KFZ Versicherung Hochstufung

Hallo!
Wir haben heute Post von unserer KFZ Versicherung bekommen.
Hochstufung wegen einem Schadenfall.
Ja wir haben einen Schaden gemeldet, allerdings ist der noch nicht reguliert und wir wissen auch noch nicht wer den regulieren muss weil die Sache bei der Staatsanwaltschaft liegt (unsere parkendes Auto wurde angefahren).
Wir hatten einen Verdacht und ein Zeuge hat sich auf den Zeitungsartikel der Polizei gemeldet, also gehen wir sehr stark davon aus das unsere Versicherung nicht zahlen muss.
Die letzte Aussage der Polizei war auch, das die Sache nun zum Staatsanwalt geht, weil der entscheiden muss ob der Fahrer es nicht gemerkt hat oder ob er sich absichtlich vom Unfallort entfernt hat.

Ist es normal das man dann erstmal hochgestuft wird?
Wenn ja hat man dadurch irgendwelche Nachteile?

Gruß
Arkti

1

Hallo,

also bisher habe ich immer gedacht, man wird nur dann hochgestuft, wenn man den Schaden selber verursacht hat und die eigene Versicherung dafür zahlt.

Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und das Ganze hinterfragen.

LG
Sassi

2

Hab ich schon getan.
Laut denen müssen sie uns erstmal hochstufen weil es ein Schaden aus 2011 ist.
Sollten sie den Schaden dann nicht begleichen müssen werden wir wieder zurück gestuft und bekommen das Geld wieder.

Da wir so einen Fall auch noch nie hatten frage ich mich aber ob es irgendwelche Nachteile für uns hat.
Ich hab nämlich keine Ahnung wie lange der Herr Staatsanwalt noch brauch.
Bisher sind 3 Monate ins Land gezogen.

Gruß
Arkti

3

Hallo,

die Rückstufung erfolgt, wenn die Schadensakte unbelastet geschlossen wird. Du wirst ausschließlich einen "Zins und Inflationsverlust" haben.

LG
Plato

weitere Kommentare laden
4

Ist denn der Verursacher zweifelsfrei identifiziert ?

Wenn ja, so muss seine Versicherung zahlen und alles ist gut.

Wenn nein, könnt ihr es über Eure Vollkaskoversicherung abwickeln und werdet dort höher gestuft. (Eure KFZ-Haftpflicht kat damit nichts zu tun)
Eine Vollkaskoversicherung kann aber auch gekündigt werden, dann zahlt ihr gar nichts mehr ;-)

Das parallel dazu verlaufende Strafverfahren gegen den möglichen Verursacher ist davon erstmal völlig losgelöst.

5

Leider weiß ich auch nicht in wieweit er identifiziert ist.

Die Polizei hat den Fahrer ermittelt.
Wir mussten irgendwann bei der Polizei nochmal eine schriftliche Aussage machen und der Zeuge musste seine Aussage direkt bei der Polizei machen.
Dann ging die Sache zum Staatsanwalt wo sie immer noch liegt.

Ich weiß in keinster Weise wie der Fahrer sich dazu geäussert hat.
Wie schon erwähnt weiß ich nur das der Staatsanwalt entscheiden soll ob es Unfallflucht war oder ob es sein kann das der Fahrer es einfach nicht gemerkt hat.
Also gehe ich mal irgendwie davon aus das es positiv für uns aussieht.

Unsere Vollkasko weiß Bescheid und wartet auch.
Da das Auto verkehrstüchtig ist sind wir bisher nicht in Vorleistung gegangen, weder aus eigener Tasche noch über die Vollkasko.

Ich war halt nur verwundert das sie uns jetzt vorsorglich erstmal hochstufen.

7

Wenn du das Autokennzeichen des Verursachers hats, dann melde deine Ansprüche sofort und direkt dort an (Schadensmeldung)

Hier kannst du diese sofort Melden: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

LG
Plato

8

Hallo,

ja das ist rechtlich (EU-Recht?!) ganz normal. Wir haben letztes Jahr auch einen Schaden gemeldet (Fahrradfahrer gegen mein Auto), aber niemals in Anspruch genommen, da gegnerische Versicherung zahlte. Dennoch bin ich vorerst hochgestuft worden. Wird aber erstattet, wenn wirklich kein Anspruch geltend gemacht wird.

LG
Caro

10

Ok danke :-)

11

Ihr habt einen Schaden am eigenen Auto gemeldet und werdet hochgestuft?

Geht es um die Vollkaskoversicherung?

Bei der Haftpflicht wird man zwar regelmäßig mit der Meldung des Schadens hochgestuft. Dies setzt aber normalerweise voraus, dass eine eigene Haftung möglic erscheint.

Bei klarem Sachverhalt (sprich keine eigene Haftung wahrscheinlich) erfolgt dies regelmäßig nicht. Da kann es sogar passieren, dass die Versicherung sagt man soll sich melden, wenn der gegener Ansprüche geltend macht.

Dass bei einer Unfallflucht wo nur das eigene stehende Auto beschädigt wird die eigene Haftpflicht einen hochstuft habe ich noch nie gehört.

Versicherungstechnisch wohl möglich aber wie gesagt mir noch nicht untergekommen.

Auf jeden Fall folgt bei Nichtzahlung aber wieder eine Rückstufung.