Wie wird eine Abfindung versteuert?

Hallo!

weiß jemand wie eine Abfindung zu versteuern ist?

Es ginge um eine Abfindungssumme zwischen 70 und 80 TEUR.

Weitere Einkünfte sind derzeit nicht vorhanden, die zu versteuern sind. Nur bringt es auch nichts, wenn fast alles beim Finanzamt landen würde.

LG
kiddymummy

1

Die günstigere Variante muss für Dich der Abfindungszahler herausfinden. Er ist verpflichtet die für Dich zu dem Zeitpunkt vermeintlich günstigere Alternative zu finden.

Es handelt sich dabei um reine Spekulation und ist je nach zukünftiger Lebenslage abhängig.

Es hängt auch viel davon ab, ob Du bei der Steuer mit Deinem Mann, wenn vorhanden, gemeinsam oder getrennt veranlagt wirst.

Dir alles Gute, Janette

2

Hi,

i.d.R. ist die Fünftelregelung anzuwenden. D.h. die Steuer wird basierend auf 1/5 der Abfindung berechnet und dann mit 5 multipliziert.

Wenn wirklich keine weiteren Einkommen vorhanden sind, wird eine Abfindungssumme von 70 - 80 T€ im Grundtarif mit ca. 10% versteuert, im Splittingtarif bliebe sie steuerfrei. Das gilt aber wie gesagt nur, wenn keinerlei weitere Einkünfte, auch keine dem Progressionsunterhalt unterliegenden, vorhanden sind. Für eine genauere Berechnung google einfach mal nach Abfindungs-Rechner.

LG

3

Hallo,

es kommt drauf an, ob die Abfindung tatsächlich eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist oder aber ob sich der Arbeitgeber bspw. dadurch eine Verkürzung der Kündigungsfrist oder Verrechnung Resturlaubsanspruch etc. erkauft. Für diesen Teil kommt die Fünftelregelung nicht in Betracht, weil dies "Arbeitseinkommen" darstellt und daher normal versteuert wird UND sozialversicherungspflichtig ist.

Eine tatsächliche Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig, es müssen nur Steuern drauf gezahlt werden.

Warst du bislang in Elternzeit? Bedenke, dass dein Arbeitgeber erst am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen kann - würde bedeuten, dass deine Abfindung doch nicht nur eine reine Abfindung ist, weil du ansonsten ja für die Zeit noch Arbeitseinkommen beziehen müsstest .... Zudem ruht dann der Anspruch auf Alo solange, bis vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist vorbei + mögliche Sperre von idR 3 Monaten wegen "Mitwirkung" an der Vertragsauflösung ...

Es gibt aber noch mehr Voraussetzungen für die Klassifizierung als Abfindung. Die Fünftelregelung ist nur dann "günstiger", wenn man unter dem Spitzensteuersatz liegt.

Abfindungsregelungen sind ein heikles Thema und erfordern eigentlich die Mitwirkung eines Anwalts, um nicht am Ende in die Röhre zu sehen ...

VG
B

4

Hallo,
ja, ich bin noch in der Elternzeit.
Der Arbeitgeber will innerhalb der nächsten 5 jahre Stellen abbauen.
Wenn, dann würde ich einen Auflösungsvertrag erst nach Beendigung der Elternzeit machen -vorausgesetzt das geht. Bislang habe ich mich noch nicht konkret erkundigt. Da ich noch nicht sicher bin, ob es überhaupt was für mich ist.
Fakt ist, daß ich sowieso da nicht mehr anfangen kann, denn ich wohne inzwischen 500 km weg. Und ich werde da auch nicht wieder hinziehen. Nach Ablauf der Elternzeit würde ich sowieso kündigen müssen. Da wäre eine Abfindung letztlich wahrscheinlich die bessere Variante.
LG
kiddymummy

5

Hallo Kiddymummy,

weiß denn dein AG, dass du so weit weggezogen bist? Falls ja hast du natürlich schlechte Karten bezüglich Abfindungsverhandlung etc, denn dein AG kann sich in dem Fall ja zurücklehnen, weil er dir deinen alten Arbeitsplatz anbietet, du ihn aber aus persönlichen Gründen nicht mehr annehmen möchtest - warum sollte er dir dann "Geld unnütz hinterherwerfen" wenn du eh nicht mehr kommst.

Wenn er es nicht weiß, dann musst du das natürlich vor Beendigung durchziehen, ansonsten musst du am ersten Tag nach der Elternzeit wieder dort antreten und wenn du das nicht kannst und tust ...

VG
B

weiteren Kommentar laden