Teilzeit während Elternzeit, ist Zurückziehen möglich?

Hallo zusammen,

ich stecke gerade in einem Dilemma:

Ich bin im Moment in Elternzeit, mein Sohn ist gerade 1 Jahr geworden.

Ich hatte im Frühjahr bei meinem AG einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit ab 01.01.2012 gestellt, den dieser auch angenommen hat. Das alles ist schriftlich fixiert, hat aber keine Kündigungsklausel.

Damals war vereinbart, dass meine Eltern zur Hälfte die Kinderbetreuung übernehmen, die andere Hälfte habe ich eine Tagesmutter.

Jetzt das Problem:
Der Gesundheitszustand meines Vaters hat sich dermaßen verschlechtert, dass meine Eltern als Betreuung ausfallen. #schock Wenn ich den Kleinen alle Tage zur Tagesmutter bringe, bleibt mir von meinem Lohn nichts übrig, ich muss evtl. sogar draufzahlen. Zudem habe ich auch kein gutes Gefühl damit. #gruebel

Weiß jemand ob ich meinem AG gegenüber einen Rückzieher machen kann und wieder voll in Elternzeit bleiben kann?

Vielen Dank!

Cindythecat

P.S.Bitte keine Vorwürfe a la "Das hättest du dir besser früher überlegt" etc. Das hilft mir nämlich nicht weiter!

1

Erkundige Dich nach über Zuschüsse zur Tagespflege!

Ich muss derzeit für die Tagesmutter des Kleinen garnichts zahlen, da die Vollzeitbetreuung in der Kita des Großen teurer ist und man in unserer Gemeinde nur für 1 Kind bzw. die teurerer Betreuung zahlt!

LG

2

Mal ganz praktisch gedacht, da ich leider die rechtliche Sicht nicht ausreichend kenne, ich befürchte selbst wenn du es "dürftest" würde ein Rückzieher 3 Tage vor Arbeitsbeginn das Vertrauensverhältnis doch sehr stören und ein wiedereinstieg zu einem späteren Zeitpunkt extrem erschweren wenn nicht gar zu einer Kündigung direkt nach der EZ führen :/

Vielleicht wäre es ja eine Lösung ersteinmal die TM zu fragen ob sie auch komplett die Betreuung übernehmen kann und dann mit dem AG wegen einer anderen Regelung zu sprechen? Bzw im Laufe des Januars nach Altenativen zu forschen? Wahrscheinlich hatte es ja auch seine Gründe warum die wieder anfangen wolltest zu arbeiten.

Jedenfalls alles gute!

3

Dazu müsste man wiessen, was genau schriftlich verainbart wurde, wie dein Antrag aussah usw.

Ansosnten kannst du natürlich eine Veriingerung beantragen bzw. ganz in Elernzeit zurück gehen, aber auch da sind mindestens 4 Wochen Vorlauf bei zu beachten.

4

Danke für eure Antworten! #danke

Was die Zuschüsse angeht, ist das alles sehr kompliziert. Für die FAG-Mittel ist der Kleine 1,5 Stunden zu kurz bei der TaMu, für die Jugendamtförderung muss ich mich nochmal kundig machen, leider bekommt man hier dazu keine genauen Aussagen... z.B. nicht jede Tagesmutter wird vom Jugendamt akzeptiert und nicht jede Tagesmutter akzeptiert die Jugendamtförderung... Sie ist jetzt grad im Urlaub, da muss ich auch nochmal mit ihr drüber sprechen.
Eigentlich muss ich dazuverdienen, ohne das wird es echt knapp.

Die TaMu kann den Kleinen auf jeden Fall nehmen, aber dann zahl ich drauf. :-(
Schriftlich fixiert ist die Stundenzahl in der Woche inkl. Tage, das angepasste Gehalt und die Dauer der Regelung bis Ende Elternzeit.

Ich werd jetzt erst mal starten und vielleicht sehe ich dann klarer. Dass ich bei einem Rückzieher nicht auf Jubel stosse ist klar. Allerdings geht die Firma auch nicht gerade zimperlich mit ihren Mitarbeitern um, von dem her würde sich mein schlechtes Gewissen der Firma gegenüber in Grenzen halten. Über kurz oder lang habe ich auch vor mir was Neues zu suchen.

Ich wünsch euch einen schönen Abend!

LG
Cindythecat#katze