Kennt sich Jemand mit Arbeitsrecht aus. Wichtige Frage.

Wie ist dieser Wortlaut zu verstehen?

"Kündigung bis ........Hierin liegt kein Anerkenntnis, dass noch ein Arbeitsvetrag vorliegt....

Bitte keine blöden Kommentare. Danke.

Mein ach so toller Vorgesetzter hat in meiner Abwesenheit durch Erkrankung bei der Geschäftsleitung so schlecht gemacht, dass das eine Kündigung zur Folge hat. Vor Allem hat mir der eine GF die Einstellungszusage unterschrieben, habe daraufhin meine Festanstellung gekündigt, aufgrund wirtschaftlicher Verbesserung und herausfordernder Arbeitsbereich.

Hab mich entgeltlich freistellen lassen und damit war er einverstanden. Bin auch froh und erleichtert, bei so einem Chef braucht man keine Feinde. Ein Heuchler durch und durch.

Mal kurz die Situation verschönigt.

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Ich kann Dir hierzu nur den Tipp geben, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Habe nur folgendes im Netz gefunden:

http://www.welt.de/finanzen/article3300303/Muss-ich-ohne-Vertrag-fristgerecht-kuendigen.html

Dennoch bin ich mir nicht sicher, ob Dir nicht doch Ansprüche zustehen. Gerade wenn Dir eine Zusicherung schriftlich erteilt wurde und Du dafür einen anderen Job aufgegeben hast.

Dieses würde ich wirklich im eigenen Interesse prüfen lassen.

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Danke :-)

Bin ja am überlegen, mir halt nur nicht sicher, ob man überhaupt Chancen hat, weil in der Probezeit können AGs machen was sie wollen.

Es sind nicht alle so, hatte auch richtig tolle AG, aber diesmal leider Pech gehabt.

Hatte auch schon im Netz geschaut, aber zu solcher Thematik nichts gefunden.

Danke und LG :-)

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Eine Probezeit kann vertraglich aus ausgeschlossen werden. Die Frage ist, wie Deine Problematik vom Gericht bewertet werden würde.

Hierzu kann ggf. nur ein Arbeitsrechtler Auskunft geben. Nun musst Du überlegen, ob es Dir den finanziellen Einsatz wert wäre.

Ich denke mal, dass Du beim Antrag auf ALG, sofern Du Anspruch hättest, auch bestraft werden könntest Denn Du hattest den anderen Job ja gekündigt, in dem Sinne nur einen "dürftigen" Nachweis, dass ein neuer Vertrag in Aussicht gestanden hätte....

Das alles sind ja auch ggf. Verluste, die Du hinnehmen müsstest. Wenn dem so entschieden wird.

Der Gang zum RA würde in so weit auch Licht ins Dunkel bringen, ob Arbeitgeber so willkürlich mit pot. Mitarbeitern umgehen dürfen.

Der AG muss sich ja in gewisser Art und Weise zum Selbstschutz berufen fühlen, sonst hätte ja nicht der von Dir geschriebene Satz drin gestanden....

Ich würde es drauf ankommen lassen und wenigstens nen guten Arbeitsrechtler befragen....

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Kannst Du das auch so schreiben, dass das ein Unbeteiligter versteht?

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Nicht mehr nötig.

Wenn es jemand in seinem Ausgangspost nicht mal schafft zu grüssen, dann mach ich mir über den Rest auch keine weiteren Gedanken.

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Hast ja recht, war doch keine böse Absicht.

Sorry, wenn das dein einziges Problem ist...^^

Hatte das gestern nur schnell geschrieben und nebenbei zu tun gehabt.

LG :-)

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Soviel Glühwein hab ich heute doch noch gar nicht getrunken!?#kratz
Sorry, ich verstehe kaum einen Satz den Du schreibst, den Zusammenhang schon gar nicht.
Geht das deutlicher und vor allen Dingen zeitlich sortiert?

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Ok...

Einstellungszusage erhalten von ganz oben.

Festen Vertrag gekündigt, auf Grund wirtschaftlicher Verbesserung und auch beruflicher Weiterentwicklung.

Kündigung in der Probezeit nach einem Monat ->sowas ist mir in meinem bisherigen Leben noch nicht passiert, habe immer die Probezeit ohne Beanstandung geschafft, saubere Personalakten, etc.

