Arbeiten auf Honorarbasis, brauche Infos dazu

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand helfen, da ich im Internet irgendwie nichts wirklich finde und ich auch keine Ahnung habe, wo ich mich grad noch informieren kann.

Ich bin in Elternzeit, bekomme den Mindestbetrag von 300€ und damit mein Sohn seinen KiTaplatz behalten kann (grad hat er nur 3,5 Std, was viel Fahrerei ist und irgendwie blöd für alle, daher möchte ich wieder den 6-Std Platz haben (er war vorher 5 Std am Tag dort) und hab mich schon in der SS um nen Job bemüht)

NUn ja, ich soll an der KiTa meines SOhnes arbeiten. Problem: nicht auf 400€ Basis wie ich dachte, das möchte das Amt nicht (wir verhandeln grad ob da nicht irgendwas geht), sondern auf Honorarbasis.

12 Stunden im Monat, auf Honorarbasis, ich muß also Rechnungen schreiben.
Vom Prinzip her ok, allerdings muß dafür natürlich geklärt werden, was ich an Ausgaben habe.
Ich werde wohl über 2100€ im Jahr kommen, das ist ja die eine Grenze, ich glaub, ne andere Grenze sind 17500€ (lt Internet). Die Frage ist da natürlich: da ich Elterngeld bekomme: Wie wird das überhaupt angerechnet? Elterngeld ist ja auch steuerpflichtig.

Ich bin über meinen Mann familienversichert, bei der Versicherung muß ich nachher mal anrufen wenn beide Kinder schlafen, aber weiß jemand, ob man da viel zubezahlen muß fürs Weiterversichern? Bei 150-250€ im Monat kann ich mir nicht vorstellen, dass ich soviel zahlen muß

Muß ich mich selbst rentenversichern? Man ist ja eigentlich in der Elternzeit abgedeckt mit der Zahlung, aber was ich gelesen habe, müßte man sich auch rentenversichern

Muß ich mich für das Ganze überhaupt irgendwo anmelden?

ICh bin leider langsam etwas genervt, ich sollte am 1.1. anfangen und da es über 4 Stellen läuft, die alle erst das OK und die Finanzierung klären mußten (wird aber über 1 Kostenträger nachher abgerechnet, die KiTa), hat sich das über n halbes JAhr ausgedehnt bis ich überhaupt irgendwie mal wußte was nun ist... langsam denk ich, ich hätt mir bei der Caritas was ehrenamtliches suchen sollen bis April...das wäre stressfreier gewesen#aerger

Vielen Dank für die Antworten schon mal!

L.G

HAruka

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Informiere Dich mal lieber über "Scheinselbstständigkeit". Denn wenn Du nur einen Auftraggeber hast, läuft das eigentlich rein rechtlich unter diesem Thema.

Alles andere kannst Du hier nachlesen. Du musst ca. zur Mitte des Textes gehen. Da fängt das mit der Krankenversicherung an.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/vorsicht-zuverdienst-wenn-nebenjob-rente-frisst-169847.html

Wenn das im unten folgenden Link so stimmt, lohnt sich das für die Zeit, wo Du Elterngeld beziehen wirst, ganz und gar nicht. Erst danach.

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/nebenjob.html

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Hallo,

danke für die Links, ich hab mich mal durchgelesen.
Da ich ja nur 300€ Elterngeld bekomme und vorher studiert habe, hab ich diesbezüglich keine Abzüge. An die 300€ kann keiner heran wie ich zumindest glaube verstanden zu haben.
Krankenversichert könnte ich bei meinem MAnn bleiben, da ich ja nur 10-12 Std im Monat arbeite und damit als nebenberuflich selbständig gelte, da ich Wochenstunden unterschreite (weiß gradnicht, ob ich 8 oder 18 Std gelesen habe, ist auch egal bei meiner niedrigen Stundenzahl)

Die Frage, die ich mir nun stelle ist, wie ich das nachher abrechne, das Elterngeld muß versteuert werden und das Geld, was ich verdiene sicherlich auch.
Und mit der Rentenversicherung ist das ja auch so ne Sache, weil in Elternzeit ja das vom Staat übernommen wird und ich da mal anrufen müßte, ob bei einem so geringen Einkommen überhaupt ne Zahlung anfällt. Minimum sind wohl 79€ im Monatr, bei 150€ Einkommen wäre das eindeutig zu viel Geld, dafür kann ich zu Hause bleiben undhab niedrigere KiTagebüren, aber mehr Stress.

Ach Mann, das ist so blöd, warum kann man das nicht einfach auf 400€ Basis laufen lassen, ich arbeite die 10-12 Std im Monat, hab keine Probleme, genug Zeit für die Kinder und gut#aerger
Ämter...wollen alle keine Angestellten haben#augen

Vielen lieben Dank für deine Informationen, hat mir sehr weitergeholfen:-D

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Die Frage, mit der sich Dein zukünftiger Arbeitgeber und auch Du beschäftigen musst ist, ob das was die da vorhaben, nicht doch unter dem Betriff "Scheinselbstständigkeit" läuft.

Du und auch Dein Arbeitgeber müssen sich diesbezüglich rechtlich absichern, da sich für Dich daraus arbeitnehmerähnliche Rechte ergeben könnten. In dem Falle MUSS der Arbeitgeber für Dich Beiträge in die Sozialversicherung entrichten.

Die Frage, die sich dann auftun sollte, was für Dich und Arbeitgeber günstiger wäre. Bei einem Minijob muss der Arbeitgeber nur eine kleine Umlage in die SV entrichten. Es werden auch nicht alle SV Merkmale bedient. Ich glaube in die ALV wird gar nicht eingezahlt, ich meine aber, schon bei der Scheinselbstständigkeit.

Nun bleibt die Frage, was ist für den AG günstiger. Einen Minijober einzustellen oder jemanden als Scheinselbstständigen zu beschäftigen. Deine Rechte wären dieselben, da Scheinselbstständigkeit ähnlich eines Angestelltenverhältnisses zu bewerten ist.

Das ist die erste ganz große Frage, die geklärt werden MUSS! Es kann auch sein, dass Dein AG darüber auch nicht richtig bescheid weiß. Er muss aber jemanden aufsuchen, der sich mit dem Thema auskennt. Sonst läuft auch er Gefahr, da nen riesen Fehler zu begehen, der auch im Nachhinein ihm mal teuer zustehen kommen könnte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndigkeit

Ich meine nämlich schon, dass die Minijoboption in so einem Fall für Ihn auf alle Fälle günstiger käme....

Der Arbeitgeber will nämlich die Geschichte sicherlich umgehen, Dich im Krankheitsfall auch bezahlen zu müssen.

Aber ich meine, dass er sich mit der Scheinselbstständigkeit eher finanziell ein dickes Eigentor schießen könnte....

Zum anderen Teil kann ich Dich beruhigen. Sofern Du keine 400 € monatlich übersteigst, werden keine Sozialabgaben fällig. Zumindest von Deiner Seite aus nicht.

Lediglich bei der Steuer werden nachher Elterngeld und Nebenjob zusammen gezogen und es KANN dazu kommen, dass Steuer nachgezahlt werden müssen.

Ob Du die 400 € p. M. nun aus selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftest oder aus einem Minijob, ist dem Staat egal. Diese Regelung ist allgemeinverbindlich.

Nur die Krankenkasse hat andere Verdienstgrenzen, wenn Du familienversichert bist. Aber dazu hatte ich Dir ja was zugesendet.

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