Bundesstiftung erhalten und dann noch Erstausstattung vom Jobcenter?

Hallo AN alle,

sorry für die blöde Frage aber es würde mich doch mlaINteressieren ob des so funktioniert wie sich meine Nachbarin vorstellt.( Erwartet uch ein Baby)

Ihr Mann ist Berufstätig und sie auchsie hat jetzt 1200€uro Bundesstifung erhalten Mutter und kind in Not oder so.

Jetzt st sie rbeitslos geworden und muss zum Jobcenter Alg2 beantragen da sie kein Anspruch auf Alg1 hätte!

Im Jobcenter muss sie ihren Mutterpass vorlegen.
Sie meinte jetzt in den schreibe stehe drin es darf nicht gepfändet werden die 1200 Bundesstiftung und darf nicht angrechnet werden beim Harzt4.

Der letzte Satz, weiß nicht mehr wie er genau lautete, hört sich so an als könnte sie trotz BUndesstiftung noch mla Schwangerschaftsbekleidung und Baby erstausstattung beantragen mit positivem Effekt!

Geht dass denn? Das Jobcenter überprüft doch dann nach ob sie schon geld erhalten hat oder ob sie Baby sachen hat?

Vielen dank für jede "Normal Antwort"

Sabse +Reggy 4,5J+ #ei+21ssw

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Dies geht tatsächlich so, allerdings will die Bundesstiftung Mutter+Kind wissen, was sie von der ARGE bekommen hat. Und dann fällt der Zuschuss normalerweise niedriger aus.

LG Susanne

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heißt soviel wie zb. sie bekommt noch mla 200euro vom jobcenter dann muss sie 200 wieder an die bundesstiftung zurück zahlen? sorry versteh des so;-)

Bundesstiftunmg erhielt sie glaub ich zum 20.10. und jetzt hat sie Alg2 beantragen müssen.
Normalerweise weis das Jobcenter ja nichts von den 1200 Bundesstiftung?!

Hört sich blöd an und auch voll Gierig aber ich glaube durch die 1200 Euro steht ihr keine Ausstattung mehr zu?

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Die ARGE darf es nicht anrechnen und macht es auch nicht! In dem Brief steht, dass sie eine Änderung der Einkommensverhältnisse zu melden hat. Wie und ob sie es bei der Bundesstiftung noch anrechnen, weiß ich nicht.

Ihr steht von der ARGE trotzdem noch was zu, auch wenn 1200 wirklich viel sind. Wieviel ist glaube von ARGE zu ARGe unterschiedlich.

lg Susanne

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Ja sie kann beim Jobcenter auch noch was beantragen, auch bei der Bundesstiftung muss sie es nicht zurückzahlen, eher muss sie dann das schreiben vom Jobcenter mit der Babyerstausstattung vorlegen.

Das Jobcenter schickt unangemeldet einen Hausbesuch vorbei und schaut nach was gebraucht wird und was eventuell schon vorhanden ist. Aber dennoch solte sie das schreiben von der Stiftung vorlegen, auch wenn es nicht angerechnet wird.

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Hallo.

>>> aber es würde mich doch mlaINteressieren ob des so funktioniert wie sich meine Nachbarin vorstellt. <<<

Und mich würde mal interessieren, warum Dich das interessiert.
Basht Ihr Euch jetzt schon untereinander?

LG

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Sie hat keine INTERNET ANSCHLUSS UND STELLT SIVCH ALLES SO EINFACH VOR DESWEGEN FRAG ICH NACH

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Und warum schreist Du so?

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"(4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären."

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
Seite 4

Fazit: Es ist eine Ermessensentscheidung.
Hier würde ein JC vermutlich die Erstausstattung ablehnen, da sie bereits in einer Höhe Hilfe erhalten haben, die doppelt so hoch ist wie die Pauschale, die bei den meisten JC gezahlt wird.

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vielen dank für die Antwort die Hilft mir wirklichweiter. danke

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Mich würde interessieren, was deine Nachbarin dazu sagt, wenn du ihr mal deinen Beitrag zeigst mit sämtlichen Antworten...

Schade, dass sie nicht weiß, mit wem sie ihre Sorgen teilt...

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blöd nur dass sie mit liest weil sie kein internet anschluss hat;-)

Aber für Normale und HIlfreiche ANtwortenbin ich dankbar;-) Bzw sie und ich dankbar

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Hallo,

ja, das geht.

Gruß

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<<<.( Erwartet uch ein Baby)>>>

Zufälle gibts.