Ich verzweifel... Frage P-Konto

Hallo zusammen

Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen.
Ich hab schon gegoogelt aber wirklich schlau bin ich auch nicht geworden.

Nunja, ich habe mein Konto diesen Monat auf ein P-Konto umstellen lassen damit ich nächsten Monat keine böse Überraschung erlebe und mein Geld auf einmal weg ist :)

Jetzt habe ich ja für mich alleine, einen Freibetrag von 1028€
Nun habe ich aber noch einen Sohn, der würde meinen Freibetrag ja erhöhen?

Denn mit Kindergeld und UVG komme ich auf mehr als 1028€ im Monat

Jetzt die große Frage...

WER bescheinigt mir mein Kind?
Eine Geburtsurkunde reicht denen nicht, meinen letzten Bewillungsbescheid vom Arbeitsamt interessiert die auch nicht.
UVG-Bescheide sowie KG-Bescheide juckt da auch keinen.
Aber Auskunft WER mir das nun bescheinigen darf/kann können die mir auch nicht geben.
Beim Job Center wusste die gute Frau auch nichts mit dem "Wisch" von der Sparkasse anzufangen.

Wisst ihr, wo ich hin muss?

Wäre lieb, wenn mir einer Auskunft darüber erteilen kann!

Liebe Grüße und schönen Abend noch :)

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Wenn du den Beitrag kurz unter deinem anguckst, denn könnte dir geholfen werden. Nur lesen hilft. ;-)

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Da steht jetzt aber auch nicht wirklich, WER das bescheinigt und das man dann einen höheren Freibetrag hat.

Gelesen hab ich den Beitrag auch schon...

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Achso xD
Und die Schuldnerberatungsstelle füllt mir das auch nicht aus.

Hab schon angerufen und nachgefragt.

Die sagten mir was von Pro Familia oder Caritas aber die haben auch keine Ahnung von Nichts... Ich werd von einer Stelle zur Nächsten geschickt =(

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Also:

hast du bereits eine Kontopfändung?

Die Bank sollte die Bescheinigung des Jobcenters, der Kindergeldstelle akzeptieren.

Wende dich mal eine deine Verbraucherzentrale!

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1028,- Freibetrag ohne Kind?
Und mit Kindergeld liegst Du drüber?

Du hast mehr als so mancher Arbeitnehmer!

Traurig....

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Kannst du dem geneigten Leser auch noch den Zusammenhang deines Geistesblitzes erklären?

Das Einkommen eines Arbeitnehmers (wer sagt das sie das nicht ist?) hat nämlich rein gar nichts mit der Pfändungsfreigrenze zu tun, die jedem "zusteht".

So ist es schlicht egal was du arbeitest und wieviel du verdienst, da du theoretisch genauso viel pfändungsfrei hast, wie die Dame, die du gerade blöd anschmökst.

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Hi,

schau mal hier:

http://www.zka-online.de/p-konto

Bescheinigen darf das der

Arbeitgeber (war in meiner Personalabteilung eine Sache von 5 min)
Sozialleistungsträger
Familienkasse

Das entsprechende Formular ist im og Link die "Musterbescheinigung". Diesen Link habe ich von meiner kontoführenden Bank erhalten.

Gruß
Kim