Kündigung nach Ablauf der Elternzeit meinerseits auch mitten im Monat möglich?

Hallo,

gerade heute bekam ich eine Karte von meiner ehemaligen Arbeitgeberin (bzw. ist sie noch meine Arbeitgeberin), dass sie mich gerne wieder im Team begrüßen würde nach meiner Elternzeit und ich, falls nicht (wir wohnen mittlerweile 400km entfernt), daran denken solle, rechtzeitig zu kündigen, da die Frist drei monate betrage...

Soweit so gut. ich habe noch Elternzeit bis einschließlich 17.03. 2012 (mein Sohn ist am 18.03.2009 geboren), kann ich dann schreiben "...kündige ich hiermit unser bestehendes Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit am 17.03.2012." oder bin ich auch hier an das Monatsende gebunden? Falls ja und ich - wegen der Kündigungsfrist- erst zum 31.3. kündigen kann, was ist dann mit den zwei Wochen, die ich nicht zur Arbeit komme? Welche Konsequenzen hätte das?

Ich weiß, ich bin spät dran damit aber ich habe lange nicht mehr in den Vertrag geschaut und war irgendwie von einem Monat Kündigungsfrist ausgegangen...#schwitz

Hoffenltich kann mir einer von Euch weiterhelfen. Es eilt wohl etwas#zitter

LG

aNDREA

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also ich denke mal du musst trotzdem die kündigungsfrist einhalten.

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du kannst aber auch zum 01.03.2012 kündigen!

dann gehen dir halt 17 tage elternzeit flöten, aber du mußt dir ja sowieso überlegen, wie du dich nach der elternzeit versicherst...

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Das geht mit 3 Monaten Kündigungsfrist doch aber gar nicht auf #kratz.

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hmmm, auch wieder wahr#schein

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Hast du noch Urlaub?

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"kann ich dann schreiben "...kündige ich hiermit unser bestehendes Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit am 17.03.2012."" Ja,das kannst und musst du schreiben, denn so gilt die 3 Monatsfrist zum Endeder Elternzeit!