Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Beschäftigungsverbot?

Guten Morgen,

hab ich Anspruch auf Weihnachtsgeld wenn ein Beschäftigungsverbot besteht?

Meine Kollegen haben angedeutet das es dieses Jahr Weihnachtsgeld gibt...
Da ich aber schon nicht zur Weihnachtsfeier eingeladen wurde!!!:-[!!! hab ich das dumpfe Gefühl das die mir auch kein Weihnachtsgeld auszahlen wollen.

Dürfen die das? Den anderen was Auszahlen und mir nicht???

(Habe damals das BV vom FA bekommen, und meine Chefs haben sich damals riesig drüber aufgeregt, seit dem werd ich geschnitten:-()

LG Kasandra + #babyBabygirl24.SSW

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Hi!

Ich verstehe, dass du dich über die ganze Situation ärgerst, würde ich mich auch. Habe jetzt auch BV bekommen, aber einen Tag bevor das bekannt wurde mein Weihnachtsgeld schon überwiesen bekommen. Puuhh..Glück gehabt. #schwitz;-)
ABER, soweit ich weiß müssen sie dir das NICHT zahlen. Denn, so ist das bei uns zumindest, das Gehalt, das du weiterhin bekommst, bekommt dein AG ja von der Krankenkasse zurück. Das Weihnachtsgeld nicht, das hat mit der Krankenkasse nichts zu tun.

Heißt (wenn ich das richtig verstanden habe) sie dürften dir Weihnachtsgeld überweißen, müssen aber nicht. :-(

LG

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Falsch!

Es dürfen ihr keine NAchteile entstehen, bekommen es alle, muss sie es auch bekommen!

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Hallo!
Ja du hast auch Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ich habe auch ein BV erhalten und bin nun mittlerweile in der 22. Woche schwanger. Ich habe auch mein Weihnachtsgeld im November ausgezahlt bekommen. Und denke daran, das du noch Anspruch auf deinen Urlaub hast, den du vor deinem BV eingereicht hast. Ob es jetzt der volle Resturlaub während des BV ist, weiß ich nicht, da müßte ich auch erstmal auf der Arbeit anrufen und nachfragen. Ich weiß nur, das dein Urlaub nicht verfallen darf!

Schöne Schwangerschaft noch:-D;-):-)

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Hm, müssten die mir dann den Resturlaub ausbezahlen?
Hab auch viele Überstunden offen... die dann ja wohl auch oder?

Ich hab ehrlich gesagt total den Bammel dahin zugehen, meine Chefin ist leider ein echter#drache...#schmoll...

Danke fürs Antworten!

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Hallo! Ich habe auch schon von gehört, das du dir den Urlaub auszahlen lassen kannst! Aber da müsstest du dich nochmal erkundigen, ob der Arbeitgeber das macht! Ich weiß aber zu 100 % das dein Urlaub den du für dieses Jahr beantragt hast! nicht verfallen darf. Ob es jetzt alle Tage sind oder nur ein paar Tage abzüglich, weiß ich nicht ganz genau. Die Urlaubstage die auf jedem Fall übrig sind, kannst du nach der Geburt nehmen. Erkundige dich im Personbalbüro bei euch! Oder beim Betriebsrat, die müssen dir Auskunft geben;-):-)

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hallo,
ich bin mir ziemlich sicher das du durch das bv keinen nachteil haben darfst. dazu zählt das 100%tige gehalt, also auch mit weihnachtsgeld und dem normalen urlaubsanspruch (den man nachholen kann)

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Huhu,

schau mal, was ich gefunden hab:

Bonus für alle?
Zahlt eine Firma vorbehaltlos Weihnachtsgeld, dann haben alle Mitarbeiter Anspruch darauf, sagt Götz. Auch Teilzeitkräfte oder Werkstudenten. Nur Unterschiede in der Höhe der Zahlung gehen in Ordnung. Ein willkürlicher Ausschluss von der Sonderzahlung darf nicht sein. Der Chef kann allerdings Einzelne wegen ihrer besonderen Leistung mit einer individuellen Gratifikation belohnen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: 4 Sa 1133/99).
...
Arbeitsrecht: Rotstift beim Weihnachtsgeld oft unzulässig - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/arbeitsrecht-rotstift-beim-weihnachtsgeld-oft-unzulaessig_aid_685522.html

