Hallo Ihr Lieben,
frage hier für eine Bekannte von mir, da wir nicht mehr durchblicken beim dem ganzen Beamtendeutsch..
Fakten: alleinerziehende Mutter, 2 Kids (4 und 8), Unterhalt wird nur gezahlt für eines der Kinder, sie ist berufstätig (30 Stunden). Gehalt netto 1200, Miete 680 EUR (ist nun mal bei uns sehr teuer, Umzug geht nicht wegen Job). Kindergarten 250 EUR monatlich, Hort für das größere Kind ist finanziell nicht drin.
Da hat sie doch Anspruch auf ALGII zum aufstocken, oder? Man kann doch damit nicht leben! Hat sie auch Anspruch auf Hortbetreuung und dass die Kosten für Kiga übernommen werden?
Wo soll sie das beantragen? Wir möchten uns vorher ausreichend informieren, damit wir auch vorbereitet zum Amt gehen und die uns nicht "über's Ohr hauen".
Wer kann uns Infos geben??
Vielen Dank schon mal!
Kaaskop
ALG II beantragen wenn's Gehalt nicht reicht?
1200 Euro Gehalt, Unterhalt für 1 Kind und 2 mal Kindergeld, wieso soll man davon nicht leben können?
680+250=930. 1200-930= 270. Findest du das wirklich üppig für 1 Erwachsene + 2 Kinder?
Der Unterhalt für Kind 1 ist bestimmt nicht zu hoch. Ich käme mit ca. 450,- für alles auch nicht aus. Du sicher auch nicht, wenn du ehrlich bist.
Du hast das Kindergeld vergessen.
Hallo,
zum ALGII kann ich nichts sagen, aber ob die Gemeinde die Beiträge für den kindergarten oder den Hortplatz bezuschußt, hängt von der Gemeinde ab. Das kann man im Jugendamt erfragen.
In beiden Fällen fragen, bzw Antrag stellen schadet nicht.
Gruß karin
Hallo,
warum sollte das Amt einen übers Ohr hauen?
Entweder steht ihr was zu oder nicht.
Allerdings sollte meiner Ansicht nach mal lieber der Erzeuger seinen vollständigen Unterhalt zahlen, also für beide Kinder (falls es dergleiche Vater ist) und nicht immer alles auf den Staat abgewälzt werden.
Kein Wunder, dass das Geld vorne und hinten nicht reicht, wenn es solche Menschen gibt, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
LG,
delfinchen
Na klar, der Meinung bin ich auch, und sie auch, aber Ihr wißt doch genauso gut wie ich, dass es nun mal Männer gibt, die Kinder zeugen und dann nicht für sie aufkommen. Was kann sie denn dafür?
Schönen Guß
Kaaskop
"Ihr wißt doch genauso gut wie ich, dass es nun mal Männer gibt, die Kinder zeugen und dann nicht für sie aufkommen."
Warum bekommt sie für das Kind, dessen Vater nicht zahlt, keinen Unterhaltsvorschuss?
mit 1200€ gehalt, 364€ kindergeld und ein mal unterhalt (250€?) wird sie höchstwahrscheinlich keinen anspruch auf ALg2 haben
ABER, sie soll doch Unterhalt für das ander kind einklagen/ unterhaltsvorschuß bantragen
und einen antrag auf kostenübernahme (oder teilweise) der kindergarten und hortbeiträge stellen
Warum sollte "das Amt" Euch über's Ohr hauen?
Hi,
wie hoch ist der Unterhalt? Erhält das andere Kind UVG? Wenn nein, warum nicht? (könnte höchstens das 8-jährige sein, da man UVG 72 Monate erhalten kann).
Bemühe mal einen Alg II-Rechner im Internet.
Meiner groben Berechnung nach könnte ein kleiner Anspruch rauskommen (dazu fehlen aber noch og. Angaben, zB auch wie hoch die Kaltmiete ist, Bruttolohn...).
Aber Wohngeld könnte auch in Frage kommen. In beiden Fällen wären auch Leistungen des sog. Bildungspaketes für die Kinder möglich.
Hortkosten werden übrigens nicht berücksichtigt. Daher bitte zum Jugendamt gehen und nach Lösungen fragen.
LG
Yanis
Hallo,
Sie soll Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Beim Wohngeld werden Betreuungskosten berücksichtigt, beim Kinderzuschlag der fehlende Unterhalt.
Gruß Marion
Sie könnte versuchen, Wohngeld zu beantragen. Einfach Antrag ausfüllen, Unterlagen bereitstellen. Mehr als "nein" sagen, können sie nicht.
Bekommt sie Wohngeld, kann sie auch über das Bildungspaket Zuschuss für Mittagessen in der KiTa beantragen.
LG
Franzi
Wer nicht genug Einkommen hat, der hat Anspruch auf ergänzendes ALG2. Dieses wird frühestens ab Antragstellung gezahlt, daher mein Rat:
formloser Antrag (einfacher Brief) per Einwurfeinschreiben an die ARGE schicken.
Hiermit beantrage ich ..... für mich .... und meine Kinder.....
Bitte geben Sie mir einen Termin und teilen mir mit, welche Unterlagen/Nachweise ich mitbringen muss.
Für die Betreuungskosten kann sie einen Antrag beim Jugendamt stellen. Genauso wie oben beschrieben.
Bei der ARGE auch die Befreiung für GEZ, Stadtpass (falls es das bei Euch gibt), Tafelangebot (sofern vorhanden) sowie Bildungspaket für die Kinder besprechen. Am besten Zettel schreiben und Freundin (Beistand/Zeuge) mitnehmen.
Gruß
Manavgat
"Dieses wird frühestens ab Antragstellung gezahlt"
Nein, nicht mehr. Seit kurzem wirken die Anträge auf den Ersten des Antragsmonats zurück.
LG
Ch.