Kann Resturlaub zwischen MuSchu und Elternzeit genommen werden?

Hallo,

ich bin schwanger und versuche gerade die Elternzeit zu planen. Lt. Internetaussage steht mir bis zum Ende des MuSchu Urlaub zu:

"Ein Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit von Schwangerschaft und Mutterschutz. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr beansprucht werden."

Mein MuSchu endet am 23.07.12, so dass ich somit anteilig ca. 17 Tage Urlaub für das Jahr 2012 habe.

Kann ich diesen Resturlaub direkt NACH dem MuSchu nehmen und die Elternzeit somit erst später antreten, oder muss die Elternzeit direkt nach dem MuSchu erfolgen und den Resturlaub feier ich dann ab, wenn ich wieder berufstätig bin??

Danke für Eure Hilfe

fuxx

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HAllo,

damit würdest Du auf einen Teil des Elterngeldes verzichten - es sei denn Dein Mann nimmt einen Teil Elterngeld - also mehr als die zwei Monate.

LG, Andrea

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Ah, danke für die Antwort. Wenn das so ist, lass ich es und nehme die 17 Tage Urlaub dann nach dem MuSchu.

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Hallo fuxx,

#kratz

Du meinst nach der Elternzeit, oder?

LG, Andrea

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da der MuSchu ja schon Elternzeit ist (normalerweise) wäre das rausgeworfenes Geld... nimm ihn lieber direkt im Anschluß an die Elternzeit oder ggf später... ich durfte ihn übrigens vorziehen, musst mal nachfragen!

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Der MUtterschutz ist nicht die Elternzeit, wie kommt man auf so einen Blödsinn?!?

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die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes, also im Mutterschutz

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Hat nichts mit dem Thema zu tun:

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Freue mich immer, wenn es mal wieder ein Mädel aus dem FoKiWuForum schafft:-)!

Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute und viel Glück#klee.

LG Sandra

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Lieben Dank Sandra!!!!!