Schwanger und bald wohnungslos...

Klingt hart ist aber so. Meine Wg wird spontan aufgelöst und da ich ohne Mietvertrag lebe hab ich keinen Anspruch auf die 3 Monate.
Und nun kommt meine Frage, darf ich ab der 13ten Woche eine 2-Raum Wohnung für mich und das ungeborene Kind suchen, auf grund meine speziellen Situation(obdachlos)?
Kann ich da irgendwie was durchboxen?
Ich hab jetzt beim Wohnungsamt durch geboxt , dass ich ein Dringlichkeitsschein erhalten würde und auf jedenfall ein §5 Schein.

Ich weiß auch dass ich ein Schwangeren Mehrbedarf erhalte, aber dass ist mir zurzeit egal weil ich einfach ne neue Wohnung brauche und dann nicht mitte 7ten monat erneut umziehen möchte. (kündigungsfrist) Ich kan auch nicht zu meinen Eltern ziehen, auch wenn ich zur Zeit unterhalt von den erhalte, weil a sind die getrennt und b haben beide kein platz.
hat da jemand ahnung und kann mir eine antwort geben?

Liebe Grüße

Lena und Krümel 10+4#verliebt

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Hallo,

ich empfehle dir, dich an ProFamilia zu wenden. Die können dir all deine Fragen beantworten und geben dir auch Tipps.

vg, m.

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aUF DIE SCHNELLE HAB ICH DAS HIER GEFUNDEN

http://www.hamburg.de/obdachlosigkeit/

wende dich außerdem ans Jugendamt bzw. an mutter- kind -heime, ds wäre doch für die erste zeit nicht schlecht, oder?!

wo ist der vater des kindes?

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Also ich würde dir raten zu einer (am besten großen) Wohnungsgesellschaft zu gehen.
Die haben oftmals auch mehr Spielraum mit den Mieten.
so habe ich damals z.B. meine 3Raum Wohnung auch gleich bekommen, obwohl ich nach einer 2-Raum Wohnung gesucht hatte halt für den max. Mietpreis.

Schau ob es bei dir auch so was gibt.
Aber eigentlich bekommt man doch auch schon 2 Raum Wohnungen im Bereich den das Arbeitsamt /JobCenter übernimmt...

Ist zwar dann oftmals nicht die Traumgegend, aber ganz ehrlich, mir bringt die schönste Gegend nix, wenn ich mit kind im Wohnzimmer schlafen muss, weil alles andere zu teuer ist.

Wenn du Hilfe brauchst kannst du dich auch an die Treberhilfe wenden, die Helfen eigentlich immer oder sagen dir genau wo hin du dich wenden kannst, um auch einfach bei der Wohnungssuche Hilfe zu bekommen.

LG

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Hat der Vater keine Wohnung, in der Du vorrübergehend unter kommen kannst....

Oder zu Verwandten, oder Freunden, bis Du was neues hast...

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Was heißt denn "spontan aufgelöst"?
Es muß doch für die Wohnung eine Kündigungsfrist geben und ich denke, dass man Dich auch ohne schriftlichen Vertrag nicht so einfach von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzen kann. Das würde ich erst einmal prüfen.

Was die Wohnung angeht, ist die Zimmerzahl völlig irrelevant für die ARGE.
Interessant ist die Fläche und die Kosten. Als Einzelperson stehen Dir BIS ZU MAX. 45 qm zu und für jede weitere Person kommen nochmal 15 qm dazu. Diese Größe mußt Du aber nicht bis aufs Äußerste ausschöpfen, irgendwann willst Du die Wohnung ja auch selbst finanzieren.

Gruß,

W

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bei uns haben nur die Kosten eine Rolle gespielt, eigentlich wäre die Wohnung viel zu groß, da aber die Wohnung günstig war, wurde sie genehmigt.

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Hallo,

wir sind zu dritt (zwei Erwachsene und Kleinkind.) Wir haben eine Wohnung genehmigt bekommen, die 84 m² groß ist und vier Zimmer hat. Die Sachbearbeiterin hat nur auf die Miethöhe geachtet. Da die Kaltmiete und die Nebenkosten angemessen waren, war das i.o.

LG