Geld vom Sparbuch des Patenkindes abheben?

Hallo zusammen!

Habe 2007 angefnagen für mein Patenkind auf ein Sparbuch, was auf ihn läuft und von seinen Eltern unterschrieben werden musste, monatlich Geld einzuzahlen!

Nun haben wr aber mit den ELtern seit 2 Jahren keinen Kontakt mehr und ich möchte auch kein Geld mehr für mein Patenkind sparen und das vorhandene Geld lieber meinem Sohn aufs Konto zahlen!

Die Dame an der Sparkasse sagte mir, das ich das Konto nicht auflösen kann, das leuchtet mir ja ein, aber wie ist es mit Geld abheben?

Ich weiss, das man bis 2000 € im Monat Geld von Sparbüchern abheben kann, ohne das man unterschreiben kann.

Wie ist das in diesem Fall?

Danke

Lg Steffi

1

Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestolen!

2

Hallo,

das Sparbuch läuft auf dein Patenkind - ich käme mir vor wie ein Betrüger, wenn ich das Geld nähme um es meinem Kind zu geben.

"Gschenkt gschenkt nimmer geben
gfunden gefunden wiedergeben"

wurde uns als Kindern beigebracht.

delfinchen

3

Igitt, das ist wirklich übel!

4

Er weiss ja gar nichts davon und warum sollte ich jemandem Geld schenken, mit dem ich keinen Kontakt habe? Verschenke ja auch nicht jedem mein Geld auf der Strasse!!

14

Das ist doch nicht vergleichbar, das Sparbuch hast du ja FREIWILLIG für dein Patenkind eröffnet oder nicht?!
Moral hast du nicht wirklich

15

Da sieht man mal wieder das das Prinzip der Paten nicht ganz verstanden wurde!

Ich bin auch Patentante und sollte dieser Fall des "Kontaktabbruchs" mal bei uns eintreten bin ich dennoch weiterhin Patentante! Es wäre ja nicht IRGENDJEMAND! Es ist mein Patenkind! #nanana

Kerstin mit Ida #verliebt und Madita, Leo & #stern im #herzlich

weitere Kommentare laden
5

Ich kann dir deine Frage leider auch nicht beantworten, finde es aber auch sehr befremdlich, dem Kind das geschenkte Geld wegnehmen zu wollen um sich selber daran zu bereichern!

Das Kind kann wohl nichts dafür, dass du mit den Eltern keinen Kontakt mehr hast. Wenn du dein Patenkind (für diesen Part hast du mal die Verantwortung übernommen) bestrafen möchtest, dann stelle die Zahlung ein, aber klau ihm nicht sein Geld!

7

das habe ich schon längst gemacht, aber davon hat er ja dann auch nichts oder?

6

Tickst Du eigentlich noch ganz richtig?

8

Hallo,

ich finde das jetzt irgendwie gar nicht so schlimm wie die anderen. #gruebel Meine eltern sparen auch für die Enkel. Aber es ist von vorn klar, dass es immer noch ihr Geld ist. D.h. Wenn sie doch mal in Not kommen oder aber sich die Kinder nicht wie gewünscht entwickeln, dann bleibt das g'eld bei ihnen bzw. verwenden sie es für ihre Zwecke.
Ist das Sparbuch denn in eurem besitz? Und wenn ja, warum sit es in eurem Besitz. Gab es damals eine Absprache mit den eltern dazu?

vg, m.

9

Hallo,

endlich mal einer, der nciht direkt ausflippt!! Ja, das Sparbuch ist in meinem Besitz und was auch schon immer so, warum weiss ich nicht! Es gab auch keine Absprache, es war meine Entscheidung, das ich ihm ein Sparbuch mache, da hatten die Eltern überhaupt nichts mit zu tun!!

Lg Danke dir!

11

Hallo,

ganz so einfach ist es nicht: die Eltern haben dir die Unterschrift gegeben, damit das Sparbuch überhaupt eröffnet werden konnte.
Da aber das Sparbuch (schwebendes Legitimationspapier) in deinem Besitz ist, kannst du auch Geld abheben, außer es ist mit einem Passort versehen welches du nicht kennst. http://www.geld.de/kredite-lexikon-sparbuch.html .

Nur ob das moralisch so einfach für dich ist, musst du selber entscheiden.

LG

weitere Kommentare laden
10

Hallo,
unabhängig von allen moralischen Bewertungen - hast Du eine Vollmacht über das Sparbuch mit entspr. Berechtigungen? Sonst wird es nicht funktionieren, d.h. Du kannst von Deiner Seite lediglich die Einzahlungen einstellen.

Alle weiteren Aspekte bzgl. einer Schenkung sind dann eher eine juristische Angelegenheit (und man kann durchaus eine Schenkung zurückerlangen...).

Mit frdl. Grüßen
A.

13

Hallo,

Sparbücher sind aber meines Wissens Inhaberpapiere. Und da sie berechtigte Inhaberin des Sparbuches ist...
Aber ich lass mich gern eines Besseren belehren;-)

vg, m.

23

Ja Schenkungen kann man zurückverlangen - bei groben Undank des Beschenkten.

Grober Undank wäre es wenn der Beschenkte einen Mordversuch oder ein ähnlich gravierendes Vergehen gegenüber dem Schenkenden begannen hätte.

Bei einem Kind ist da doch wohl eher nicht davon auzugehen.

Agathe

weitere Kommentare laden
19

Allein diese Frage zu stellen, finde ich eine absolute Frechheit.

In Anbetracht der Tatsache, dass du noch so jung bist, wird dein Patenkind wohl auch noch recht klein sein. Und nur, weil die Eltern den Kontakt zu dir abgebrochen haben, willst du nun das Kind bestrafen? Was bitte kann das Kind dafür?

Der Spruch, den schon jemand schrieb, finde ich da sehr passend:
"Geschenk ist geschenkt. Wiederholen ist gestohlen."

Bewahr das Sparbuch auf, zahl nichts mehr ein und händige es dem Kind aus, wenn es alt genug ist.