Steuer absetzen bei Verein?

Huhu,

meine Kids gehen in einen Kindergarten einer Elterninitiative. Die Leiterin erwähnte mal bei einem Elternabend, dass es Eltern gibt, die die 25€ Mitgliedsgebühr absetzen. Ich habe sie gerade nochmal darauf angesprochen, aber sie konnte mir nicht viel dazu sagen, ausser dass es Eltern gibt, die dies zumindest wohl versuchen.

Nun meine Frage: Kann ich das als Privatperson machen? Oder geht das z.b. nur mit einem Gewerbe, also wenn ich ein Gewerbe hätte oder so... sorry, wenn die Frage doof ist, aber in solchen Sachen kenne ich mich nicht aus *gg*

Dann noch die Frage, bis seit dem 23. Dez verheiratet: Ich zahle die Gebühren (also der Vertrag läuft auf meinen Namen), wenn wir die Steuern nun absetzen könnten (ist das der richtige Begriff?), dann kann das doch mit in die Steuererklärung meines Mannes. Ich brauche ja keine zu machen, da ich nur geringfügig arbeiten gehe. Aber die Steuererklärung ist ja jetzt "unsere", oder? Sorry, bin zum ersten mal verheiratet und wie gesagt, zu doof für solche Dinge#rofl

Danke schonmal!

Lg

1

Mir fällt gerade noch eine Frage ein. Kinderbetreuungskosten kann man ja auch absetzen. War bis jetzt nicht so wichtig für uns, aber da wir ja nun verheiratet sind...

Um mehr rauszuhaben müssen beide Elternteile arbeiten gehen. Gilt mein geringfügiger Job auch als "Arbeit"?

Und was muss ich dafür vorlegen? Meine Beiträge an die Stadt? Essensgeld? Und fallen die 25€ Mitgliedsgebühren pro Kind auch darunter?

Oh man *gg*

Habt ihr noch Tipps, was bei einem Ehepaar anders ist steuerlich? Steuerklassen habe ich schon ändern lassen...

3

>>Um mehr rauszuhaben müssen beide Elternteile arbeiten gehen. Gilt mein geringfügiger Job auch als "Arbeit"?<<

Wer hat Dir das denn erzählt.... ? #kratz

gerade, wenn nur einer arbeitet, und der andere nur geringfügig (zählt wie gar keine Arbeit) könnt ihr am meisten rausholen. Wenn ihr am 23. Dezember erst geheiratet habt, hat dein Mann das ganze Jahr auf Steuerklasse 1 gearbeitet, ihr werdet aber durch die Herat so behandelt, als hätte Dein Mann auf Klasse 3 gearbeitet.

Zu Deiner Ausgangsfrage: Wenn es sich um Kinderbetreuungskosten handelt, kannst Du die Kosten als Sonderausgaben absetzten, Essensgeld aber nicht.

4

#danke

Hab ich irgendwo beim Googlen gefunden. Das mit den Steuerklassen weiß ich schon :-)

Was muss ich denn dann für Papier belegen? Das von der Stadt und vom kiga? Oder nur vom Kiga?

weitere Kommentare laden
2

Als unser Sohn noch in der Kita war, haben wir jeden Monat 300 Euro ans Jugendamt und 50 Euro Vereinsbeitrag bezahlt und auch beides bei der Steuer angegeben und es wurde auch nie gekürzt.

Essensgeld kannst Du nicht absetzen.

Gruß
GR