Lohnsteuerkarte Kinderfreibetrag, wenn Mann selbständig?

:-DHallo zusammen,

es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!

Mein Mann ist seit einem Jahr selbständig und verdient nicht so schlecht, ich war bis jetzt zu Hause. Er hat Lohnsteuerklasse 3, ich 5. Beide Kinderfreibeträge hat mein Mann.

Jetzt fange ich ab Februar wieder an zu arbeiten in Teilzeit, angestellt, deutlich weniger Gehalt als mein Mann Einkommen hat.

Lohnsteuerklassen so lassen? Ist die Lohnsteuerkarte meines Mannes jetzt nicht "wertlos", weil er sowieso keinen "Lohn", sondern jetzt "Einkommen" hat? Und wie ist das mit den Kinderfreibeträgen? Sollen wir die wieder teilen oder soll mein Mann die behalten.

Ich habe schon im WWW geschaut und bin nicht schlau draus geworden.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen

Danke, Mori

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Wer die Kinderfreibeträge hat, hängt von der Steuerklasse ab, mit 5 kannst du keine haben.

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Ich würde sagen Du bräuchtest eigentlich die Drei mit den Kindern, denn Dein Mann hat als Selbstständiger garkeine Steuerklasse.

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Ich kann mich täuschen, aber bei einem Selbständigen und einem abhängig Beschäftigten muss der abhängige Steuerklasse III nehmen und kriegt dazu die Kinderfreibeträge. Dein Mann hat als Selbständiger doch gar keine Lohnsteuerkarte mehr.

Ist zumindest bei uns so und im Netz habe ich auch nichts anderes gefunden.

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In der Lohnsteuerklasse V hast du den höchsten Lohnsteuerabzug.
Lohnsteuerklasse III hat den gringsten Steuerabzug.
Lohnsteuerklasse IV ist das mittel, du zahlst dann die Lohnsteuer auf dein Einkommen.

Dein Mann wird ab einem gewissen Einkommen vierteljährlich eine Einkommensteuervorrauszahlung ans Finanzamt leisten.

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Wenn sie gemeinsam veranlagt sind, müssen sie das gemeinsam zahlen und dann hängts auch von der gemeinsamen Steuerlast usw. ab DAs kann man also bei ihr mit Steuerklasse 5 gut umgehen.