Änderung der Steuerklasse auswirkung auf Elterngeld?

Hallo Zusammmen,

ich habe da mal eine Frage...

Mein Mann und ich haben beide die gleiche Steuerklasse, da wir bis jetzt das gleiche verdient haben...
Jetzt gehe ich 1 Jahr in Elternzeit... wir haben natürlich auch Elterngeld beantragt...

Jetzt ist es aber doch sinnvoll wenn mein Mann die bessere Steuerklasse bekommt (mit dem Kind drauf) oder?!

Wir würden das jetzt gerne nach dem erhalt des Mutterschutzgeld (Anteil vom Arbeitgeber) die Steuerklasse ändern, hat die Änderung auswirkung auf das Elterngeld? #kratz

Danke für Eure Antworten..
LG, Marela mit Mila 6 Wochen #verliebt

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Hi,

nein auf das Elterngeld hat das keine Auswirkung, die Berechnung des Elterngeldes erfolgt anhand des netto Einkommens der letzten 12 Monate VOR der Geburt.

Bedenkt aber dass ihr evtl. dann eine Steuernachzahlung im nächsten Jahr habt. Ich würde mir das erst mal gut durchrechnen!

Gruß K.

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Huhu, #winke

hmm.. wieso denn eine Nachzahlung?
Ich möchte nicht nachzahlen ;-)

Gruß

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Weil Dein Mann dann mit Stkl. 3 kaum Abzüge hat, Elterngeld aber Progressionseinkünfte sind. Das heißt, Du musst zwar nicht das Elterngeld versteuern, aber das Elterngeld sorgt dafür, dass der Steuersatz steigt.

Daher ist der Rat genau richtig: Erst durchrechnen lassen. Ich würde im Zweifelsfall lieber bei 4/4 bleiben und am Jahresende was wiederbekommen.

LG

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Hi Marela,

gelohnt hätte es sich, die Steuerklasse im Jahr vor der Geburt dahingehend zu ändern, dass Du in die Klasse III gehst, dann hättest Du mehr Netto gehabt, und jetzt auch mehr Elterngeld. Änderungen nach der Geburt wirken sich dagegen aufs Elterngeld nicht aus.

Ich halte es schon für sinnvoll, wenn der Alleinverdiener in die Steuerklasse III geht, da das normalerweise der festgelegten Steuer für das Jahr am nächsten kommt. Der Kinderfreibetrag macht sich übrigens kaum bemerkbar, da er nur auf die Kirchensteuer und den Soli Auswirkungen hat, nicht jedoch auf den Steuerabzug vom Gehalt.

Wie hoch der Effekt des Progressionsvorbehalts für das Mutterschutzgeld und das Elterngeld ist, kann man sich auch online ausrechnen, z.B. bei http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=muenchen&c=n&d=x&t=x
Da Du aber den meisten Teil des Jahres normal gearbeitet hast und die Änderung jetzt erst sehr spät im Jahr wirksam wird, sollte das für 2011 bei Euch nicht so viel ausmachen, für 2012 könnte sich bei Steuerklasse III für Deinen Mann eine gewisse Nachzahlung ergeben, das liegt aber normalerweise bei nur ca. 10% des bezogenen Elterngeldes, und dafür hat man das Geld davor verfügbar.

LG