Werden mächtig verarscht von der Arge

Hallo,

vielleicht kann uns ja jemand helfen.
Heute flatterte ein Brief ins Haus.

Mit den Anfang: "... sie haben im persönlichen Gespräch am !25.09.11! ...."

Wer einen Kalender hat wird sehen das war ein Sonntag :-[

Angeblich wurde ich am 20.10 zu einer Probearbeit eingeladen, die ich demzufolge nicht wahrnahm.

ABER ich hatte nach langer Zeit erst dort einen Termin am 14.10.11. Davor hatte ich da keinerlei Termine, geschweige denn Angebote oder Einladungen.

Folge der ganzen Sache: 3 Monate 30% Kürzung.
Das wir in Widerspruch gehen ist klar. Nur ärgert mich das, das es nicht das erste mal das ich fälschlicherweise beschuldigt werde.
Was kann ich denn noch tun? Denn irgendwie habe ich das Gefühl sie hat mich auf dem Kieker.

Lg
milkyw

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Ich habe vergessen zu erwähnen das ich am 20.10 lediglich eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung zu der besagten Firme erhalten habe, die ich auch besucht habe.
Eine Probearbeit wurde mir aber nie angeboten.

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"Was kann ich denn noch tun?"

--> Arbeiten!

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Was liegt dir quer?

Meinst du Arbeit liegt auf der Straße, man kann sie aufheben und alles ist super?

Die frage war auch nicht, ob sie arbeiten gehen sollte, oder nicht, sondern ob und wie sie sich gegen das dort Geschehene wehren kann!

Ein Gespräch an einem Sonntag ist wohl eher das unüblichste, zudem auch noch unmöglich, zumindest wenn man der Annahme nachgeht, das eine Mitarbeiter des Jobcenters dann nicht arbeiten wird.

Also, wo sind deine brauchbaren Ideen zur Eingangsfrage, außer der recht theatralisch anmutenden Aufforderung sie möge doch arbeiten gehen?

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Hast du auch was kluges auf Lager?

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Wie wäre es denn, wenn Du erstmal auf der ARGE nachfragst?

Ich denke aber, Du bist bei weitem nicht so unschuldig, wie Du tust.

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Weil?

Gehst du Sonntags auf Behörden? Ich nicht.

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Mein Mann ja :-p.

Aber da dort auch Menschen arbeiten gehe ich mal davon aus das das Datum ein Fehler war.

Kann ja mal passieren.

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Hallo,

gibt es einen Nachweis, dass du zu besagter Infoveranstalter vor Ort warst? Wenn nicht schriftlich durch Zeugen?

Weiterhin würde ich, wenn ein Gespräch gesucht wird (was passieren sollte), die Frage stellen, seit wann Gespräche am Sonntag stattfinden...

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Ja, ich mußte eine Unterschrift hinterlassen.

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#Na woher dann die Sorge?

Wenn es schriftliche Nachweise gibt und das Gespräch nachweislich an einem Sonntag hätte stattfinden sollen, bist du doch (erstmal) auf der sicheren Seite?!

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Anrufen, einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren, eine weitere Person mitnehmen und IN ALLER RUHE ohne Anflüge von Rumgezicke (ich sags ja nur vorsichtshalber... ;-) ) reden.

Nimm alles mit, was Du schriftlich hast.

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#danke

Nur Ruhig bleiben fällt mir wirklich schwer. Es gab schon öfters solche Missverständnisse.

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Ja, glaub ich Dir sofort. Ist ja auch verständlich, dass Du dich darüber ärgerst.

Aber Du sagst es waren Missverständnisse - die werden sich ja dann auch aufgeklärt haben und der freundliche Hinweis, dass es sich doch etwas häuft, ist ja durchaus gestattet ;-)

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Anwältin einschalten. Läuft über PKH. Außerdem würde ich die SB mit unsinnigen Anträgen zuschütten....

Gruß

Manavgat

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Und was, wenn hier nur eine Anhörung und ein Missverständnis und noch gar keine Minderung vorliegt (Klienten verstehen ganz gern mal den Hinweis auf die MÖGLICHE Minderung, als "Minderung wird auf jeden Fall stattfinden)? Hat die SB dann auch "unsinnige Anträge" verdient?! Nicht immer sind alle im Jobcenter bösartige Teufel oder dumme Schluris, deren Lebensinhalt es ist, Klienten fertig zu machen oder zu "verarschen". Oft genug sind es einfach tierisch überlastete, engagierte Leute, denen auch mal Fehler unterlaufen. Unter anderem dafür gibt es Anhörungen.

Ist mir auch schon passiert. Neuer Fallbestand und zwei Klienten mit ähnlichem Namen (Beispiel Thomas Maier vs. Thomas Meier), ähnlichem Alter und Lebenshintergrund schlicht verwechselt. Es kommt auch vor, dass externe Träger schlicht falsche Rückmeldungen geben. Auch dafür gibt es die Anhörungen.

Gruß
Ch.

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"mit unsinnigen Anträgen zuschütten"

Guter Rat. Das wird helfen, dass die Sachbearbeiterin die berechtigten Anträge der TE zeitnah und wohlwollend bearbeitet.

Etwas Unsinnigeres habe ich selten gehört.

Gruß
parzifal

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Komisch. Du sprichst davon, dass es Nachweise gibt etc. pp. Warum besteht dann eine Minderung von 30 %? Denn: Diese Argument hätte im Rahmen der Anhörung, die vor der Minderung stattzufinden hat, vorbringen können.

Die Frage ist, wer hier "verarscht"...

Oder hast du da gerade nur das Anhörungsschreiben vorliegen und tust so als sie die alleinige Androhung der Minderung schon eine Tatsache? Nun, ich frage mich, wo die "Verarsche" des Jobcenters (ARGEn gibt es nicht mehr) sein soll. Denn wenn tatsächlich eine Anhörung auf deinem Tisch liegt, dann kannst du das Missverstädnis, welches deiner Ansicht nach vorliegt, doch aufklären. Ich frage ich wirklich, wo die "Verarsche" sein soll.

Wer arbeitet, der läuft nun mal Gefahr, Fehler zu machen oder auch mal etwas zu übersehen, vielleicht wirst du das auch mal irgendwann feststellen, wenn du denn dann - endlich - mal einen Job hast. Deswegen gibt es ja auch Anhörungen, bevor der Fallmanager oder pAp die Leistungen mindert.

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Das ist erst eine Anhörung.

Ich fühl mich deswegen verarscht weil ich schon letzten Monat Probleme hatte mit ihr.
Da hatte sie alles an den selben Tag ausgedruckt - Anhörung,Folgetermin + die Festlegung das gekürzt wird #nanana
Deswegen gehe ich von aus sie will wieder von vorne das Spielchen spielen.

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Dann schildere es nicht so als wenn ein Bescheid bereits vorläge gegen den Du "Widerspruch" einlegen willst.

Eine Anhörung auf die Du Stellung beziehen sollst ist nun mal kein Bescheid gegen man Widerspruch einlegen muss.

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