Zählen Kurtage als Krankentage?

Hallo, ich bin vor gut 3 Wochen auf der Arbeit ohnmächtig geworden, hab mir dabei einen Schädelbasisbruch, SH-Trauma und vor allem Hirnblutungen zugezogen. Bin nun also bis jetzt 3 Wochen krank, davon auch KH-Aufenthalt, heut war ich wieder bei der HÄ, bin auch noch die nächsten 14Tage krankgeschrieben. Bin also dieses Jahr schon 5 Wochen krank...

Dann haben wir heute die Unterlagen für die Beantragung einer Mutter-Kind-Kur abgeschickt, welche ich wegen o.g. beantragen sollte auf Anraten der Ärzte...

Mal angenommen, sie wird bewilligt, da fehle ich ja wieder mind. 3 Wochen auf Arbeit... Wie zählen diese Tage? Komme ich ja dann über die 6Wochen pro Jahr... Also weniger Geld... Sonst noch Nachteile? Arbeite jetzt seit 2 Jahren wieder, die Kleine ist 4, und hab in der ganzen Zeit keinen Krankenschein gebracht, weder von mir noch von meinen Kindern... Und jetzt kommt es so beballt...

Es stehen auch noch einige Untersuchungen an, für eine hab ich heute Termin bekommen, fällt genau in die 2.Woche, wo ich eigentlich wieder arbeiten will, leider habe ich da ausgerechnet Frühschicht... Und noch dazu am Die und Mittwoch... Ist zur Herzkontrolle, ich soll nochmal LangzeitEKG und LZ-Blutdruck bekommen, da das im KH nicht so ok war... Nun nehme ich da also Urlaub an den beiden Tagen... Aber ich denke, besser wäre es, ich würde arbeiten, damit die Geräte auch mal messen, wie das lange Stehen und so sich auswirken...?

Die meinten auch, falls ich dann schon zur Kur sei, sollte ich Termin absagen... Ja, das ist doch schon in 3 Wochen, und der Antrag ist grad heut erst raus... geht denn das so schnell? Hat jemand Erfahrung damit, wie lange das dauert, bzw. wie lange es dauert, bis man Zusage bekommt und wieviel Zeit dann noch vergeht, bis man hinfährt...

Vielen Dank schon mal!!!

LG Lenchen

1

HAllo!

Für eine Kur muss der AG dich freistellen bei normaler Bezahlung. Es zählt nicht als Kranktage und auch nicht als Urlaub.

Wegen dem Kurantrag: Es kann sein das du innerhalb der nächsten Wochen eine Zusage erhälst und dann irgendwann in den nächsten 6 Monaten fahren kannst. Es kann aber auch sein das eine Ablehnung erfolgt, du in Widerspruch gehen musst usw. Und sowas kann sich auch gerne mal bis zu einem Jahr hinziehen. In 3 Wochen zur Kur zu fahren halte ich für für unwahrscheinlich.

LG Ida

7

Ne, nicht wenn sie wegen gleicher Diagnose, womit sie vorher schon krank geschrieben war, auf Kur geht. In dem Fall bezahlt auch nicht der AG, sondern der Leistungsträger, der auch die Kur bezahlt.

Bei mir war es die Rentenversicherung. Und ich erhielt ein Entgelt in Höhe von Krankengeld.

2

Eine Mutter-Kind-Kur wegen Schädelbasisbruch - komisch.

Seltsam, dass sie dir da nicht eine stationäre Reha-Maßnahme verordnen, natürlich ohne Kind.

Das würde auf jeden Fall zu den Krank-Tagen-Zählen. Die M-K-Kur als Anschlussheilbehandlung damit bestimmt auch...

lg und alles Gute

3

Hallo,

nein, nicht wegen dem Schädelbasisbruch die Kur, sondern wegen der Ohnmacht... Der SBB kam ja nur weil ich unglücklich gefallen bin...

Also eine Meinung unbezahlte Freistellung und eine Meinung Krank-Tage... Mmh... Trotzdem Danke!

LG Lenchen

4

Ruf die KK an, die können dir das genau sagen. Mir ist aber auch wie sogar bezahlte Freistellung.

weitere Kommentare laden
8

Ich war auch schon in ähnlicher Situation wie Du. Nur ohne Kinder, aber längerfristig erkrankt und musste dann zur stationären Kur.

Bei mir war die Deutsche Rentenversicherung Leistungsträger der Kur. Ich erhielt nach den 6 Wochen gesamt (mit AU und Kur) eine Entgeltfortzahlung von der Deutschen Rentenversicherung in Höhe des Krankengeldes, was ich von der Krankenkasse bezogen hätte.

Dir alles Gute!

Janette