Kaution für Wohnung

Hey ich wollte mal nachfragen ob jemand weis ob ich die Kaution für unsere Wohnung auch beim Arbeitsamt oder irgendwo beantragen kann das ich einen Teil oder die ganze Kaution bekomme.

ps. bekomme die Wohnung auch vom arbeitsamt bezahlt da ich im moment nicht arbeiten kann wegen der schwangerschaft.

lg

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Die Kaution kann als Kredit vom Amt übernommen werden. Erkundige Dich einfach bei Deinem zuständigen Berater.

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Hallo.

Kaution als Darlehn ist rechtlich nicht statthaft ...

... ein Darlehen von der ARGE/JobCenter setzt voraus, dass es ein Ansparpotential bei der Regelleistung gibt.
Eine Kaution für eine Wohnung gehört aber zu den Kosten der Unterkunft und es ist keine Ansparpotential dafür beim Regelsatz vorgesehen.
Das heißt, dass eine Kaution als einmalige Leistung direkt an den Vermieter zu bezahlen ist ... und das JobCenter bekommt nach Beendigung des Mietverhältnisses auch direkt die Kaution zurück.

Wenn eine Kaution rechtswidrig als Darlehn genehmigt und an den Alg II-Bezieher ausbezahlt wird, dann ist es nicht erlaubt, dass die Rückführung des Darlehens während des Alg II Bezuges verlangt wird (eben wegen des fehlenden Sparpotentials) ... die Rückführung des Darlehns ist erst nach Beendigung des Alg II Bezuges statthaft und dann auch nur in bestimmter prozentualer Höhe vom Einkommen.

LG

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Wusste ich nicht, dass das dann nicht "Darlehen" heisst. Ich hatte mich nur damals erkundigt und mir wurde gesagt, das Landratsamt (in meinem Fall) stellt das Geld für die Kaution. Nacher (Wohnungsänderung, Aufnahme einer Tätigkeit) bekommen sie es wieder.

Gebraucht habe ich das dann deswegen nicht, weil mein Vermieter keine Kaution nimmt. Aber die Erklärung liess dann eben den Rückschluss "Darlehen" zu. ;-)

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Hallo

Was ist mit dem Vater des Kindes? Sollte der nicht zuerst dafür sorgen?

Hast du ein Bv oder warum kannst du nicht arbeiten?

Bianca

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Hallo.

Was hat das mit der Frage der TE zu tun?

LG

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Hallo.

Wenn Du derzeit im Alg II Bezug stehst, kannst Du die Übernahme der Kaution beantragen (allerdings NICHT als Darlehen, sondern als einmalige Leistung, da eine Kaution zu den Kosten der Unterkunft gehört und es kein Ansparpotential dafür im Regelsatz gibt) ... die ARGE/JobCenter leistet dann die Kaution direkt an den Vermieter und bekommt sie von den nach Beendigung des Mietverhältnisses auch zurück ...

... Voraussetzung, um überhaupt die Übernahme der Kaution beantragen zu können, ist aber, dass der Umzug von der ARGE/JobCenter genehmigt oder verlangt wurde.

LG

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Hallo Hedda,

das ist falsch. Die Kaution wird als Darlehen gewährt, eine eventuelle Ersteinrichtung ist hingegen ein Zuschuss. Der Grund ist folgender: Die Kaution ist ja ein Ansparguthaben, welches auch im Falle, dass die Hilfsbedürftigkeit endet, bestehen bleibt.

Jahrelange berufliche Erfahrung, mir ist kein einziger anderer Fall bekannt.

Liesel

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Hallo.

Tut mir leid, aber da muss ich Dir widersprechen.

Da es im Regelsatz KEIN Sparpotential für die Kaution gibt und diese sowieso zu den Kosten der Unterkunft gehört, ist es rechtswidrig, diese als Darlehen zu gewähren. Es gibt auch genug Urteile dazu.

Dass viele JobCenter dieses rechtswidrige Praxis betreiben, ist aber nicht verwunderlich, da sie schlicht fürchten, dass sie die Kaution ansonsten nie wieder sehen.
Ich denke auch, dass viele Sacharbeiter gar nicht wissen, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Und die, die es wissen, werden einen Teufel tun, die Kunden aufzuklären, dass ein (rechtswidriges) Darlehen, welches für den Bereich Kosten der Unterkunft bestimmt ist, erst nach Beendigung des Alg II Bezuges zurückgezahlt werden muss und versuchen natürlich, vorher ihr Geld wiederzubekommen.

Dass eventuelle Ersteinrichtungen als Zuschuss gewährt werden, weiß ich, ist hier aber gerade völlig irrelevant.

Von welcher jahrelangen beruflichen Erfahrung sprichst Du?
Wenn Du selbst Mitarbeiter des JobCenters bist, solltest Du besser über die gesetzliche Lage informiert sein und keine Kunden über den Tisch ziehen ...
... solltest Du Alg II-Bezieher unterstützen, solltest Du erst recht besser informiert sein!

LG

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