Frage Mietkaution-Rückzahlung,Scheck per Post...

Hallo!

Mal gucken,ob Ihr mir schon helfen könnt,werden aber noch zum Mieterschutz.

Wir sind im Oktober aus der alten Wohnung ausgezogen,Mietende war der 31.10.11.

Übergabe Anfang November,aber mit der ausstehenden Klärung einer Sache(geht um die Heizungswartung,war schon beim Mieterschutz deswegen).
Am 16.11.mußte ich noch die Toilette saubermachen und hab dann mit einem der beiden zuständigen Verwaltern gesprochen. Hab ihm nochmal die sachlage erklärt und er meinte,er bespricht und prüft das nochmal und meldet sich dann.
Es tat sich nichts und ich hab nun auch nicht ständig dran gedacht.

Gestern kam nun ein Brief.

1. Ärgernis: im Briefkopf bzw.sichtfenster konnte man schon deutlich erkennen,daß ein scheck im Brief ist.
-´Dürfen Schecks per Post geschickt werden? Eine freundin meinte gestern,daß man das nicht mehr darf.

Vor allem sind die beiden Verwalter jeden Mittwoch hier im Ort und haben einen eigenen Boten. Zudem hätte ich das ja auch persönlich abholen können.

2.Sie haben sich ja nun nicht mehr gemeldet,aber sie haben diesen ausstehenden Part nun einfach von der Kaution abgezogen,es sind über 170€ weniger.
Wir haben letztes Jahr die Info von einer Anwältin bekommen,daß sowas nicht einfach von der Kaution abgezogen werden darf.Weiß da jemand genaueres?

Vielen Dank für die Antworten!

1

Der Vermieter hat sich doch jetzt per Post gemeldet...
Warum sollte man keine Schecks verschicken dürfen, wer soll denn das verbieten?
Den Betrag für die Heizungswartung, den er jetzt von der Kaution abgezogen hat, hat er Euch vorab doch sicher in Rechnung gestellt, wenn Ihr das noch klären wolltet, oder?
Wie soll er ihn denn dann sonst "eintreiben", wenn nicht durch Abzug von der Kaution, die für diesen Zwecke ja hinterlegt wurde?

LG

2

Es war einfach zu ersichtlich,was in dem Brief ist.Kann mal schnell einer einstecken...

Die sache mit der wartung ist ne lange Geschichte,gehört nun auch nicht hier her(im einzelnen). Fakt ist,daß wir keine Rechnung bekamen.Normal wird es über eine ortsansässige Firma gemacht.Übern Mieterschutz ist schon geklärt,daß wir nicht zuständig für die gewisse angeblich fehlende Wartung sind.

Die Anwältin hat uns voriges Jahr gesagt,daß die Kaution dafür nicht fällig werden darf. Nur fü+r Schönheitsreperaturen. Auch nicht,wie meist angenommen, für ausstehende Mieten.

3

Deshalb ist es doch aber nicht verboten...

Dass die Kaution nur für Schönheitsreparaturen verwendet werden darf, stimmt nicht udn wäre völlig unsinnig.
Natürlich kann er auch andere Forderungen damit verrechnen:

http://www.rechtsindex.de/mietrecht/583-mietschulden-duerfen-von-kaution-abgezogen-werden

http://www.banktip.de/rubrik2/17565/2/Verwendung-der-Mietkaution.html

http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_03.html

http://www.frag-einen-anwalt.de/Aufrechnung-von-Mietschulden-gegen-Kaution-__f49541.html

weiteren Kommentar laden
4

Bei Dir geht einiges durcheinander.

Ein Scheck darf selbstverständlich per Post verschickt werden. Wenn er auf dem Postweg verschwindet hat der Versender das Problem und nicht Du.

Der Verwalter hat den unstreitigen Teil der Kaution zurückbezahlt. Das war vollkommen korrekt. Wenn man sich um 170,-- streitet kann man ja nicht eine Kaution von 1000 EUR zurückbehalten um die 170 zu sichern.

Selbstverständlich kann die Kaution auch für Nebenkostenforderungen oder Mietausfälle verwendet werden. Genau dafür ist sie ja hauptsächlich gedacht.

Vermutlich verwechselst Du die Auskunft der Anwältin damit, dass Du die Kaution aber nicht abwohnen darfst (also die letzten Mónate einfach keine Miete zahlst).

Jetzt steht nur noch im Streit, ob die 170 EUR zu Recht oder zu Unrecht zurückbehalten werden.

Das Verhalten der Hausverwaltung ist also vollkommen korrekt soweit sie die 170 EUR zu Recht zurückbehält. Ansonsten musst Du auf Zahlung dieser 170 EUR klagen (wenn keine gütliche Einigung möglich ist).