Plötzlich arbeitslos, was ist mit Platz bei der Tagesmutter

Hallo.
Folgendes Problem:

Seit Juni 2011 ist meine Tochter (jetzt 1 1/2 Jahre alt) bei einer Tagesmutter untergebracht. Ich war nach der Elternzeit wieder berufstätig und hatte somit normalen Anspruch auf 8 Stunden Betreuung.
Nun habe ich vor Weihnachten von meinem AG die Kündigung bekommen wegen Auftragsmangel.
Heute war ich bei der Agentur für Arbeit um mich arbeitslos zu melden.
Ich werde alles tun damit ich so schnell wie möglich wieder Arbeit finde, Branche und Beruf erstmal nebensächlich.
Was ist jetzt mit dem Platz bei der Tagesmutter? Geht der mir jetzt verloren oder habe ich trotzdem noch einen Anspruch?? Wenn ja, wie viele Stunden? Kann ich mich ans Jugendamt wenden um dort Unterstützung zu bekommen?
Es wird sich hoffentlich nur um den Januar handeln wo ich so in der Luft hänge.

Hoffe mir kann jemand helfen.

Gruß

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Hallo.

Das wird in den einzelnen Städten sicher unterschiedlich gehandhabt.
Hier ist es so, dass die Tagesmutter noch 3 Monate lange genehmigt und damit bezuschusst wird.
Man versucht natürlich die Stunden zu reduzieren, da sich aber die Tagesmütter darauf nicht einlassen, da sie ja von einer bestimmten Stundenzahl abhängig sind und dann den Platz kündigen und an ein volles Kind vergeben, bleiben die genehmigten Stunden meist so (man muss das eben in dieser Form argumentieren, wenn die Stunden gekürzt werden sollen).
Die drei Monate sollen für die intensive Stellensuche genutzt werden und dass man eine Betreuung vorweisen kann, wenn man was findet.
Danach kann man den Platz bei der Tagesmutter natürlich behalten, aber da er dann nicht mehr genehmigt und bezuschußt wird, muss man ihn aus eigener Tasche zahlen.

LG

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HIer darfst du den Platz aus pädagogischen Gründen behalten.

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Hallo,

um was geht es Dir denn? Kannst Du vom ALGI, bzw. vom Gesamtfamilieneinkommen den Elternanteil nicht aufbringen, ohne dass die Familie hungern muss? Ansonsten läuft doch der Platz ganz normal weiter, warum denn auch nicht? Denn der angestrebte Fall ist doch, dass Du innerhalb kürzester Zeit wieder arbeitest, oder? Wenn Du natürlich nicht direkt wieder arbeiten gehst wirst Du Dein Kind nicht zur TM schicken - und die TM wird das dem Jugendamt melden und Dein Platz ist weg. Für das Kind wäre eine kontinuierliche Betreuung bei der TM sicher besser, als eine kurze (?) Unterbrechung.

Der Platz ist also nicht automatisch weg, wenn Du wirklich arbeiten willst. Ich nehme an, dass Du in der Probezeit gekündigt wurdest, richtig?

LG, Andrea

LG, Andrea

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Ja, ich wurde in der Probezeit gekündigt, deswegen die kurze Frist.
Ich kann die Gebühren die wir bisher bezahlt haben natürlich aufbringen. Meine Sorge war jetzt, dass die bei der Gemeinde mir die Betreuungszeiten bzw. die gesamte Betreuung streichen, weil ich ja jetzt zu Hause bin und mein Kind selbst betreuen kann.

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In welcher Branche arbeitest du, mit wievielen AN?

Wann hat er dir ZU wann gekündigt?

Bevor du dir über den Platz Gedanken machst (den zu mit Sicherheit, wenn auch nicht zu der Stundenzahl, behalten darfst), ist die Kündigung SO überhaupt wasserfest?

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auch wenn das hier nicht die Frage war: Es ist eine Firma mit 3 Mitarbeitern und die Kündigungsfrist von 3 Tagen innerhalb der Probezeit ist vertraglich festgelegt gewesen.

lg

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Die Frage hatte ich dir beantwortet und da man nicht in allem Profi sein kann, habe ich lediglich eine "Info" nachgelegt, die unter Umständen hätte hilfreich sein können, da es genügend Menschen gibt, die eine Kündigung akzeptieren, selbst wenn kein A G der Welt damit durchkäme.

Entschuldige.

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Du solltest prüfen, ob die Kündigung rechtens ist und eventuell Kündigungschutzklage einreichen.

Stell beim Jugendamt einen formlosen (einfacher Brief) Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

soweit wie ich mitbekommen haben, ist es bei uns in der Gegend so.. (NRW), das der Platz bei der TM weg ist, sobald die Mutter nicht mehr arbeiten geht.

Hatte mich Anfang des Jahres parallel um einen TM-Platz und Kindergartenplatz gekümmert. Habe Gottseidank den Kindergartenplatz bekommen.
Mit der TM hatte ich dann telefoniert um ihr abzusagen.
Und diese erzählte mir dann, das sie jetzt auch einen Fall hätte, in dem eine Mutter (schwanger mit vorzeitigen Wehen und Bettruhe) den TM-Platz für ihre 2 jährige Tochter verloren hat.
Begründung: Die Mutter würde nicht mehr arbeiten gehn und bräuchte daher auch keine Betreuung für ihre Tochter.

Meine Daumen sind gedrückt, das deine Kleine dort bleiben kann und das du schnell wieder einen neuen Job findest.

MfG Diana

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Für Kosten- oder Teilkostenerstattung ist dein zuständiges JA der rchtige Ansprechpartner, ob du eine Zeitlang den Platz behalten kannst oder nicht kann dir hier niemand sagen - die Gegebenheiten unterscheiden sich je nach Bundesland, meist sogar innerhalb der Gemeinden. Oft ist es aber so, dass zumindest 2 Vormittage in der Zeit der Arbeitslosigkeit weitergewährt werden, da du zum einen eine gesicherte Betreuung vorweisen musst um ALG1-Anspruch zu haben und zum andren es pädagogisch kontraproduktiv ist ein Kind einfach so aus der Gruppe zu reißen.

Andre zahlen den Platz auch erstmal eine gewisse Zeitspanne völlig weiter - aber es gibt auch Länder/Gemeinden da verlierst du den Platz ab Wirkung der Kündigung vollständig.

Rede doch mal mit deiner TM, in der Regel wird sie wissen, wie die Bewilligungsgrundsätze ihres Gebietes sind.