Was hat Vorrang Minijob oder Massnahme bzw. 1Euro-Job ?

Hallo ,

Hab mal wieder ne Einladung vom Jobcenter bekommen wegen Eigenbemühungen vorzeigen ! Hab immer total Angst das ich ne Massnahme machen soll da ich ja einen Minijob hab ! Meine Schwägerin meinte das könne nicht sein da der Minijob Vorrang vor ner Massnahme hat ! STimmt das ???

Gruss lena

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hi

kann dir nicht helfen aber mal was erzählen.

ich war beim arbeitsamt gemeldet (hab KEIN Geld bekommen!!!) und musste auch ständig dahin. ich hab aber gleichzeitig ne ausbildungsstelle gesucht. dann musste ich in eine der maßnahmen.
hab denen bescheid gegeben das ich in der zeit mehrere vorstellungsgespräche hab, da sagten die doch tatsächlich zu mir das es ihnen egal sei weil eine ausbildung nicht wichtig wäre und ich mich entscheiden müsste was wichtiger wäre. da sagte ich natürlich :ausbildung. außerdem habe ich diese maßname fünf wochen vorher schon mal mitgemacht.daraufhin haben die mich abgemeldet weil ich nicht bereit gewesen wäre die maßnahme zu machen und sie so etwas nicht unterstützen würden.

soviel zu dem was vorang hat und was nicht.

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Hallo !

Mein Mann sollte auch ne Massnahme machen und hat dann gefragt wie es aussieht da er ja sobald das Wetter wieder besser wird seinen Minijob wieder aufnehmen könnte und da haben die seine Massnahme gleich verschoben bis Mitte April wenn er dann noch nicht wieder in seinem Minijob Arbeitet soll er die Massnahme dann machen ! Also scheint der Minijob ja wohr vorrangig zu sein ! Aber ob das immer der Fall ist ???

LG Marion

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Ein Minijob hat meines Wissens immer Vorrang. Trotzdem kannst du zum 1 €-Job, Bewerbungstraining etc. rangezogen werden, aber nur wenn es sich mit dem Minijob vereinbaren lässt.

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Jeder Job, der Dir regelmässig Einkommen beschert, hat Vorrang.

Allerdings gibt es Mitarbeiter bei der ARGE die sich ganz schön aus dem Fenster hängen.

Einer meiner Lehrer bekommt ALG 2 und macht bei mir einige Kurse und betreut auch einige Einzelschüler. Er verdient ca. 400 Euro/Monat. Die Sachbearbeiterin meinte, dass wäre doch gar keine richtige Arbeit und er wollte sich doch nur vor einem 1-Euro Job drücken. Zur Info: der Mann ist Akademiker (Dr.!) und sehr wertvoll für mein Team. Ich hab so eine Stinkwut auf die Tante!

Halt die Ohren steif, meiner Meinung nach können die Dir nichts.

Bin mal gespannt was Junimond und Galeia meinen.

Gruß

Manavgat

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Maßnahme wie Bewerbertraining kann natürlich immer mal sein (und macht m.E. auch durchaus Sinn, also bitte nicht immer "Huh, 'ne Maßnahme...!"), allerdings darf Dein Minijob nicht gefährdert werden.

EEJ is' nich', weil der entsprechende § 16 SGB II sagt "für Hilfesuchende, die keine Arbeit finden, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden". Auch wenn es nur ein Minijob ist - Arbeit ist Arbeit.

Wobei ich da durchaus differenzieren würde - bietet man Dir einen EEJ, der Deinen mitgebrachten Qualifikationen entspricht und bei dem Aussicht auf "mehr" - also auf einen Einstieg ins Vollzeitarbeiten und weg vom ALG II - besteht, wäre es eine Überlegung wert. Aber irgendein EEJ, nur um des EEJs willen einem Hilfesuchenden auf's Auge drücken, auch noch einem, der doch schon wenigstens minjobbt, geht m.E. absolut am Sinn und Zweck des § 16 vorbei - und ist m.E. einen Widerspruch wert.

Klar gibt es Kunden, die sich wirklich auf dem Minijob "ausruhen" und gar nicht komplett wegwollen vom ALG II, aber das gilt es im Gespräch herauszufinden, einen EEJ auf's Auge drücken kann da sicher nicht das erste Mittel der Wahl sein, eher eins, wenn gar nichts anderes mehr fruchtet.

Aber wenn Dein SB Dir "Maßnahmen", wie Schulungen etc. anbietet, dann mach die doch, wenn es mit dem Job vereinbar ist. Jeder Wisch, auf dem steht "Frau X hat die und die Schulung besucht" steigert doch Deinen Marktwert.

Gruß
Christine

Hinweis: Wie bei allen meinen Aussagen zum Thema SGB II - Dies war keine Rechtsberatung, nur pers. Meinung und Info.