Autoverkauf privat - privat !BITTE HILFE!

Hallo,

ich werde morgen vorraussichtlich mein Auto an einen Rentner verkaufen.
Er kommt zur Probefahrt und ist sehr interessiert.
Wenn er den Wagen nun möchte, wie gehe ich vor? Noch ist er ganz normal angemeldet.

Wenn er ihn möchte, möchte ich ihn natürlich erst mal abmelden, damit ich Steuer und Versicherung los bin und der Mann nicht mit meinen Nummernschildern rumfährt. Für die Abmeldung brauche ich ja noch meinen Brief also könnte ich ihm den morgen selbst bei Barzahlung nicht aushändigen, da ja die ZuLa morgen geschlossen ist. Zudem kommt der Mann aus einer anderen Stadt.

Soll ich mit ihm einen solchen ADAC-Vertrag abschließen und dann muss er eben mit Geld gegen Brief wiederkommen?

Dann bei sich anmelden und mit den Schildern ein drittes Mal herfahren?

Kann ich das als Verkäufer verlangen?

Wie habt ihr das gemacht?

Danke,

eine ahnungslose Miriam

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Kannst Du verlangen aber je nach Entfernung würde ich mich darauf wohl eher nicht einlassen als Käufer.
Ich würde erwarten, dass das Fzg. abholbereit ist bei Besichtigung, ob abgemeldet oder nicht.

LG

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Der Käufer kann sich auch selber Kurzzeitkennzeichen mitbringen und mit diesen einen abgemeldeten Wagen nach Hause fahren und dort eben richtig anmelden.

So habe ich das bei meinem letzten Wagen als Käufer auch gemacht.

Was du verlangen kannst, ist eben die Frage.
Mein Verkäufer hatte auch vor mir einige da, die sofort bar zahlen und den Wagen gleich mitnehmen wollten. Sie sind dann alle abgesprungen.
Aber der Verkäufer hatte den Brief noch nicht von der Bank bekommen und war deshalb ausgebremst.
Mir war es egal, ich bin auch noch ein zweites mal die 100 km gefahren und habe ihn dan geholt (vorher Anzahlung mit Kaufvertrag, Rest bei Abholung).
Für mich lag es eh auf dem Weg.

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Wenn er ihn möchte, möchte ich ihn natürlich erst mal abmelden, damit ich Steuer und Versicherung los bin und der Mann nicht mit meinen Nummernschildern rumfährt.
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Man kann auch einen Wagen angemeldet verkaufen, habe ich auch schon gemacht.
Im Vertrag trägt man die ganz genaue Uhrzeit und den km-Stand bei Übergabe ein.
Das hat auch für die Versicherung und das Finanzamt gereicht.

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> Man kann auch einen Wagen angemeldet verkaufen, habe ich auch schon gemacht.
Im Vertrag trägt man die ganz genaue Uhrzeit und den km-Stand bei Übergabe ein.
Das hat auch für die Versicherung und das Finanzamt gereicht. <

Genau. So haben wir das auch schon gemacht. Der Käufer hat dann wie verabredet den Wagen am Montag morgen umgemeldet - ist auch günstiger als abmelden und neu anmelden.

Zur Sicherheit habe ich parallel an die Zulassungsstelle eine E-Mail geschickt mit der Nachricht, das mein Wagen verkauft sei. und es kam dann prompt zurück, der Wagen sei auch soeben abgemeldet bzw. umgemeldet worden.

Lichtchen

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Zur Sicherheit habe ich parallel an die Zulassungsstelle eine E-Mail geschickt mit der Nachricht, das mein Wagen verkauft sei. und es kam dann prompt zurück, der Wagen sei auch soeben abgemeldet bzw. umgemeldet worden.
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#pro
Ja, ich hatte eine Kopie des Kaufvertrages geschickt.

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Hallo,

mir wäre das persönlich zu viel, was da von mir als Käufer verlangt werden würde. Auch wenn ich verstehen kann, worum es dir geht.
Du könntest ihm natrülcih auch Auto mit Brief und deinen Nummernschildern aushändigen. Im kaufvertrag würde ich festhalten, dass der Käufer das fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden hat. Kopiere dir seinen Personalausweis (oder schreib die Daten mit Nummer auf) und kontrolliere die Daten z.B. nochmal anhand seines Führerscheins.
Dann schickst du den Kaufvertrag in Kopie an Zulassungsstelle und deine Versicherung. Sollte der Käufer wider Erwarten das Fzg nicht abmelden, dann schickt die Versicherung nach 4 Wochen eine Abmeldung an die Zulassung und die schreiben das Fzg wegen fehlendem versicherungsschutz zur Fahndung aus. Bis dahin musst du natürlich noch mit dem Versicherungsbeitrag haften und kannst mit diesem SFR nur dann ein anderes Fzg anmelden, wenn du bereit bist, den dann steigenden beitrag des verkauften Fzg zu zahlen. Entgegen landläufiger Meinung ist dein SFR nicht bei einem Unfall gefährdet. Zwar muss deine Versicherung die Kosten eines möglichen Unfalles (Haftpflicht) tragen, aber mit Zeitpunkt des Verkaufes wird dein SFR nciht mehr belastet.

Beim nächsten mal bitte den Käufer, sich ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. das bekommt er in der Regel kostenlos von seinem Versicherer und er muss nur die Kosten für das Kennzeichen selbst tragen.

vg, m.

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Ich rate generell nur dazu, das Fahrzeug abgemeldet zu übergeben.

Alternativ Kennzeichen und Papiere zur Ummeldung mitgeben und das Auto solange dabehalten.

