hallo,
ich bin tagesmutter und bekomme im märz mein kind...
da ich in den letzten monaten nicht viel zu tun hatte, werde ich wohl über die 300€ elterngeld nicht hinaus kommen...jetzt haben bekannte mich gefragt, ob ich mich ab sommer 12 um ihr kind kümmern könnte da die mutter wieder arbeiten möchte. jetzt zu meiner frage: darf ich in der elternzeit mehr als 30 Std arbeiten? und ziehen die mir dann von den 300€ auch noch was ab?
lg katrin
elternzeit und arbeiten als tagesmutter
Hi,
findet google ganz schnell:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Frage wird auf Seite 9 beantwortet - um Elterngeld zu beziehen darfst du nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Vermutlich (reine Interpretation meinerseits) wird bei mehr Arbeit nicht gekürzt, sondern alles wegfallen.
Viele Grüße
Miau2
Leider nicht richtig gegoogled ;)
Für Tagespflege ist es anders bezeichnet, da ist die Studnenzahl irrelevant, nur bis zu 5 Kindern dürfen betreut werden. ;)
Siehe BEEG
Echt?
Faszinierend...was es nicht alles an ausnahmen gibt....
Weißt du, mit welcher Begründung eine Tagesmutter mehr arbeiten und zusätzlich Lohnersatzleistungen bekommen darf (obwohl die max. 5 KInder ja grundsätzlich gelten, also nichts mit einer Beschränkung für Elternzeit zu tun haben - sie also praktisch in der Elternzeit , wo andere das nicht dürfen?
Würde mich jetzt mal interessieren...Danke!
Viele grüße
Miau2
Hallo,
du solltest, falls du bisher mit Jugendamtsgenehmigung gearbeitet hast, dort auch nachfragen, wann du wieder arbeiten kannst. Ich kann es zwar nicht nach vollziehen, aber hier dürfen Tagesmütter mit einem Kleinkind (sprich unter drei Jahre) nicht arbeiten.
Grüße
Kicki
Wie bitte????was soll denn so ein quatsch? ja, da werd ich mich dann mal erkundigen...danke
IN der Tagespflege darfst du statt 20h Arbeit bis zu 5 Kinder betreuen, auch wenn das 30h übersteigt nach BEEG ;)