Regressansprüche / Hochstufen KFZ-Versicherung

Hallo,
ich habe Fahrerflucht begangen und muss jetzt einen Regressanspruch in Höhe von knapp 1.000,- € zahlen.
Ist diese Forderung unabhängig vom Hochstufen oder werde ich nicht hochgestuft, da ich den Schaden durch die Regressansprüche selbst zahle?
Danke für Hilfe, den Fehler sehe ich natürlich selber ein, ist aber auch unabhängig von meiner Frage.

Viele Grüße,

juanes

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hallo,

du wirst trotz Zahlung der 1000€ hoch gestuft.

vg, m.

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Der Regressanspruch hat doch nichts mit der Schadenregulierung zu tun. Das ist doch quasi die Strafe für Dein Verhalten.

Wenn die Versicherung einen Schaden reguliert hat, wirst Du natürlich hochgestuft (außer Du hattest einen Rabattretter).

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"Der Regressanspruch hat doch nichts mit der Schadenregulierung zu tun. "

Doch hat er. Der Regress erfolgt ja gerade wegen und in Höhe der Schadensregulierung (in der Summe aber nach oben begrenzt).

Dass die Höherstufung aber selbst bei Erstattung der gesamten Schadenssumme erfolgt ist korrekt.

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Hallo,
du würdest nur nicht hochgestuft werden, wenn du den Schaden den die Versicherung ersetzen musste in einer gewissen Frist"rückkaufen" würdest.

Da du von Regress von 1000,-€ sprichst, sieht es aber so aus, als würde der Schaden erheblich höher sein als diese 1000,-€

Einen Schaden nur anteilig der Versicherung zahlen rettet deinen Rabatt natürlich nicht.

Gruß
Demy

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Das ist so nicht korrekt.

Selbst wenn er den kompletten Schaden der Versicherung erstattet bleibt es bei der Höherstufung. Das was Du meinst geht nur bei "normalen" Unfällen.

Gruß
parzifal

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Hallo,
das geht auch bei dieser "Art" Unfall.
Dem Versicherer ist es scheißegal wie der Unfall zustande kam wenn der Versicherungsnehmer den zurückkauft.

Er existiert dann schlicht für die Versicherung nicht mehr.

Hat eine Bekannte von mir durch.
Betrunken gefahren, parkendes Auto beschädigt und abgehauen.
Wurde natürlich erwischt und rechtskräftig wegen Unfallflucht verurteilt.

Versicherung hat den Schaden bezahlt (knapp 2800,-€) sie mit 1500,-€ in Regress genommen.
Sie hat den Schaden dann komplett bezahlt und ihre Prozente gerettet.
Für die Versicherung existierte der Unfall nicht mehr.

Woher hast du das, dass man die Prozente bei Unfällen mit grober Fahrlässigkeit nicht zurückkaufen kann?

Gruß
Demy

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Hi,

hast Du Deine Versicherung in Anspruch genommen? Dann wirst Du hochgestuft. Der Schaden wurde ja übernommen. Der Regressanspruch ist doch die Strafe dafür, dass Du Fahrerflucht begangen hast. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ich hatte im August auch einen Unfall. Die gegnerische Versicherung hat meinen Schaden zu 70 % übernommen. Dennoch wurde ich erst ein Mal für das kommende Jahr auf Papier hoch gestuft, weil ich vorsichtshalber meiner Versicherung damals auch gleich von dem Unfall berichtet habe. Allerdings nehme ich jetzt meine Versicherung nicht in Anspruch, weil die Reparatur sich in Grenzen hielt. Somit habe ich für meine Versicherung auch keinen Unfall und meine Hochstufung wird wieder rückgängig gemacht.

Fahrerflucht #nanana, so etwas macht man doch nicht!

LG
Caro

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Vielen Dank für die Antworten,
ihr habt mir weitergeholfen :-)