Beförderung in der SS??

Hallo,
zur Zeit arbeite ich als Hauswirtschafterin in einem Seniorenwohnzentrum.
Im Juni 2011 fand ein Trägerwechsel statt. Ist aber soweit alles beim alten geblieben.
Habe jetzt von unserer Heimleitung das Angebot bekommen, die Stelle als Hauswirtschaftsleitung zu besetzten. Alles schön und gut.
Jetzt kam es aber zu einem Vorgespräch, was den Vertrag betrifft.
Und zwar wäre das ein komplett neuer Vertrag, kein Änderungsvertrag, mit PROBEZEIT!!!

Habe meiner Chefin meine Bedenken gesagt, hab ja z.B. dann gar keinen Kündigungsschutz mehr den ich jetzt noch habe, wenn ich den Vertrag unterschreibe. Aber sie hat mir 1000% zugesichert, dass mir nix passieren wird. Und das ich nach meiner Elternzeit (6 Mon.) wieder kommen kann. Aber wenn der Träger sagt'' weg mit der Schwangeren'' dann steh ich komplett ohne dar. Was mach ich denn nun??
Ist eigentlich ne super chance in der Position, aber wenn ich mich absichern will, dürfte ich den Vertag so nicht unterschreiben, oder???? Ich bin mir so unsicher, was ich machen soll. Was meint ihr denn???

lg denise

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Das verstehe ich nicht. Du hast in der Probezeit genauso Kündigungsschutz, wie normal. Es sei denn, die Probezeit stellt einen eigenen vorausgehenden befristeten Vertrag dar. Dann kann es sein, dieser wird eben einfach nicht verlängert in den eigentlichen AV und du bist dann eben "draußen".

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Ich würde einen neuen Vertrag nur unterschrieben, wenn es ein unbefristeter ist, der mit 6 Monaten Probezeit beginnt und dann aber normal weiterläuft.
Dann kann dir nichts passieren!

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Hallo,

es darf im neuen Vertrag NICHT heißen:

"Der Vertrag ist für die Dauer der Probezeit (6 Monate) als befristet abgeschlossen"

Wenn es ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist mir vorangestellter Probezeit, dann ist es ok, denn auch in der Probezeit besteht der Kündigungsschutz für Schwangere.

Ich selbst habe diese Erfahrung gemacht, mein Vertrag war "für die Dauer der Probezeit als befristet abgeschlossen" und mein damaliger AG hat mir aufgrund meiner Schwangerschaft zum Ende der Probezeit gekündigt, mit Berufung auf diese Befristung.
Allerdings ist er damit vorm Arbeitsgericht nicht durchgekommen, denn er hatte im Rest des Vertrages mehrfach ein unbefristetest Arbeitsverhälnis eingeschrieben :-P

- ich hatte einen guten Anwalt ;-)

Tipp: lass einen Anwalt drüber schauen, das bezahlt die Rechtschutzversicherung, wenn nicht, ist das nicht so teuer.

Viele Grüsse und alles Gute.
Steinchen

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Du bist doch nicht blöd, oder?

Sie soll reinschreiben: keine Probezeit und sofortiger Kündigungschutz sowie Anrechnung des bisherigen Arbeitsverhältnisses auf die Betriebszugehörigkeit.

Ansonsten soll sie den geänderten Vertrag vergessen und gut.

Gruß

Manavgat