Autounfall - nicht selbst Schuld - Nutzungsausfall Spiegel?

Hallo,

mir wurde der Spiegel von unserem Auto angefahren, sie fuhr auf unsere Spur und hat uns am Spiegel erwischt, mein Gehäuse ist gebrochen, das Glas kompl. zersprungen und der Spiegel ist el. und das Gehäuse lackiert.

Mir wurde gesagt um das Glas wenigstens prov einzusetzen müsste die Türverkleidung ausgebaut werden, bis das Gehäuse bestellt und dann lackiert ist vergehen ein paar Tage.

Ist ein Fahrzeug ohne Aussenspiegel (Fahrerseite) verkehrssicher, wenn ich das FZG jetzt gleich morgen zur Werkstatt stelle, bis sagen wir mal Ende der Woche ( schneller wird es lt. Werkstatt auf keinen Fall fertig sein, schon Aufgrund der Auftragslage), wie berechnet sich dann der Nutzungsaufall, eigtl. bin ich auf das Auto angewiesen, ausser ich bekomme das von den Schwiegis.

LG+Danke#winke

1

Tja, bin jetzt nur Laie, aber das Auto ist in meinen Augen keinesfalls mehr verkehrssicher. Also ab in die Werkstatt und Leihwagen her, wenn du auf das Auto angewiesen bist (musst du natürlich nachweisen). Die Kosten dafür müssten der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt werden. Zumindest würde ich das so machen. Ich hoffe doch, es war kein "Unfall" mit Fahrerflucht?

VLG Emestesi

3

Wir haben sie noch gefangen, sie wollte fahren, doch als sie gesehen hatte dass wir ihr hinterherfahren hat sie gehalten.

VLG

2

Genauso ist es... Die Versicherung des Unfallverursachers muss für den entstandenen Schaden aufkommen...

Ich würde das fachgerecht reparieren lassen und wie bereits erwähnt, einen Leihwagen nehmen, wenn man auf ein Auto angewiesen ist.

So war es zumindest bei uns, als jemand an der roten Ampel in unserem Kofferraum parken wollte...

4

Danke, aber ob ich sofort einen Leihwagen nehmen kann, oder erst wenn ich die Reparaturfreigabe habe #kratz

Ruf jetzt dann gleich nochmal in der Werkstatt an.

5

Das Auto ist mit zwei Spiegeln verkehrssicher. Und du hast ja noch zwei, wies ausschaut (Rückspiegel und Seitenspiegel rechts).

Du darfst aber nur fahren, wenn du den kaputten spiegel abbaust. Lässt du ihn dran, darfst du damit nicht fahren!

Frag mich nicht, warum das so ist! Wahrscheinlich wegen der Verletzungsgefahr für Dritte.

6

Das stimmt so nicht. Ein Auto darf auch nur 1 Spiegel haben, allerdings muss es der linke sein. Und da dieser kaputt ist, würde sie damit ein Problem bekommen.

7

Sprich mit deiner Versicherung. Die wird dir dann ggf. die Freigabe für einen Leihwagen erteilen. Wenn du selbst die Versicherung beauftragst, ohne eine Zusage, so bleibst du auf den Kosten sitzen.