Was ist mit Sonderfällen?
Junge Eltern im Erziehungsurlaub haben oft Pech. Das Weihnachtsgeld darf gestrichen werden, wenn das Arbeitsverhältnis während des ganzen Jahres im Erziehungsurlaub „ruhte“ (BAG, Aktenzeichen: 10 AZR 840/98). Anders kann es bei Abwesenheit im Mutterschutz aussehen. Diese Zeit gilt als Beschäftigungszeit, so dass im Normalfall Weihnachtsgeld zu zahlen ist (BAG, Aktenzeichen: 10 AZR 258/98). Auch Mitarbeiter in Teilzeit haben ein Anrecht darauf. Ihr Extra darf aber entsprechend gekürzt werden (BAG, Aktenzeichen: 6 AZR 159/89). Wird Gehalt gepfändet, ist Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Monatsgehaltes, höchstens aber 500 Euro, unpfändbar.
scb/dapd

zum Thema Landesarbeitsgericht Keine Willkür beim Weihnachtsgeld Kabinettsbeschluss Regierung will Weihnachtsgeld für Beamte erhöhen Arbeitsrecht Das verschenkte Pflichtgefühl Arbeitsrecht Wie krank ist krank? Chef Firma Kürzung Urteil Weihnachtsgeld

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Arbeitsrecht: Rotstift beim Weihnachtsgeld oft unzulässig - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/arbeitsrecht-rotstift-beim-weihnachtsgeld-oft-unzulaessig_aid_685522.html

LG Sterntaler

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Hi,
du hast auf jedenfall Anspruch auf Weihnachtsgeld!!
Das Gesetzt der Bv ist nämlich so das Frauen die im BV sind nicht finanziell benachteiligt werden dürfen.. Selbst wenn du kein BV hättest und alle anderen würden dann z.b. was bekommen hast du ein Anspruch weil dann das gleiche Recht für alle gilt!!!

Wenn du also keins bekommen solltest, ab ins Burö und fragen warum sie dich vergessen hätten..

Mir ging es ähnlich die Tage.. Bin dann rein zu Cheffe u direkt gefragt ob er mich vergessen hätte????
Wichtig: Nie über den Tisch ziehen lassen.. Manche denken sie könnten machen was sie wollen mit ihren Angestellten...

LG

P.S.: Bei rund ums Baby de kannst du das mit dem BV und dem Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld nachlesen...

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Es darf dir im BV kein Nachteil entstehen! Das heißt, wenn du sonst auch immer Weihnachtsgeld bekommen hast, hast du auch jetzt Anspruh drauf - eben genau wie mit dem Urlaub ;O)

Sollte es aber das erste mals ein, das ihr Weihnachstgeld gezahlt bekommt, weiß ich nicht wie es aussieht - da es ja eine freiwillige Zusatzzahlung ist - es sein denn es ist vertraglich festgelegt?!

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Doch, er muss es auszahlen.

Weigert er sich und beruft sich darauf, dass er keine Berechnungsgrundlage findet (oftmals werden empfangene Gehälter der letzten 13 Wochen genommen), dann weise ihn darauf hin, dass in dem Falle die letzten 13 Wochen VOR dem Bekanntwerden der Schwangerschaft als Grundlage genommen werden.

Natürlich nur in dem Fall, wenn sich die Höhe des gezahlten Weihnachtsgeldes aus einem Durchschnittslohn errechnet.

Wenn pauschal einige Euros jedem zustehen, dann braucht man diesen Hinweis nicht zu geben.

Dir stehen auch Gehaltserhöhungen zu, wenn z. B. neue Tarifabschlüsse getätigt wurden.

Im BV darf man Dich nicht benachteiligen. Anders wäre es ggf. bei längerer Erkrankung.

Alles liebe, Janette