Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung erst möglich nach erfolgloser Pfändung zuhause ??

Hallo

hab einen Termin vom Gerichtsvollzieher bekommen. Nun hab ich mich per Email mit ihm in Verbindung gesetzt und ihm eine Ratenzahlung angeboten. Höhe der Forderung 280,-€, hab ihm 3 Raten angeboten.
Nun schreibt er zurück, dass eine Ratenzahlung erst nach erfolgloser Pfändung bei mir Zuhause möglch ist.

Ist das richtig so ???

Vielen Dank für eure Antworten. Bin echt ratlos.

Ich hab mich ja schon per email bei ihm gemeldet, weil ich an dem Termin keine Zeit habe.

Nun hab ich Angst dass er mir die Wohnung aufmacht usw... daher die Frage nach einer Ratenzahlung.

Würde ihm ja auch schon die 1. rate jetzt überweisen, so spart er sich den weg...

LG

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1. du wirst dir Zeit nehmen müssen denn sonst folgt ein zweiter Termin, bist du zu dem nicht da wird zwangsweise geöffnet.
2. du kannst sofort eine Rate überweisen, deshalb wird trotzdem geprüft ob etwas Pfändbares bei dir ist.

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Hallo

erstmal danke für deine Antwort.

Also ist es das beste, dass ich ihn rein lasse ??

Wir haben nicht super viel Geld... können leben ... aber auch net in Urlaub fahren oder so.

Meine konkrete frage ist also, was der GV pfänden kann.

Wir haben 1 8Jahre alten Fernseher, nen 5 Jahre alten Laptop, ne 2 jahre alte PS2, nen geschenkten PC mit gebrauchtem Monitor. DVD Player.

Werkzeug halt ohne Ende, da mein Mann Handwerker is.

Hab einfach nur Angst was da auf mich zukommt.

LG

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Das stimmt nicht.

Die Bude wird nicht geöffnet, weil sie nciht aufgemacht hat. DAS steht weit weit weit hinten.

Weiterhin muss er auch nicht erfolglos pfänden um eine rate akzeptieren zu können und wenn du darüber nochmal nachdenkst, klingt das sogar logisch!

Einzig der Gläubiger muss mit Ratenzahlung einverstanden sein, wenn der NEIN sagt, ist vorbei!

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Das ist im Prinzip richtig, der Gerichtsvollzieher(GV) ist angehalten die Forderung so schnell wie möglich einzutreiben.

Er kann sich auf eine Ratenzahlung einlassen wenn der Gläubiger dem zugestimmt hat oder nichts pfändbares verfügbar ist und die Gesamtsumme mit angemessenen Raten (ca 4 Raten) erledigt ist. Trotzdem muss er sich einen Überblick über deine Vermögens- und Einkommensverhältnisse machen. Da die Ratenzahlung bei der Höhe der Forderung mit 3 Raten die Forderung wahrscheinlich schneller erfüllt als eine Pfändung und Verkauf der gepfändeten Sachen ist davon auszugehen das er sich auf die Ratenzahlung einlässt.

Den Termin kannst du verschieben, teilweise ist es auch möglich die Unterlagen (Einkommensnachweise / Kontoauszüge) zu einem Termin im Büro des GV mitzubringen da du ja eine angemessene Ratenzahlung anbieten kannst... das liegt aber im Ermessensspielraum des GV er kann auch verlangen sich einen Überblick über die Situation vor Ort zu machen.

Die Wohnung wird nicht gleich "aufgemacht" da dass auch wieder zusätzliche Kosten verursachen würde, wenn du dich rechtzeitig mit dem GV in Verbindung setzt und um begründete Terminverschiebung bittest und möglichst zeitnah Ersatztermine anbietest.

Also am besten anrufen und persönlich die Situation besprechen.

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M.W. obliegt es dem Gläubiger, sich mit einer Ratenzahlung einverstanden zu erklären oder eben auch nicht...ein Recht darauf hast du keineswegs.

Ich gehe also davon aus, dass der Gläubiger in diesem Fall dem GV den Auftrag erteilt hat, zunächst zwangszuvollstrecken und bei fruchtloser Zwangsvollstreckung & entsprechendem Angebot deinerseits eine Ratenzahlung zu akzeptieren.

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Ich frage mich warum Du nicht schoen laengst zumindest eine Rate ueberwiesen hast? Der Gute Wille wird sicherlich anerkannt!
Ich wuerde sofort ein Schreiben aufsetzen an den Glaeubiger mit Abschrift an den GV und die erste Rate ueberweisen.

LG

Biene

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Hallo Biene

ich hab direkt bei dem Gläubiger angerufen, die haben mir aber gesagt, dass sie alles an den GV abgetreten haben, denn sonst hätt ich ja direkt was an die überwiesen.

Und dem GV hab ich ja auch schon geschrieben, dass ich direkt die 1. rate überweise, er aber meinte, dass Ratenzahlung erst geht, wenn die Pfändung erfolglos war.

Gruß

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Mach es trotzdem, denn selbst wenn er dann pfaendet ist die Gesamtsumme doch kleiner!

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Gerichtsvollzieher rein lassen. Der schaut sich um und wird schnell sehen, dass es sich nicht lohnt, eure Elektrogeräte zu pfänden. Um das Werkzeug würde ich mir keine Gedanken machen, wenn es deinem Mann gehört. Der muss für deine Schulden ja nicht aufkommen.

Du brauchst auch nicht schnell Geld überweisen. Das kannst du dem Gerichtsvollzieher theoretisch auch direkt mitgeben (Quittung ausstellen lassen). Bedenke aber, dass die Zinsen weiter ansteigen, wenn der Gerichtsvollzieher erst in drei Wochen oder so vor der Tür steht.

Der Gerichtsvollzieher hat den Auftrag zur Pfändung erhalten. Er wird auf jeden Fall zu dir kommen, wenn der Gläubiger den Auftrag nicht zurück zieht. Das entscheidet nicht der Gerichtsvollzieher.