Freiberufler- Steuer und Krankenversicherung bei geringfügigem Einkommen...

Hallo,

VORSICHT: komplizierte Geschichte #zitter

Ich bin seit ein paar Monaten freiberuflich tätig.
Usprünglich wollte ich so ca. 800€/Monat Einkünfte haben,aber da ich in der Einarbeitungsphase bin, hat es sich dann doch anders ergeben und ich verdiene immer so um +/- 400€ im Monat und bin noch familienversichert.
Ich habe dann mit der KK telefoniert und die meinten, um in der FV bleiben zu können,darf "die Summe meiner Einkünfte im Jahr nicht 12x 365€ übersteigen".

Ab 365,01(!!) € durchschnittlich im Monat MUß ich mich selbst krankenversichern.
Jetzt bin ich "im Dilemma"- absetzen kann ich nicht viel und dann ist mir noch eingefallen,das Zinsen usw. ja auch noch zu Einkünften zählen.
Da ich eine super Anleihe habe, geht die Summe über den Freibeträg von 801€ pro Person- kennt sich da jemand aus,kann ich bei einer gemeinsamen Veranlagung auch noch den Freibetrag von Männe "übernehmen"?
Oder hat der Steuerfreibetrag für Zinsen vom Finanzamt gar nichts mit dem Einkommen aus Kapital ,das ich bei der KK angeben soll, zu tun?
Weil,wenn die mir das auch noch anrechnen,brauche ich ja fast nicht mehr arbeiten zu gehen??? :-p
Jedenfalls freiberuflich!
Dann "darf" ich ja nur noch 200€ verdienen insgesamt...
Oder wesentlich mehr arbeiten,was allerdings in der Phase, jetzt im Moment, nicht geht.

Die Steuerberaterin konntem mir dazu auch nix sagen,in wieweit die KKs da Einblick haben oder Unterlagen verlangen über Einkünfte aus Kapitalerträgen.

Wer weiß Rat? Ich muß mich bald entscheiden- wie und in welchem Maße ich weiter mache,mit dem Job,da sonst noch am Ende des Jahres ein Riesen-Nachzahlung von der KK auf mich zukommt.

#danke und vlG!

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Ich versuch da jetzt mal logisch ranzugehen.

Ich glaube kaum, dass die bei der Krankenkasse das "bereinigte" Brutto zählen lassen. Sprich, dass was das FA nach Abzug aller Vergünstigungen bei der Einkommensteuererklärung zur tatsächlichen Berechnung heran zieht.

Sonst müsste man als Versicherter bei der Jahressteuererklärung auch Krankenkassenbeiträge erstatt bekommen oder nachzahlen müssen.

Es zählen nur Deine tatsächlich erwirtschafteten Einkünfte pro Monat.

Das was Du dringend mal selbst im I-Net nachlesen solltest, wäre, ob Einkünfte aus Kapitalvermögen mit zur Berechnung der Krankenkassenhöchstgrenzen heran gezogen werden.

Ich meine (!!!), es sind nur Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit....

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"Die Steuerberaterin konntem mir dazu auch nix sagen,in wieweit die KKs da Einblick haben oder Unterlagen verlangen über Einkünfte aus Kapitalerträgen."

das ist aber nicht dein ernst, oder?!

wenn du verheiratet bist, dann ist der Freibetrag für Zinseinkünfte für euch gemeinsam doppelt so hoch.
für diese einkünfte zahlst du KEINE sozialversicherung (renten-, arbeitslosen-kranken-Pflegeversicherung)

und ansonsten:
willst geld verdienen oder willste ein hobby haben?
da mußte dich halt entscheiden

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Hallo #blume

meines Wissens nach (zumindest in in meiner KK) zählen die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die auf den betreffendeen Ehepartner laufen, zu den Einkünften dazu, wenn es um die Feststellung der Familienversicherung geht.

Steuerliche Freibeträge für Kapitalvbernögen interessiert die KK nicht.

#liebdrueck
Sanne #sonne

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Hallo,

also ich bin selbständig (Steuerberaterin) und ebenfalls freiwillig gesetzlich. Du musst die Zineinnahmen angeben. Der Sparerfreibetrag bleibt leider außen vor.

LG

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guck mal hier, hier habe ich was tolles gefunden. Musst bis zur ganz langen Antwort scrollen.

Lag teilweise nicht ganz richtig mit meiner Antwort, aber dieses könnte Dir ggf. helfen.

http://www.krankenkassenforum.de/-vp17788.html

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Superlieb von Dir!

Daaaaaaaanke.... #liebdrueck