Lehrerinnen NRW mit Kind in Tagespflege (Tagesmutter)

Guten Tag zusammen!

Ich bin gerade etwas ratlos.
Ich möchte meine Tochter im Sommer zur Tagesmutter geben um wieder in der Schule arbeiten zu können. Heute war ich also bei der Tagesmutter der Wahl und wir unterhielten uns. Dabei kam heraus, dass ich als Lehrerin in unserem Landkreis meine Tochter in den Ferien grundsätzlich nicht zur Tagesmutter geben kann, aber die Beiträge weiter bezahlen muss.

Die Auskunft gab ein Mitarbeiter des Jugendamtes, den die Tagesmutter in meiner Anwesenheit anrief. Da der Mitarbeiter allerdings neu dort ist und mir am Telefon schon mal eine Frage nicht beantworten konnte sondern mich nur auf die homepage verwies, zweifle ich an der Richtigkeit dieser Auskunft.

Klar haben Lehrer viel frei, aber auch in der unterrichtsfreien Zeit gibt es Korrekturen etc. die erledigt werden müssen.Muss ich dafür nun einen privaten Babysitter engagieren und somit doppelt bezahlen? Mein Sohn geht übrigens in den Schulferien ganz normal in die Kita, er muss nicht daheim bleiben weil ich Urlaub habe.

Ist hier vielleicht eine Leherin/ein Lehrer, der mir das beantworten kann? Ich weiß es ist auch kreisabhängig, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass ich für die ganzen Ferien zahlen muss, aber keinen Anspruch auf Betreuung habe #kratz

#danke schon mal im Voraus!

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guck mal hier, habe ähnliches Problem:

http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3424244-zuschuss-zur-tm-nur-in-der-arbeitszeit-ausser-haus

schreibe dir grad ne PN, aber das kann noch ein bisschen dauern bin nämlich grad am kochen :-)

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#danke für deine Antwort!

Vielleicht schreibst du in den PN noch, in welchem Kreis du wohnst?!

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Hallo,

ich komme aus NRW und arbeite als Tagesmutter und treffe mich regelmäßig (nach Mgl. einmal die Woche) mit zwei Kolleginnen. Da wir uns bei Bedarf nach Mgl. vertreten wissen wir natürlich auch um die Belegungen usw. der anderen.
Dass wir ein Lehrerkind in den Ferien nicht betreuen dürfen oder sollen ist mir neu. Allerdings ist die Förderung und einige Bedingungen etc bereits von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Von daher würde ich an Deiner Stelle noch mal beim JA versuchen einen anderen Sachbearbeiter zu erreichen. Hätte da auch ein schlechtes Gewissen, wenn ich für so lange unbetreute Zeit Geld bekommen würde. Denn wenn Du weiter ans JA zahlst, wird ja auch die TM weiter bezahlt. Schon aus dem Grund ist es unlogisch, wenn sich das JA da in die Betreuung einmischt. Wenn es in der Zeit dann die Förderung aussetzen würde, dann wäre das ja wenigstens etwas logischer... Zumal ich es auch als schlechte Werbung sehe, wenn eine TM das auch so mit durchziehen würde.

Ich selber hatte eine Lehrerin mit Kind mal als Schwangerschaftsvertretung übernommen und eine Mutter die war noch Schülerin (bzw. in der Ausbildung) und hatte daher auch Ferien. Meine Kollegininnen hatten auch schon Lehrerinnen bei Ihrer Kundschaft. Alle "durften" wir weiter betreuen. Allerdings wollten die Eltern ihre Kinder in dieser Zeit weniger Stunden bringen. Nur in der Vorbereitungszeit und der Konferenzzeit dann wieder "normal". Wir haben das dann so geregelt, dass wir dann Gutstunden aufgeschrieben haben, so dass die Eltern dann bei Vertretung oder Mehrbetreuung nicht noch zusätzlich zum JA-Beitrag was zahlen mussten, was sonst der Fall wäre.

Ich würde mich da wirklich noch mal bei Eurem JA erkundigen oder kennt die TM nicht noch andere TM die länger im Geschäft sind und Auskunft geben könnten?

LG

curlysue

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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe gestern noch mal mit einer Mitarbeiterin des JA und mit der Tagesmutter gesprochen und habe nun unterschiedliche Auskünfte. Das JA sagt, ich kann meine Tochter in den Schulferien zur Tagesmutter bringen, abgesehen von 6 Wochen Urlaubszeit die die Tagesmutter natürlich auch nehmen soll. Die Tagesmutter selbst sagt aber, sie bekommt für die Zeit KEIN Geld vom Jugendamt und nimmt meine Tochter dann auch nicht. Ich finde die Situation sehr unbefriedigend, denn irgendwo muss es ja nun schließlich geregelt sein, welche Version nun richtig ist. Ich vertraue der Tagesmutter, dass sie mir keinen Blödsinn erzählt, aber das Jugendamt wird sich doch nun auch auskennen?

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Das JA MUSS die Tagesmutti weiterbezahlen, wenn diese Urlaub hat... DAS müsste die TM doch wissen. Und dann müsst ihr eben euren Urlaub gleichzeitig nehmen.. also sie in den Ferien ...

Und dann wird sie in der Zeit bezahlt und du kannst sie natürlich nicht in Anspruch nehmen, das ist klar, ist bei mri auch so, die TM gibt mir immer relativ früh ihre Urlaubstermine bekannt, damit ich mich ggfls um eine Ersatzbetreuung kümmern kann ...

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Hallo,
also, ehrlich gesagt, was deine Tagesmutter da erzählt kommt mir irgendwie komisch vor. Ich hatte meine Tochter 2011 hier in Köln von Januar bis September (das gab´s dann sensationellerweise einen der rar gesäten Kita-Plätze für Unter-Dreijährige) bei einer Tagesmutter. Januar war ja genau der Zeitpunkt ab dem das Jugendamt überhaupt erst einen Teil der Betreuungskisten übernahm - vorher mussten die Eltern alles zahlen.
Auch ich bin übrigens Lehrerin.

Meine Tagesmutter hatte sechs Wochen - natürlich bezahlten - Urlaub im Jahr, wie die meisten anderen Arbeitnehmer auch. Diese sechs Wochen sollten natürlich in deinem Interesse in der Ferienzeit liegen, es sei denn du hättest noch andere Notlösungen für dein Kind.

Über diese sechs Wochen hinaus hat unsere Tagesmutter Milla aber auch in den Schulferien betreut. Ich habe diese Zeit z.T. für Vorbereitungen bzw. Korrekturen gebraucht - gebe aber absolut zu, dass ich den einen oder anderen Tag mal ganz für mich allein auch genossen habe, ich Egoist ;-).

Geld hat sie das ganze Jahr über bekommen - sowohl vom Jugendamt als auch einen Restbetrag von uns - egal ob sie, ich oder sonst wer Ferien hatte ;-)....
Hak noch mal nach - viel Glück!

ufo-club