Was passiert, wenn man ohne Erlaubnis des AG in Elternzeit woanders arbeitet?

Meine Frage steht ja schon Oben. Nach 2 Jahren möchte ich stundenweise wieder arbeiten gehen. Jedoch keinesfalls bei meinem alten AG. Der würde mich vielleicht nehmen (rein um mich zu schikanieren aufgrund extremer Probleme vorher), aber dort werde ich nie wieder arbeiten. Er hat aber auch schon gesagt, dass er nicht zustimmt, dass ich woanders arbeite. Darf er das? Und was ist, wenn ich ihm einfach nichts sage und woanders anfange? Warum muss man den AG überhaupt fragen? Bzw. hat da jemand eine rechtliche Grundlage/einen Sinn?

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Rechtliche Grundlage ist, dass Du mit ihm einen Arbeitsvertrag hast, also ihm Deine Arbeitskraft verkaufst.
Wenn er Bedarf hat, hat das Vorrang und er muß Dir eine anderweitige Beschäftigung nicht gestatten.
Ich denke, es kann auf Schadenersatzforderungen oder eine Kündigung hinauslaufen.

Gruß,

W

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Wenn Du es einfach tust, ohne seine (schriftliche) Genehmigung zu haben, kannst Du damit rechnen, eine Kündigung zu bekommen.

Ob er es rein rechtlich ablehnen darf, weiß ich allerdings nicht!

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Klar darf er ablehnen, wenn er Gründe dafür hat.
In diesem Fall wäre das dann sein eigener Bedarf.

LG

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Hi!

Klar, wenn Dein alter AG Dich gern stundenweise hätte, kannst Du nicht einfach woanders arbeiten. Du hast ja einen Vertrag mit IHM, der wegen der Elternzeit ruht.

Aber ich verstehe den Sinn von dem ganzen Unterfangen eh nicht: Wie wäre es, wenn Du Dir einen Job woanders suchst und ganz normal kündigst?

Ich meine, wenn für Dich eh feststeht, dass Du nie wieder zu dem alten AG zurückkehrst, warum dann der Umstand mit dem alten Vertrag in Elternzeit? Kündige und dann hat Dir Dein alter AG gar nichts mehr zu sagen.

LG, Nele

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Hallo,

wenn du sowieso nicht mehr bei deinem AG arbeiten willst, kündige doch ganz regulär (du darfst ja auch während der EZ kündigen, dein AG dir normalerweise nicht) und beginne direkt im Anschluss die neue Stelle.

Viele liebe Grüße,
Connykati

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Hallo,

die gleichen Befürchtungen hatte ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber auch. (extremes Mobbing vor und während der Schwangerschaft)
Als ich dann den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gestellt habe, hat er mich aber damit überrascht, dass mein Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt wurde.
Damit war ich frei und konnte mir was neues Suchen.

Ich bin im übrigen dort geblieben und habe (nach bestandener Probezeit beim neuen Arbeitgeber) bei meinem alten Arbeitgeber fristgerecht gekündigt.

Wenn Du ohne Erlaubnis Deines jetzigen Arbeitgebers woanders arbeiten gehst und er bekommt das raus, dann kann er (soweit ich weiss) von Dir SChadenersatz fordern - da Du ihm ja als ARbeitskraft ausfällst, obwohl Du wieder arbeitest. Ich meine aber auch gelesen zu haben, dass es sobald Du mehr als 30 h/ Woche arbeitest mit einer Kündigung gleich kommt. Wäre ja evtl. auch eine Möglichkeit für Dich bei Deinem alten AG 'raus' zu kommen.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall vieeeel Erfolg und einen genauso tollen Arbeitsplatz wie ich ihn jetzt gefunden habe! ich wußte gar nicht mehr wie es ist als Mensch zu zählen und nicht nur eine austauschbare Personalnummer zu sein. :-)

LG
Mel