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Hallo,

kann ich dem Käufer denn bei Barzahlung die Papiere und die Kennzeichen geben OHNE, dass ich das Auto hier vor Ort abmelde? Also anders gefragt, ist es möglich, dass der Käufer das Auto gleichzeitig an seinem Wohnort abmeldet und auf sich anmeldet? Es gibt dafür, glaube ich, diese "Veräußerungsanzeige".
Denn dann wäre es ja ok - er bekommt alles mit, meldet an und kommt mit seinen Kennzeichen wieder. Dann gebe ich ihm die Schlüssel.

Danke.

Miri

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Klar. Er meldet es dann auf sich um.

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Lad Dir den ADAC-Vertrag runter, darin verpflichtet sich der Käufer, das Fahrzeug sofort umzumelden und Dir kann GAR nichts passieren, wenn Deine Nummernschilder noch dran sind und er Mist baut....

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Das würde ich aber in der Prxis nicht darauf ankommen lassen.

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Na toll... soll ja Menschen geben, die nichts auf schriftliche Verpflichtungen geben und sich einen Dreck um die Abmeldung scheren.
WAs sollte man denn deiner Meinung nach tun, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt?

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Hallo,
meld den Waagen doch direkt auf Ihn an.
Man kann doch mittlerweile auch Ortsübergreifend anmelden.
Würd mir dann das Geld für´s anmelden auf den Kaufpreis rechnen.
Also wir haben unsere Autos zwar immer im Autohaus gekauft, aber die haben die Autos immer angemeldet und die Händler kamen nie bei uns aus dem Ort.
LG

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Geht nur im selben Landkreis.

Selbst dann bräuchte der Verkäufer eine Vollmacht vom Käufer, dessen Ausweis, die Versicherungsbestätigung und die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer.

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Selbst dann bräuchte der Verkäufer eine Vollmacht vom Käufer, dessen Ausweis, die Versicherungsbestätigung und die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer.
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#pro

Ja, selbst mein Mann brauchte den ganzen Schmus, weil er die Zeit hatte, meinen Wagen auf mich anzumelden und es mir abnehmen wollte.
Es ist schon etwas umständlich.

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Hallo,

als Verkäufer kannst Du alles verlangen, solange der andere darauf eingeht.. ;-)

Kurzzeitkennzeichen sind natürlich iene gute Sache, aber allein für Schilder biste gerne mal 40 € los. Ich habe bei meine Autokäufen immer soviel Vertrauen erwecken können, dass ich mit den Schildern, die drauf waren, nach Hause fahren konnte. Der Verkäufer hatte ja die Nummer meines Personalausweises, und somit war ich ja auffindbar. Ich hatte dann die Schilder wieder zurückgeschickt, damit der Verkäufer sie für sein neues Auto wiederverwenden konnte. Das hae ich bei Käufen und verkäufen immer so gemacht und habe noch niemanden enttäuscht und bin auch noch nie enttäuscht worden.

LG

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ich habe Heute Kurzzeitkennzeichen geholt: 10,50 € an die Zulassungsstelle und (SEHR teuer) 23,50 für die kennzeichen. und Morgen hole ich mein baby ab.. Ford Granada GLX 3 l Essex von 02/72#huepf#huepf#winke#huepf

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Wow, Du stehts wohl auf Oldtimer... hoffentlich haste auch das nötige Kleingeld für die häufige Fahrt zur Tanke... ;-)

Ist die Essex-Version kein Rechtslenker ? Wollt ich nicht fahren, schon gar nicht in der Stadt, da siehste doch gar nix....

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Hi Miriam! #winke

Auto Probefahren lassen und wenn er sich entschieden hat, dann abmelden! Wenn der Käufer das Geld mitbringt und den Fahrzeugbrief abholt, soll er sich Kurzzeitkennzeichen besorgen, dann kann er das Auto auch direkt mitnehmen.

Wenn der Käufer keine Lust hat, zweimal zu kommen, dann meldest du das Auto eben vorher ab und er soll sich direkt für die Probefahrt Kurzzeitkennzeichen mitbringen und kann das Auto ggf. direkt danach mitnehmen.

Kaufvertrag nicht vergessen! Und: NIEMALS würde ich ein Auto angemeldet aus der Hand geben! http://bit.ly/zOgHaA

Hier noch ein paar Tipps: http://bit.ly/yOp4Wi

Liebe Grüße #herzlich

Marie

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Hallo Marie,

habe mir beide Links von Dir durchgelesen (DAAAANKE!!!!) aber da steht auch einmal drin, dass man vorher abmelden soll und dann einmal, dass ein Kaufvertrag mit Uhrzeit reicht. Meine Versicherung sagte auch, ich soll einen Kaufvertrag mit Uhrzeit machen und sofort anrufen und die Übergabe melden. In dem Moment würde meine Versicherung enden und mir würde kein Schaden entstehen.
Aber ich denke ansonsten wie Du. Er soll morgen Probefahren und sollte er den Wagen wollen werde ich mit ihm einen Vertrag machen und er soll sich dann Kurzzeitkennzeichen besorgen. Ich melde in der Zeit das Auto hier ab. Die 40 Euro für seine Kennzeichen erstatte ich ihm. So sollten alle zufrieden sein.
Soooo weit wohnt er auch nicht weg - 50km. Die kann er bei wirklichem Interesse echt 2x fahren zumal wir den Wagen echt verschleudern. Ich verkaufe ihn deutlich unter Wert.

Danke für die Tipps. Ich bin auch für die sichere Variante.

Miri