Freistellung für Vorstellungsgespräch bei Insolvenz?

Hallo,

ein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Ein MA hat ein Vorstellungstermin. Schon vor dem Insolvenzantrag hat er Urlaub für diesen Tag beantragt, wird ihn aber wahrscheinlich nicht bekommen, da vor allem durch die Insolvenz viel zu tun ist. Was soll er nun machen? Krank feiern (sieht doof aus) oder gibt es einen Anspruch auf Freistellung bei Insolvenz?

Gruß
Jenny

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Nein nur wenn schon gekündigt wurde gibt es einen Anspruch auf einvernehmliche Freistellung. Dann reicht die Beantragung die vom AG nicht abgelehnt werden darf ...siehe § 629 BGB siehe auch http://www.arbeitsratgeber.com/freistellung_0255.html

Es wäre hier die Frage wie weit das Insolvenzverfahren fortgeschritten ist... ist abzusehen das zeitnah die Firma aufgelöst wird könnte unter Umständen der selbe Sachverhalt greifen wie bei einer Kündigung. Ich weiss jetzt nicht ob im Insolvenzverfahren eine Kündigung vor Schliessung/Auflösung erfolgen muss oder ob in diesem Fall nur die Mitteilung erfolgt und mit Auflösung der Firma die Verträge beendet sind.

Der MA sollte mit dem Arbeitgeber sprechen bezüglich des Urlaubs und im Falle der Ablehnung eventuell auch mal beim Insolvenzverwalter nachfragen ...

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Ich würde mir hier keine großen Gedanken machen und das durchziehen.

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Hallo,

während einer Insovenz hat man ein Anrecht auf Freistellung für Vorstellungsgesprächen.

Ich habe zwei insolvente Arbeitgeber hinter mir, das war jedesmal eins der ersten Dinge die der Insolvenzverwalter gesagt hat. Der Insolvenzverwalter unterschreibt den Antrag.

Gruß Karin