Elterngeld für ein 2. Kind

Hallo meine Lieben,
hab heute auch mal eine Frage an euch. Unserer Tochter wurde am 13. September 2011 geboren. Jetzt überlgen wir, ob wir nicht gleich anfangen an einem Geschwisterchen zu arbeiten.
Jetzt zu meiner Frage, wann müsste der späteste Geburtstermin für das 2. Kind sein, dass ich das selbe Elterngeld wie für das 1. Kind bekomme. Hab vor dem 1. Kind Vollzeit gearbeitet und normal Mutterschaftsgeld bezogen. Ich lasse mir das Elterngeld normal auf ein Jahr auszahlen und habe bei meinem AG Elternzeit für ein Jahr beantragt.

Ich hab irgendwas gelesen von 12-14 Monate nach ET#kratz vom ersten Kind. Ist das richtig?

Würde mich über Antworten freuen #huepf.

LG sonnensch.purzel

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Hallo,

ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber ich finde es doch recht weit hergeholt, aus finanziellen Aspekten ein weiteres Kind nachzulegen und sich darüber Gedanken zu machen, wann der Entbindungstermin sein müsste. Desweiteren würde ich erstmal beim Frauenarzt nachschauen lassen, ob er überhaupt eine so engliegende Schwangerschaft befürworten würde. Es gibt nämlich durchaus Umstände, in denen dir Ärzte dazu raten, mindestens ein Jahr zu warten, bis man das nächste Kind zeugt.

Liebe Grüße

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12 Monate ist richtig, ABER: Es ist nicht wirklich empfehlenswert, sofort wieder schwanger zu werden. Medizinisch sollten wohl schon möglichst 12 Monate zwischen Geburt und neuer Schwangerschaft liegen. Und nur ein Jahr Abstand ist für die Kinder auch schon ziemlich kraß, finde ich. Da ist das Ältere doch auch noch ein Baby und braucht Dich - und schon muß es zurückstecken für ein Neugeborenes???

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Ja, 14 Monate stimmt schon.
Du gehst statt zu arbeiten dann nach der Elternzeit direkt wieder in Mutterschutz.

Wenn der ET später ist und Du nicht wieder arbeitest, sinkt Dein EG wieder.

Ich kann mich den anderen aber nur anschließen, traust Du Dir wirklich direkt wieder eine Schwangerschaft zu?

2 Kinder im Abstand von ca. 14 Monaten stelle ich mir echt heftig vor!

LG
ballroomy

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BIs zu 15 Monate darf der Abstand sein, wenn du nicht Beamtin bist!

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Ist es bei einer Beamtin anders?

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Ja, da ja da die 12 Monate vo der Geburt und nicht vor dem Mutterschutz zählen, also sinds maximal 14, eher nur 13.

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Hallo,

Antworten hast du ja schon genug bekommen. Ich finde es nicht verwerflich, aus finanziellen Gründen den Zeitpunkt schnell wieder schwanger zu werden, wenn man sich denn sicher ist, dass man noch ein zweites Kind möchte. Unsere Tochter ist im September 2010 geboren und wir haben auch im Januar 2011 aus denselben Gründen die Verhütung weggelassen. Ich habe beim ersten Kind den Höchstsatz an Elterngeld bekommen, das wäre fürs Zweite natürlich auch nett gewesen. Ich habe dann allerdings erst im Juni meine Regel wieder bekommen und bin im November dann schwanger geworden. Im Nachhinein finde ich den Abstand von knapp zwei Jahren (den die beiden haben werden) sehr nett und wenn ich mir vorstelle, ich wäre wieder schwanger gewesen, als die Kleine (bald Große) noch nicht laufen konnte - hui. Nun kann sie schon viel alleine, das ist echt schön und wenn ich kaputt bin, setze ich mich mit ihr auf den Boden und wir bauen Türmchen oder lesen Bücher.

Für die Kinder finde ich einen so geringen Abstand (zumindest etwas später) schön.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Entscheidung,

xyz mit Mann, Maus (17 Monate) und Bauchzwerg (15. SSW)

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Also seltsame Gedankengänge haben viele hier.... So war die Elterngeldberechnung bestimmt auch nicht vorgesehen.

