240 Euro Lohn und Sozialabgaben?

Hallo zusammen,

ich habe drei Tage auf einem Weihnachtsmarkt gearbeitet und es war ein Festbetrag von 240 (8 Euro die Stunde) ausgemacht. Nun habe ich den Betrag per Überweisung erhalten. Es sind aber nun knapp 214 Euro. Es fehlen also knapp 26 Euro, fast 10 Prozent. Da ich noch keinen Lohnzettel bekommen habe frage ich euch, ob ihr wisst wie es sich mit den Sozialabgaben verhält.

Ich habe gelesen, dass man als Arbeitnehmer keine Abgaben leisten muss, wenn man ein Arbeitsverhältnis eingeht, dass weniger als 50 Tage andauert. Stimmt das?

ich danke für eure Hilfe!

Jana

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Warscheinlich wurde nach Steuertabelle abgerechnet und die Lohnsteuer für 3 Tage (240) einbehalten.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro monatlich steuerfrei und sozialabgabenfrei im ersten Nebenjob. Steuerfrei für dich wenn der Arbeitgeber 2% Pauschsteuer zahlt.
Legst du eine Steuerkarte vor wird nach Lohnsteuertabelle abgerechnet.

2. Möglichkeit ist die kurzfristige Beschäftigung, maximal 50 Tage im Jahr oder nicht länger als 2 Monate. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung müsste der Arbeitgeber 25% Pauschale Steuer zahlen und dann ist der Job für dich steuer und sozialversicherungfrei.
Rechnet der AG aber über Steuerkarte ab, spart er die 25%.

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Hallo,

also ich habe die Abrechnung bekommen und es wurden 35, 28 Euro Lohnsteuer einbehalten, 1,92 Euro Soli und 2,82 Euro Kirchensteuer! Ist das rechtens? Mir kommt es komisch vor, vorallem mit der Kirchensteuer.

Danke und Gruß
Jana

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Hallo Jana,

hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Grundsätzlich ist die Regelung wie folgt:

wenn man einen kompletten Monat arbeitet sind 400,00 EUR SV-Frei jedoch Steuerpflichtig. Der AG kann (!!) mit 2% pauschal versteuern. Wenn du nur 3 Tage gearbeitet hast, dann kann der AG dich nicht auf Minijob - Basis anstellen (höchstens du hast einen Arbeitsvertrag für den ganzen Monat). Man rechnet bei 400,00 EUR wie folgt: 400,00 EUR geteilt durch 30 Kalendertage sind 13,33 EUR am Tag. 13,33 EUR mal drei Kalendertage gibt 39,99 max Verdienst um als Minijob arbeiten zu können.

Bei einer kurzfr. Tätigkeit muss vorab geklärt werden wie und ob du dieses Kalenderjahr bereits gearbeitet hast. Danach muss abgeklärt werden ob du überhaupt die Bedingungen für eine kurzfr. Tätigkeit erfüllst. Wenn ja ist diese SV-frei jedoch Steuerpflichtig. Der AG kann (!!) pauschal versteuern muss aber nicht.

Am Besten den Verdienstnachweis anschauen und beim AG nachhaken!

Viele liebe Grüße
Francaice

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Hallo,

also ich habe die Abrechnung bekommen und es wurden 35, 28 Euro Lohnsteuer einbehalten, 1,92 Euro Soli und 2,82 Euro Kirchensteuer! Ist das rechtens? Mir kommt es komisch vor, vorallem mit der Kirchensteuer.

Vielen Dank und Gruß
jana