Mir ging es hauptsächlich um den oben geschriebenen Satz im Kündigungsschreiben, weil man ihn doch unterschiedlich auslegen kann.

Habe mich unter den Voraussetzungen freistellen lassen, natürlich bezahlt.

Danke und LG :-)

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Hallo,

also ich kann aus dem Sachverhalt wie du ihn schreibst leider auch kaum was raus lesen - kenne mich zwar mit Arbeitsrecht aus, aber nicht mit Hellsehen ;-), sorry.

Bitte stell doch wenigstens den zitierten Satz vollständig ein - der beginnt doch nicht mit dem Wort "Kündigung", sondern davor kommt doch sicherlich noch was.

Ich kann mir vorstellen - und das ist jetzt nur geraten - dass es darum geht, dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Weiterbeschäftigung nur im Rahmen des alten Vertrages stattfindet und sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen können soll, dass durch die Weiterbeschäftigung ein Wille zur Weiterbeschäftigung auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus besteht, also ein "neuer Arbeitsvertrag" durch schlüssiges Verhalten entsteht. Dieser Satz stellt dann quasi sicher, dass man dich auf alle Fälle durch die Kündigung "los wird".

Aber so ganz ohne Kontext ist das schlichtweg geraten! Ich verstehe noch nichtmal, ob du nun nur eine Einstellungszusage, oder einen Arbeitsvertrag hast und ob die nun nur von der Einstellungszusage abgerückt sind, oder dir den Vertrag gekündigt haben...

Bitte - wenn du Hilfe willst, dann formuliere es so, dass man versteht, worum es geht! Dann können wir hier auch gerne schreiben was es bedeutet und was man tun könnte!

VG,

kitty

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bin emotional sehr mitgenommen, weiß halt momentan nicht, wo mir der kopf steht...merkt man am schreibstil, sorry....so ein müll kurz vor weihnachten :-(

habe einen neuen job vor einem monat angenommen mit vertrag und vorheriger einstellungszusage, wollte das schrifltlich zwecks kündigung und absicherung...und jetzt bin ich ihn nach nicht mal einem monat los, nach ein paar tagen ging schon das gezicke von den weiblichen mitarbeiterinnen los und tippeltappeltour....

egal, du hast mir meine frage beantwortet....vor diesem satz steht nur zu wann die kündigung greift...

danke :-)

einen schönen 2. advent #winke

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Hallo,

okay, dann habe ich ja gut geraten :-).

Tut mir leid für dich, ist wirklich blöd! Egal ob kurz vor Weihnachten, oder sonstwann. Das gemeine ist halt, dass du in der Probezeit einfach sehr wenig Rechte hast. Hätten die dir nach der schriftlichen Einstellungszusage keinen Vertrag angeboten, hätte man hier wenigstens über Schadensersatz nachdenken können, aber die Probezeit ist ja gerade dazu da um zu sehen, ob es passt.

Ich würde in dieser Situation auch nicht unbedingt den Gang zum Anwalt anraten, wenn es nicht einen offensichtlichen Unwirksamkeitsgrund für die Kündigung gibt (also nicht schriftlich, du bist schwanger, schwerbehindert oder ähnliches). Wenn der Fall vor Gericht landet und selbst wenn du gewinnen solltest - was wegen der Probezeit wohl nur bei den offensichtlichen Unwirksamkeitsgründen der Fall sein dürfte - trägst du sogar dann seine Anwaltskosten selbst, weil es vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung für die Anwaltskosten in der ersten Instanz gibt. Das heißt, dass du erstmal da noch Geld "hinterherwerfen" musst, und das selbst im Falle einer Klärung zu deinen Gunsten nicht wieder siehst.

Meinst du denn, es würde sinn machen nochmal bei deinem alten AG anzufragen, ob der noch eine Beschäftigungsmöglichkeit für dich hat? Vergiss auch nicht dich alsbald arbeitslos zu melden, sofern du Anspruch auf ALG I hast, damit der finanzielle Ausfall abgefangen wird!

Du kannst mir gerne eine Nachricht schreiben, falls du noch Fragen hast.

VG,

kitty