Ich würde die ganze Sache so angehen:

1. Frauenarzt fragen wann frühestens wieder SS möglich
2. Umhören, schlau machen welcher Altersabstand ideal ist (ich find 2 Jahre perfekt)
3. nach dem Elterngeld wieder so viel Stunden wie möglich arbeiten gehen. Wenn du wieder Höchstsatz bekommen willst dann eben wieder Vollzeit. Denn das Elterngeld ist ja dazu da dir im ersten Lebensjahr des Kindes das dadurch ausfallende Gehalt zu "ersetzen". Würdest du eh nicht mehr Vollzeit arbeiten, dann fällt es mit der erneuten Geburt ja auch nicht weg und muss ergo auch nicht durch Elterngeld ersetzt werden.

Meine Meinung.... dass solche "Schlupflöcher" gerne bewusst und gezielt ausgenutzt werden weiß ich.... und legal ist es auch, aber das macht es nicht besser...

lg

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Also, ich finde es auch völlig legitim schnell wieder schwanger zu werden. Es ist einfach typsache, ob man eine schnelle geschwisterfolge möchte, oder nicht.
Wenn du jetzt 19 waerst würde ich da vielleicht anders reden, aber du bist alt genug, hast dir mit deinem Partner sicher Gedanken darueber gemacht und warum nicht?!
Und jetzt mal im Ernst, wenn der Staat sowas nicht befürworten würde, wäre so ein Fall sicher auch nicht möglich. Außerdem ist es auch für den AG positiv, denn so kannst du nach (abgeschlossener) Familienplanung wieder arbeiten gehen, wenn du das denn möchtest.
Lass dir da nicht reinreden. Und wenn ich selbst auch schon wieder den Wunsch nach einem weiteren Kind gehabt hätte (war wegen KS eh kein Thema) hätte ich auch geschaut, ob man das EG nicht verlängern kann..
Viel Glück!!!

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Als Schlupfloch sehe ich es ja auch nur wenn man eben eigentlich keine schnelle Geschwisterfolge möchte, sondern die Geschisterfolge auf die Elterngeldaussicht zubiegt.
Diesen Eindruck bekam ich im ersten Moment bei dem Posting.

Eltern die eh direkt ein weiteres Kind bekommen wollen und damit direkt im Anschluss an die Elternzeit in den Mutterschutz rutschen, haben eben gar keine Chance wieder zu arbeiten, deswegen ist die Regelung "12/14 Monate werden nicht angerechnet" ja auch gut so....

Wobei ich mich aber korrigieren möchte: vielleicht war mein Urteil vorschnell und medizinisch ist das Ok da und auch ansonsten der Wunsch nach einer kurzen Geschwisterfolge vorhanden.... und somit die Elterngeldfrage nur noch das Zünglein an der Waage, dann nehm ich meine Kritik zurück :)

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Vor allem ist das vielleicht auch fuer manche der einzige weg um
Sich ueberhaupt 2 kinder leisten zu koennen. Wenn (so wie bei uns geplant) unsere tochter 2 ist wenn das 2. Kommt, gibts halt nur noch 300€ mindestsatz.und wenn man vorher TZ arbeitet erhoeht sich dieser auch nur minimal(wenn verheiratet und schlechtere steuerklasse)
Warum -in so nem fall - nicht mitnehmen was geht?!

Andere leben ein leben lang auf kosten des staates und wir eltern geben wenigstens was zurueck.
Und das soll jetzt keine homage an sozialschmarozer sein ;)
Es geht mir nur darum: elterngeld gibts..warum nicht nutzen?!

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Hallo, erst mal DANKE für die Antworten.
Ich hätte nicht gedacht, dass sich daraus so eine Diskusion ergibt. Ich bin schon etwas überrascht. Ich denke, ich muss noch etwas klarstellen. Ich bin ein sehr gewissenhafter Mensch und mein Mann und ich planen alles immer sehr genau, deshalb auch meine Frage. Ich bin nur zufällig drauf gestoßen, als ich die Steuererklärung gemacht habe. (mit Steuersoftware und da stand das so in den Steuertipps). Das nur mal so!!!

Kinderwunsch war schon kurz nach dem 1. Kind wieder da und steht bei uns weit vor dem Geld.

LG sonnensch.purzel