Frage wegen Betreuungsproblem

Hallo!

Wenn man seinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kann, weil man dann ein Betreuungsproblem der Kinder hat und daraufhin einen Auflösungsvertrag mit seinem Chef aushandelt, wie sicher ist es, dass eine/keine Sperre kommt?

Liegt das im Ermessen des Mitarbeiters beim Arbeitsamt?

Vielen Dank für eure Antworten!

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es ist zu 100% sicher das man eine Sperre bekommt da es die Regeln so vorsehen!

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Ich danke dir, hast mir sehr geholfen!

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Wie kommst du darauf und wo sehen die Regeln es so vor? Denn nein, zu 90% gibts keine Sperre, denn die Regeln sehen vor, dass man bei fehlender Kinderbetreuung selber kündigen darf!

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Dein Kind ist 11 Monate. Nein, die Regeln sehen vor, wenn man keinen Krippen- oder Kindergartenplatz bekommt und damit die Betreuung nicht sichergestellt ist, darf man kündigen OHNE eine Sperre befürchten zu müssen. Die o.g. Auskunft ist schlichtweg falsch.

Du solltest allerdings aufpassen, dass dein Auflösungsvertrag ganz normal die Kündigungsfrist berücksichtigt.

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Oh...hier noch zum nachlesen (ganz wichtig der letzte Satz):

http://www.dingeldein.de/arb/aufhebungsvertrag.htm

"...
2. Sperrzeit

a) Begriffsbestimmung

Die Verhängung ist die wichtigste Strafe des Arbeitsamtes. Der Arbeitslose erhält in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Tag der Sperrzeit bereits zu laufen, so dass sich die Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes für den Arbeitslosen um die Dauer der Sperrzeit verkürzt. Die Sperrzeit wird in der Regel für 12 Wochen verhängt, in Ausnahmefällen ist eine kürzere Verhängung möglich. Wird eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängt, so verringert sich die Gesamtdauer des Arbeitslosengeldbezuges um 25 %. Bei mehrmaliger Verhängung einer Sperrzeit (insgesamt mind. 21 Wochen) entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld vollkommen. Eine Sperrzeit wird immer dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aufgibt oder aber die Kündigung durch sein Verhalten provoziert. Letzteres gilt vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen. Bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers wird immer dann eine Sperrzeit verhängt, wenn der Arbeitnehmer nicht einen wichtigen Grund für die Arbeitsaufgabe darlegen kann. Als wichtiger Grund sind z. B gesundheitliche Probleme anerkannt, massiver Zahlungsverzug des Arbeitgebers oder auch notwendige Kinderbetreuung. "

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Vielen Dank!

Ich habe zwar einen Krippenplatz, allerdings hat sich die berufliche Situation jetzt bei meinem Mann so verändert, dass er unvorhergesehene Spätschichten machen muß. Sprich, am Montag erfährt er, an welchen Tagen er in der laufenden Woche Spätschicht hat.

Mein Problem ist, dass ich ja 3 Tage die Woche bis 19 Uhr arbeiten muß, und das funktioniert einfach nicht mit den Zeiten meines Mannes.

Mein AG brauch allerdings niemanden, der nur Vormittags arbeitet, denn in meinem Berufsbild verdient er Nachmittags das meiste Geld!

Kann ich ja auch verstehen. Jetzt häng ich aber in der Luft, denn wenn er mir kündigt, habe ich ja trotzdem die 3 Monate Kündigungfrist, und weiß nicht, was ich in dieser Zeit mit den Kindern machen soll!

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