Arbeitsgericht --> Nachzahlung Provision --> Versteuerung?

Hallo , wende mich mit folgender Frage an Euch:

Mein Ex-Arbeitgeber ist 2 Jahre nach Beschäftigungsende vom Arbeitsgericht dazu verurteilt worden, mir meine unrechtmäßig einbehaltene Provision nachzuzahlen. Lt. Urteil sollte ein Betrag X an mich gezahlt werden (es wurde nicht erwähnt, ob brutto oder netto). Nachdem die Zahlung nicht erfolgte betrieb mein Rechtsanwalt die Pfändung vom Firmenkonto über den vom Gericht festgelegten Betrag X. Darauf hin bekam ich jetzt einen Mahnbescheid. Mein Arbeitgeber hatte mich angeblich wieder zur Sozialversicherung angemeldet und diesen Betrag X versteuert und Sozialbeiträge abgeführt. Nachweise wurden mir dafür nicht vorgelegt. Ausserdem auch keine korrekte Lohnabrechnung. Dieses Verfahren ist jetzt wieder vor dem Arbeitsgericht. Weiss jemand von Euch, wie der Arbeitsrichter entscheiden wird? Muß ich die Beiträge entrichten oder würde es reichen, die Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung als Einnahme zu deklarieren?

Vielen Dank im Voraus !

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Von wem bekamst du einen Mahnbescheid?
Wenn du diese Zahlungen erhältst, müssen die natürlich versteuert werden, aber das sollte auch über die EInkommenssteuererklärung gehen.

Das sollte dein Anwalt aber wissen alles, dafür hast du den eigentlich!

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den bescheid hab ich von meinem ex-arbeitgeber bekommen. angeblich hab ich auf eine zahlungsaufforderung nicht reagiert

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Wenn der Beschied nur von dem AG kam und es kein offizieller Mahnbeschied war, dann teile ihm mit, du zahlst sicherlich nihts, ohne das er dir sagt wofür und dir die Zahlungsaufforderungen zeigt.

Wenns ein Mahnbescheid ist und du sicher bist nichts falsch gemacht zu haben, dann mitteilen, dass der unberechtigt ist.

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Hi,

zunächst mal scheinst Du ja schon kompetent anwaltlich vertreten zu sein. Dein Anwalt kennt den Fall genauer und kann auch Eure Chancen vor Gericht besser einschätzen als Leute hier im Forum aus der Ferne, die die ganzen Details nicht kennen. Wichtig ist: Falls ein gerichtliches Mahnschreiben gekommen ist, ist die dort angegeben Frist, um Rechtsmittel einzulegen, unbedingt einzuhalten.
Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber soweit ich das aus persönlicher Erfahrung kenne - erst vorletzten Monat wurde mir noch ein kleinerer Betrag als Prämie aus einem 2006(!) beendeten Arbeitsverhältnis nachgezahlt - wurden davon nie Sozialversicherungsbeträge einbehalten, solange es Nachzahlungen für vergangene Jahre waren und ich bereits woanders in einem Arbeitsverhältnis stand.

Versteuern musst Du die Einnahmen natürlich. Dafür hätte Dich Dein Ex-Arbeitgeber eigentlich um eine (ggf. zweite) Lohnsteuerkarte bitten müssen, um das korrekt abrechnen zu können, wenn die Zahlung im Urteil konkret als Lohnzahlung tituliert war.
Ansonsten sollte es aber auch ausreichen, wenn Du den Betrag als Einnahmen in der Steuererklärung angibst.

LG