Beschäftigungsverbot und Lohsteuerjahresausgleich???

Guten Morgen #winke

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen der Ahnung hat.
Seit Anfang Oktober bin ich im Beschäftigungsverbot, davor war ich 5 Wochen krank geschrieben. Meine Schwangerschaft steht und stand von Anfang an auf sehr wackeligen Beinen.
Was ändert sich jetzt für den Lohnsteuerjahresausgleich für 2011? Da ich im BV bin bekomme ich ja weiterhin 100% Lohn.
Arbeitsfahrtweg und Kinderbetreuungskosten kann ich doch ganz normal bis einschliesslich September angeben oder?
Wie siehts dann mit den Kinderbetreuungskosten von Oktober bis Dezember aus? Ich kann die Zwerge ja nicht aus Hort und Kindergarten abmelden da sollte jetzt noch was schiefgehen ich ja von heute auf morgen wieder ganz normal weiterarbeite und auf die Plätze angewiesen bin...
Ich wäre unglaublich dankbar wenn mir jemand erkären könnte wie das dann genau laufen muss, was ich angeben muss und was mir dann unterm Strich abgezogen wird.

#danke

Dany

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Arbeitsweg kannst du für die Zeiträume angeben in denen du auch Arbeitsweg hattest. Kinderbetreuungskosten kannst du auch für die Zeiten im BV angeben wenn sie anfallen dass hat ja nichts mit dem BV zu tun. Fürs Finanzamt ist das BV soweit nicht relevant da ja normal dein Lohn weitergezahlt wird.

Je nachdem ob du mit den Arbeitswegkosten über den Pauschalbetrag gekommen bist werden unterhalb der Werbungskostenpauschale diese als Abzug vorgenommen oder der entsprechend höhere Betrag...d.h. bist du mit deinen Werbekosten unter der Pauschale ändert sich gar nichts. Da diese Abzüge ja nur dein zu versteuerendes Einkommen vermindern ist die Einsparung ja nur in Höhe der anteiligen Steuerlast (je nach Gesamtjahreseinkommen zwischen 10 - 40 %) relevant... Das sollte für die 3 Monate nicht viel beeinflussen. Dafür sparst du ja auch die nicht angefallenen Kosten für den Arbeitsweg.

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Danke für die Info

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Du meinst sicherlich die Einkommenssteuererklärung, denn den Lohnsteuerjahresausgleich kann nur der Ag machen.

BV zählt wie Arbeitszeiten, somit darfst du die Betreuungskosten weiter angeben, Fahrtwege usw. natürlich nicht.

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Ja genau Einkommenssteuererklärung meine ich natürlich.

Im Netz ist dazu nur widersprüchliches zu finden. Irgendwie hab ich jetzt auch noch was von Kulanzmonaten gelesen die das Finanzamt anrechnen kann, aber so ganz verstanden hab ich das nicht.

#danke

Dany