun habe ich die anträge alle vor mir liegen und komme leider nicht weiter! Der vater (ich weiß das erder vater ist) glaubt nicht das es sein kind ist,somit will er nach der geburt einen vaterschaftstest machen!!Aber bis wir das ergebnis haben dauert es ja ca 2 wochen,somit weiß ich nicht was ich in den anträgen rein schreiben soll,wo nach dem vater gefragt wird!! Hoffe ich versteht was ich meine!! Und könnt mir etwas weiter helfen!!
LG Claudia
Bitte dringend um rat!!
´Unbekannt´
Kann ich das denn nachtragen wenn ich unbekannt angebe?? und auch in der geburtsurkunde unbekannt??
Hallo
Wenn du weisst, das er es ist, trag ihn ein.
Bianca
Hallo.
Guter Tipp, wenn sie bis zum Sanktnimmerleinstag auf Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen warten soll.
LG
Du kannst Ihn als Vater angeben. Eine richtige Vaterschaftsannerkennung ist noch ne andere Nummer.
Er will aber nicht das ich ihn eintage,bis dastestergebnis da ist!! Kann ich denn wenn ich unbekannt eintrage das noch nachtragen lassen wenn das ergebniss da ist? Ich muss ja auch in der geburtsurkunde irgendwas eintragen!
ob er das will oder nicht kann dir doch wurscht sein... trag ihn ein ... ich weiß zwar nicht wie es heute ist, aber vor 20 Jahren haste, wenns blöd lief, bei "unbekannten" Vater das Jugendamt im Schlafzimmer stehen gehabt und sie haben geschaut ob da irgendwo ein Mann in deiner Nähe ist ... Denn es könnte ja sein dass du nur einen Mann vor seiner Unterhaltsverpflichtung schützen willst...
Einen "Unbekannten" Vater hat man doch meist bei einem eher fragwürdigen Sexualleben... warum solltest du dir dieses Stigma aufsetzen, wenn du eigentlich genau weißt wer dich geschwängert hat?
Hi,
wenn die Vaterschaftsanerkennung von ihm nicht gemacht wurde wird m.W. nach in der Geburtsbescheinigung "unbekannt" drin stehen.
Stand es zumindest bei mir - und ich habe mit dem Papa zusammengelebt (und ihn als unser Großer 3 war geheiratet). Wir haben es schlichtweg nicht aufs Amt für die offizielle Beurkundung der Vaterschaft geschafft vor der Geburt.
Wenn du unbedingt den Papa in der GeburtsURKUNDE stehen haben willst: warte mit dem bestellen der kostenpflichtigen Urkunde bis die Vaterschaft geklärt ist. Die Dinger braucht man doch i.d.R. nicht von anfang an (es sei denn, man will/muss kurz nach der Geburt umziehen und sich ummelden z.B.).
Die Geburtsbescheinigungen (die, die du für Kindergeld, Elterngeld...) brauchst bekommst du kostenlos direkt nach der Geburt -und ist es jetzt sooooo wichtig, dass in diesen Teilen der Vater drin steht?
Natürlich hat das Jugendamt auch heute noch ein sehr massives Interesse daran, dass der Vater offiziell wird, schließlich ist er unterhaltspflichtig - nicht nur dem Kind gegenüber, sondern in den ersten 3 Lebensjahren auch dir gegenüber.
Vielleicht solltest du dich einfach mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und mit denen besprechen, was und wie am sinnvollsten wäre.
Warum alles so machen wie ER es will? Mach es so, wie es für Euch am besten ist - und da kann das JA dich vermutlich am besten beraten.
Viele grüße
miau2
Hallo.
Es gibt drei unterschiedliche Bereiche, was das Eintragen des Vaters anbelangt.
1. Jugendamt und ARGE
Wenn Du von denen Gelder haben willst, sei es Unterhaltsvorschuß erst einmal oder ALG II, musst Du den Vater angeben, weil diese Behörden ihn in Regress nehmen wollen für Gelder, dass sie sozusagen auslegen, bis alles geklärt ist und dann der Unterhalt für das Kind und Dich von ihm kommt.
2. Elterngeld
Da Ihr nicht zusammenlebt und wenn der Vater kein Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, brauchst Du ihn da nicht angeben.
3. Anmeldung beim Standesamt
Diese Anmeldung nehmen viele Krankenhäuser für Dich vor, Du erhältst dort die Anträge zum Ausfüllen.
Das Standesamt kennt nur "ehelicher Vater/Vaterschaft anerkannt oder festgestellt" oder "Vater unbekannt".
Wenn Du ihn nun angibst und er hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt (was er ja dann nach dem Test beim Jugendamt macht muss), kann das Jugendamt den Vater nicht zuordnen und kann Dir weder die Geburtsurkunde noch die Geburtsbescheinigungen (die Du z.B. für Eltern- und Kindergeld benötigst) ausstellen. Und das wäre ziemlich doof für Dich.
Lass also bei der Anmeldung alles frei, was mit dem Vater zu tun hat.
Hat er die Vaterschaft anerkannt, kannst Du ihn nachtragen lassen ... wenn es übers Gericht über eine Vaterschaftsfeststellungsklage läuft, bekommt das Standesamt automatisch das Urteil und der Vater wird im Familienbuch nachgetragen. Wenn Du dann eine Abschrift der Geburtsurkunde holen würdest, stünde er dann automatisch drin.
Es geht jetzt also weniger darum, was er möchte, sondern an welchen Stellen das Angeben oder Nicht-Angeben des Vaters Vor- und Nachteile für Dich hat.
LG