PKH-Überprüfung

Hallo zusammen,

mein Freund hatte PKH Nachprüfung (die er für die Scheidung bewilligt bekommen hatte).
Nun muß er anscheinend Nachzahlen, die Rate dafür wurde wohl festgelegt, allerdings wurde nirgends erwähnt auf was für einen Betrag sich das bezieht. Wenn er die volle Rate zahlen muß, bleibt ihm gerade noch der Hartz 4-Satz, und das als Vollzeit arbeitender Handwerker.

Wie kommen wir an die Höhe der Schuld?
Wie formulieren wir am besten einen Einspruch dagegen?

Vielleicht kann mir jemand von euch diese Fragen beantworten.

Danke. Grüße
Tanja

1

Hi,

Deinem Beitrag entnehme ich, dass noch kein Rückzahlungsbescheid ergangen ist, sonst müßten Euch die von Dir erfragten Daten vorliegen.
Ein solcher Bescheid sollte eigentlich klar auflisten, wem er wieviel schuldet, und bis wann bzw. zu welchen Zeitpunkten bei Ratenzahlung, er wieviel zu zahlen hat. Zudem sollte der Bescheid zumindest in Ansätzen nachvollziehen lassen, wie sich die geforderte Summe berechnet.
Außerdem enthält der Bescheid eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht dann, bei welcher Stelle und mit welcher Frist ein Einspruch bzw. Widerspruch gegen den Bescheid oder Teile des Bescheides möglich ist. Ein einfaches Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist in aller Regel kein endgültiger Bescheid.
Solange noch kein Bescheid vorliegt, kann man auch keinen Einspruch/Widerspruch einlegen.

Falls man wirklich Einspruch einlegen will, hängt die Formulierung desselben natürlich stark davon ab, was man zu beanstanden hat. Will man den Bescheid als ganzes angreifen, weil man ihn für gänzlich verfehlt hält, sollte man sich professionelle Hilfe holen. Kann man lediglich den Bescheid nicht nachvollziehen, kann man Rechtsmittel zur Fristwahrung einlegen und im Schreiben dazu einfach schreiben, dass man die Angaben des Bescheides nicht nachvollziehen kann und darum bittet, nachvollziehbar darzulegen, wie man unter Anwendung der einschlägigen Regelungen auf das angegebene Ergebnis kommt. Hält man dagegen den Bescheid für grundsätzlich korrekt, jedoch die Rate für zu hoch, reicht manchmal auch ein Anruf, um eine geänderte Ratenzahlung zu vereinbaren. Es kommt also darauf an.

LG

2

Guten Morgen,

auf dem Schreiben steht das er jetzt 14 Tage Zeit hat Einspruch einzulegen und eben nur die Auflistung seines Einkommen/seiner Ausgaben und wie hoch die Rate sein wird, aber eben kein Betrag wie hoch die Schuld sein soll.
Das ist ja auch das was mich so verwirrt, sie fordern einen Einspruch aber wir wissen im Endeffekt gar nicht warum, wenn der Gesamtbetrag relativ niedrig wäre, könnten wir uns den Einspruch sparen aber wäre er so hoch das er wirklich 48 Monate die max. Raten zahlen müßte, dann wäre der Einspruch angebracht.

Was bringt ihm ein Einspruch bevor dieser Rückzahlungsbescheid im Briefkasten liegt?

In dem Schreiben steht glaub was (ich habe es hier nicht zur Hand) von §50 RVG (wie gesagt ich bin mir nicht sicher ob der Paragraph und das Gesetz stimmt, das kann ich erst heute abend nachschauen wenn ich wieder daheim bin), aber auch daraus werde ich nicht wirklich schlau.

Grüße
Tanja

3

Hi,

in dem uursprünglichen Bescheid steht doch aber sicher die Gesamthöhe drin, auch wenn er sie in geringeren Raten / oder komplett auf Darlehensbasis bewilligt bekommen hat?

Ich habe nach der Scheidung auch erst den Betrag der Ratenzahlung per Bescheid bekommen, und dann etwa ne Woche später erst die "Gesamtrechnung".

Gab es irgendwelche Besonderheiten im Scheidungsverfahren, die gemacht / verhandelt wurden?

LG
ploetschi

5

Hallo,

wir haben keine ursprünglichen Bescheid, das die PKH genehmigt wurde, haben wir während einer Verhandlung erfahren.

Gesondert verhandelt wurde nur der Unterhaltsanspruch seiner Ex, da der Richter am Anfang einen Fehler gemacht hatte (den er auch zugegeben hat, aber nicht mehr rückgängig machen konnte).

Das ist ja das Problem ich hab schon alle Unterlagen die wir haben mehrfach durchgeschaut, habe aber keine "Rechnung" gefunden.

Grüße
Tanja

4

"mein Freund hatte PKH Nachprüfung (die er für die Scheidung bewilligt bekommen hatte).
Nun muß er anscheinend Nachzahlen,"

Dann liegt die Vermutung nahe, dass sich seine Einkommensverhältnisse seit der Bewilligung bzw. der letzten Überprüfung (sofern bereits eine stattgefunden hat) verändert -sprich; verbessert- haben.

"die Rate dafür wurde wohl festgelegt,"

Ob die Ratenhöhe gerechtfertigt ist, kann dein Freund selber ausrechnen. Es gibt entsprechende PKH-Rechner im Netz.

"allerdings wurde nirgends erwähnt auf was für einen Betrag sich das bezieht."

Lässt sich das nicht anhand der Ratenhöhe und Ratenanzahl nachvollziehen? Oder ist letzteres nicht angegeben?

"Wie kommen wir an die Höhe der Schuld?"

Über die Höhe der Gesamtforderung wird sicher das zuständige Amtsgericht Auskunft geben können.

"Wie formulieren wir am besten einen Einspruch dagegen?"

Schaut vorher auf jeden Fall noch mal nach, ob das wirklich Einspruch (und nicht Beschwerde) heißt. Ob eine Begründung notwendig ist, weiß ich leider nicht.

6

Hallo,

sein Einkommen hat sich nur in die Richtung verändert das er keinen Unterhalt mehr an seine Ex zahlen muß.

Es steht leider keine Ratenanzahl in dem Schreiben, ich habe nur in dem erwähnten Paragraphen eine Maximalanzahl von 48 Raten gefunden.

Ich denke, wir werden wohl nochmal seine Anwältin bemühen müssen, sie müßte ja den Bescheid damals bekommen haben.

Grüße
Tanja

7

"sein Einkommen hat sich nur in die Richtung verändert das er keinen Unterhalt mehr an seine Ex zahlen muß."

Das ist ja praktisch eine Einkommensveränderung, weil er diesen Betrag nun wieder zur Verfügung hat.

BTW: Solltet ihr seit der Bewilligung/letzten Überprüfung zusammengezogen sein, wird das vermutlich auch eine Rolle spielen, und zwar insofern, dass nur die Hälfte der gemeinsamen Miete als Ausgabe berücksichtigt wird.

weiteren Kommentar laden